Swissness Gesetz


Im Sommer 2013 hat das Schweizer Parlament eine neue Swissness-Gesetzgebung verabschiedet mit dem Ziel, den Mehrwert der Marke «Schweiz» nachhaltig zu sichern. Am 2. September 2015 hat der Bundesrat das Verordnungsrecht zur Swissness-Gesetzgebung genehmigt und das ganze Gesetzgebungspaket auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen mit Swissness bewerben, müssen somit nachweisen können, dass der Anteil der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die Schweizer Herkunft ausreicht, um die Marke «Schweiz» verwenden zu dürfen. Die Höhe des schweizerischen Mindestanteils ist je nach Kategorie (Naturprodukte, Lebensmittel, industrielle/andere Produkte, Dienstleistungen) unterschiedlich.

Falls Sie eine oder mehrere Fragen mit “Ja” beantwortet haben, müssen Ihre Produkte/Dienstleistungen die Vorgaben der neuen Swissness-Gesetzgebung erfüllen.

Unsere Swissness Dienstleistungen

Beratung zu der neuen Swissness-Gesetzgebung

  • Allgemeine Beratung zu der neuen Swissness-Gesetzgebung
  • Berechnung der Herstellungskosten gemäss den neuen Swissness-Kriterien
  • Dokumentation in Bezug auf die Erfüllung der Swissness-Kriterien

Beratung im Bereich Lieferstrukturen und Prozessabläufe

  • Allgemeine Beratung im Bereich Lieferstruktur und Prozessabläufe
  • Beratung zur Verlegung von Produktionsschritten in die Schweiz

Zurverfügungstellung unseres Know-hows und unseres Netzwerks

  • Unterstützung bei Verhandlungen auf Bundesebene mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

Unsere Experten

Simeon L. Probst

Partner, Customs & International Trade, PwC Switzerland

+41 58 792 53 51

E-Mail

Christina Haas Bruni

Senior Manager, Customs & International Trade, PwC Switzerland

+41 58 792 51 24

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