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Als Arbeitgeber in der Schweiz müssen Sie bei den Fachkräften flexibel bleiben: Die Zahl der quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter ist über die letzten Jahre deutlich gestiegen. Ihr Lohnbuchhalter muss also erkennen, wann Quellensteuern abzuliefern sind und wie sie diese berechnen. Eine unsachgemässe Handhabung kann zu teuren Differenzen führen.
Zudem ist am 1. Januar 2021 das revidierte Quellensteuergesetz in Kraft getreten. Informationen zu den neuen Bestimmungen finden sie hier:
Worum es geht und wie wir sie unterstützen können.
Hier finden Sie die Links zu den Wegleitungen und Informationen der einzelnen Kantone: