Der Lohnausweis ist das eigentliche Schlüsseldokument Ihrer Lohnbuchhaltung in der Schweiz und in Liechtenstein. Er dient als Grundlage für die Besteuerung Ihrer Mitarbeitenden. Dabei müssen Sie die Unterschiede zwischen den beiden Ländern kennen und beachten. Ausserdem steigen die rechtlichen Anforderungen und die Komplexität zunehmend.
Für Quellensteuerpflichtige kommt der Lohnausweis in der Schweiz zusätzlich einer Bestätigung der abgerechneten Quellensteuern gleich. Diese müssen Sie als Arbeitgeber jedem Quellensteuerpflichtigen zur Verfügung stellen. So sind Sie gleich mehrfach gefordert: Sie müssen die Lohnausweise regelkonform umsetzen, volle Transparenz gewähren und absolut verlässliche Informationen und Zahlen auf dem Lohnausweis und den Beiblättern zum Lohnausweis liefern.
Dabei dürfen Sie auf uns zählen. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Beurteilung, praktischen Anwendungsfragen und Spezialfällen rund um den Lohnausweis. Unser gemeinsames Ziel: die beste Lösung. Gerne machen wir Ihnen zudem unsere langjährige Erfahrung beim Optimieren Ihrer Prozesse in der Saläradministration und bei Fragen zu den Themen Sozialversicherungen, Quellensteuern, Mitarbeiterbeteiligungen, Bewilligungen, Arbeitsrecht sowie Steuern und Personalarbeit zunutze.
Wenn Sie Mitarbeiterbeteiligungen abgeben, müssen Sie ein Beiblatt zum Lohnausweis erstellen. So verlangt es auch die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises. Wie Sie Ihre Angaben darstellen, ist nicht vorgegeben; wohl aber der Mindestinhalt. Mit der Version 5.0 des Elektronischen Lohnmeldeverfahrens ELM von Swissdec müssen Sie neue Vorgaben erfüllen. Also dann, wenn Sie die Beiblätter zum Lohnausweis zusammen mit diesem mit ELM übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass einige Kantone (z.B. Waadt) Zusatzangaben verlangen. Detaillierte Erläuterungen und Beispiele finden Sie im Anhang III des Kreisschreibens Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen». Die korrekte Berechnung im internationalen Verhältnis erfordert ebenfalls Ihre volle Aufmerksamkeit.
Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen gehört zu unseren Spezialitäten. Hier beantworten wir Ihnen Fragen zu Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen, Restricted Stock Units (RSU), Performance Share Units (PSU), Phantomaktien oder Kaufprogrammen für Mitarbeiteraktien (ESPP). Wir unterstützen Sie gerne mit unserem fundierten Wissen und nützlichen Tools. Auf Wunsch erstellen wir die Beiblätter zum Lohnausweis im Outsourcing. So können Sie die Löhne nach wie vor selber bearbeiten oder von einem anderen Partner ausführen lassen.
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Ausführliche Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Muster-Spesenreglemente der Schweizerischen Steuerkonferenz für Unternehmen und für gemeinnützige Organisationen (NPO):