Lohnausweis und Spesenreglemente Schweiz und Liechtenstein

Wie Sie zwei Schlüsseldokumente Ihrer Lohnbuchhaltung aktuell und regelkonform führen.

Informationen und Dokumente

Der Lohnausweis ist das eigentliche Schlüsseldokument Ihrer Lohnbuchhaltung in der Schweiz und in Liechtenstein. Er dient als Grundlage für die Besteuerung Ihrer Mitarbeitenden. Dabei müssen Sie die Unterschiede zwischen den beiden Ländern kennen und beachten. Ausserdem steigen die rechtlichen Anforderungen und die Komplexität zunehmend.

Für Quellensteuerpflichtige kommt der Lohnausweis in der Schweiz zusätzlich einer Bestätigung der abgerechneten Quellensteuern gleich. Diese müssen Sie als Arbeitgeber jedem Quellensteuerpflichtigen zur Verfügung stellen. So sind Sie gleich mehrfach gefordert: Sie müssen die Lohnausweise regelkonform umsetzen, volle Transparenz gewähren und absolut verlässliche Informationen und Zahlen auf dem Lohnausweis und den Beiblättern zum Lohnausweis liefern.

Dabei dürfen Sie auf uns zählen. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Beurteilung, praktischen Anwendungsfragen und Spezialfällen rund um den Lohnausweis. Unser gemeinsames Ziel: die beste Lösung. Gerne machen wir Ihnen zudem unsere langjährige Erfahrung beim Optimieren Ihrer Prozesse in der Saläradministration und bei Fragen zu den Themen Sozialversicherungen, Quellensteuern, Mitarbeiterbeteiligungen, Bewilligungen, Arbeitsrecht sowie Steuern und Personalarbeit zunutze. 

Beiblätter zum Lohnausweis

Wenn Sie Mitarbeiterbeteiligungen abgeben, müssen Sie ein Beiblatt zum Lohnausweis erstellen. So verlangt es auch die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises. Wie Sie Ihre Angaben darstellen, ist nicht vorgegeben; wohl aber der Mindestinhalt. Mit der Version 5.0 des Elektronischen Lohnmeldeverfahrens ELM von Swissdec müssen Sie neue Vorgaben erfüllen. Also dann, wenn Sie die Beiblätter zum Lohnausweis zusammen mit diesem mit ELM übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass einige Kantone (z.B. Waadt) Zusatzangaben verlangen. Detaillierte Erläuterungen und Beispiele finden Sie im Anhang III des Kreisschreibens Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen». Die korrekte Berechnung im internationalen Verhältnis erfordert ebenfalls Ihre volle Aufmerksamkeit.

Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen gehört zu unseren Spezialitäten. Hier beantworten wir Ihnen Fragen zu Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen, Restricted Stock Units (RSU), Performance Share Units (PSU), Phantomaktien oder Kaufprogrammen für Mitarbeiteraktien (ESPP). Wir unterstützen Sie gerne mit unserem fundierten Wissen und nützlichen Tools. Auf Wunsch erstellen wir die Beiblätter zum Lohnausweis im Outsourcing. So können Sie die Löhne nach wie vor selber bearbeiten oder von einem anderen Partner ausführen lassen.


Das dürfen Sie rund um Lohnausweis und Spesenreglement von uns erwarten

  • Hilfe bei der rechtlichen und praktischen Umstellung Ihrer Salär- und Personaladministration sowie im Projektmanagement
  • Erstellen oder Überarbeiten von Dokumenten für die Personalarbeit und des Spesenreglements für die Genehmigung durch die Steuerbehörden
  • Umsetzen des Spesenreglements in der praktischen Arbeit
  • Besprechen und praktische Hilfestellung bei Mitarbeiterbeteiligungen
  • Erstellen der Beiblätter zum Lohnausweis, unabhängig davon, ob Sie Ihre Lohnbuchhaltung selber oder durch einen Drittpartner bearbeiten
  • Implementieren von ELM 5.0 von Swissdec in Ihre Lohnbuchhaltung

Kontaktieren Sie uns

Erfahren Sie mehr über das Thema Lohnausweis und Spesenreglement.

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Dokumente zum Lohnausweis CH

Dokumente zum Lohnausweis FL

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Leader Employment Solutions, PwC Switzerland

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