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Die gesetzlichen Änderungen bei der Quellenbesteuerung sind vielfältig: Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Zudem wurde der ELM-Standard 5.0 Ende März 2020 von der Swissdec publiziert. Voraussichtlich wird dieser bis Ende März 2021 noch ergänzt.
Als Arbeitgeber mit Quellensteuerpflichtigen müssen Sie die neuen Gesetzesgrundlagen kennen und in der Lohnabrechnung korrekt berücksichtigen. Dies ob Sie mit einer für die Quellensteuern aktualisierten Payroll-Software arbeiten oder die Berechnungen manuell vornehmen.
Das Bundesgesetz und die Verordnung enthalten diverse relevante Neuerungen. Hier ein Auszug:
Auf unserem Treuhand Blog informieren wir Sie über Aktuelles und Zukünftiges zur Quellensteuer. Individuelle Fragen und Anliegen klären wir am liebsten im persönlichen Gespräch.
Nutzen Sie unseren Wissensvorsprung und unsere Expertise, denn das Thema ist unser Metier und wir setzen uns Tag für Tag mit seinen gesetzlichen Entwicklungen und Konsequenzen auseinander.
Sie können Ihre Lohnbuchhaltung auch ganz einfach in eine integrierte Firmenumgebung auslagern. Als Quellensteuerprofis stellen wir gemeinsam mit Ihnen und unseren Partnern sicher, dass von Anfang an alles rund läuft. Nutzen Sie z.B. unsere Abacus-Cloudlösung, die Ihre Gegebenheiten korrekt abbildet. Bei solchen Entscheidungen unterstützen wir Sie gerne und schulen auf Wunsch Ihre Anwender.