Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Melanie Imper Manager, Employment Solutions, PwC Switzerland 03 Jun 2019

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. In der Vorlage sind zwei reformbedürftige Themen miteinander verknüpft. Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Änderungen der AHV.

Die STAF-Vorlage entstand als Antwort auf das Volksnein zur Unternehmenssteuerreform III und zur Reform der Altersvorsorge im Jahr 2017. Umgehend nach der Ablehnung beider Vorlagen erarbeiteten das Parlament und der Bundesrat die STAF aus. Damit wollten sie die beiden dringlichen Probleme so rasch als möglich lösen. Mit der STAF sollen die finanzielle Situation der AHV gestärkt und die AHV-Renten gesichert werden.

Konkret ist eine Zusatzfinanzierung durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bund vorgesehen. Bereits ab 2020 sollen der AHV 2 Milliarden Franken pro Jahr zufliessen. Davon werden 800 Millionen Franken vom Bund beigesteuert. Die 1,2 Milliarden Franken werden durch eine Erhöhung des AHV-Beitragssatzes zu je 0,15% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Änderungen der Beiträge und Beitragssätze im Überblick.

Die Reform tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Dadurch verbessert sich kurzfristig die finanzielle Situation der AHV. Um diese langfristig zu stabilisieren, folgt in einem nächsten Schritt die «AHV 21». Mit diesem Reformpaket schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen zur Sicherung der AHV vor. Details zur Steuerreform lesen Sie in den Ausführungen unserer Steuerexperten.

 

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