Neuer Lohnausweis

Welche Pflichten und Chancen bringt der neue Lohnausweis mit sich?


Mit dem neuen Lohnausweis wurde ein einheitliches Formular für die ganze Schweiz geschaffen. Dieses ist detaillierter und somit transparenter, die Anpassung ist jedoch mit einigen Tücken verbunden. PwC hilft Ihnen in allen praktischen Anwendungsfragen – auch nach erfolgter Umstellung.

Verbindlichkeit ab Steuerperiode 2007

Der neue Lohnausweis ist ab dem Fiskaljahr 2007 in den meisten Kantonen verbindlich. Für die Lohnbescheinigung ist das neue Formular zwingend, als Rentenbescheinigung erfolgt die Verwendung auf freiwilliger Basis. Ausnahmsweise können Arbeitgeber für die Steuerperiode 2007 noch den geltenden Lohnausweis (Formular) benutzen, wenn Lohnausweise für Löhne des Jahres 2007 bereits im Kalenderjahr 2007 ausgestellt werden müssen oder ein Arbeitgeber den neuen Lohnausweis aus technischen Gründen für die Steuerperiode 2007 (Löhne 2007) nicht rechtzeitig einführen kann.

Dokumente zum neuen Lohnausweis

  • Software zur Erstellung von Lohnausweisen
    eLohnausweiss SSL
     
  • Formular des alten Lohnausweises
     Deutsch / Français / Italiano (PDF File 64 KB)
     
  • Formular des neuen Lohnausweises
     Deutsch / Français / Italiano (PDF File 307 KB)
     
  • Ausführliche Wegleitung zum neuen Lohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
     Deutsch (PDF File 333 KB)
     Français (PDF File 341 KB)
     Italiano (PDF File 322 KB)
     
  • Kurzanleitung zum Ausfüllen des neuen Lohnausweises
     Deutsch (PDF File 65 KB)
     Français (PDF File 68 KB)
     Italiano (PDF File 64 KB)
     
  • Änderungen an Formular, Wegleitung und Kurzanleitung
     Deutsch (PDF File 20 KB)
     Français (PDF File 20 KB)
     Italiano (PDF File 19 KB)
     
  • Übergangsbestimmungen
     Deutsch (PDF File 63 KB)
     Français (PDF File 61 KB)
     Italiano (PDF File 68 KB)
     
  • Umfrage der Schweizerischen Steuerkonferenz: Einführung neuer Lohnausweis in den Kantonen
     Deutsch (PDF File 22 KB)
     Français (PDF File 23 KB)
     Italiano (PDF File 24 KB)
     
  • FAQ zum neuen Lohnausweis
     Deutsch (PDF File 89 KB)
     Français (PDF File 109 KB)
     Italiano (PDF File 91 KB)
     

Musterspesenreglement der Steuerbehörden

Das von den Steuerbehörden veröffentlichte "Musterspesenreglement" soll den Firmen eine Idee geben, wie ein Reglement aussehen könnte. Es deckt jedoch nicht alle möglichen Spesenentschädigungen ab und ist nicht vollständig.


Je nach Firma sind in diesem Muster lediglich 35 bis 90% der möglichen Spesenentschädigungen enthalten. Ein Beispiel hierfür sind geschäftliche Mobiltelefone, welche nicht im Reglement erwähnt sind. In der Wegleitung zum neuen LA, Randziffer 72, steht, dass die Benützung von Mobiltelefonen zu geschäftlichen Zwecken keinen steuerbaren Lohnbestandteil darstellt, jedoch wird nur von der Benützung des Gerätes gesprochen, nicht aber von den monatlichen Gebühren. Um eine korrekte Handhabung zu garantieren, muss eine Weisung im Reglement formuliert werden.


Ebenfalls aufgenommen werden so genannte Fringe Benefits des Arbeitgebers sowie alle Arten von Auslagen, die der Mitarbeitende über eine Spesenabrechnung oder die Kreditorenbuchhaltung geltend machen könnte. Ein Beispiel: Der Mitarbeitende kauft für seine Tätigkeit Fachliteratur auf eigene Kosten und macht diese Auslagen über die Spesenabrechnung geltend. Sind solche Leistungen und Auslagen im Reglement nicht erfasst, stellen sie einen Lohnbestandteil dar.

Warum PwC?

  • Das Lohnausweis-Team von PwC hilft Ihnen bei der rechtlichen, praktischen und softwaretechnischen Neuorganisation respektive Umstellung Ihrer Salär- und Personaladministration sowie im Projektmanagement.
  • Der ständige Kontakt mit den Spezialisten aus den anderen Dienstleistungsbereichen sowie die enge Einbindung in den Bereich Human Resource Services sichert Ihnen eine umfassende und speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Betreuung.

Was dürfen wir für Sie tun?

Kompetente Ansprechpartner und weiterführende Informationen zur Herausforderung "Neuer Lohnausweis" finden Sie in der rechten Spalte.