Stellenmeldepflicht: Arbeitgeber sind gewissenhaft

Melanie Imper Manager, Employment Solutions, PwC Switzerland 22 Jan 2020

Ein erster Bericht über das Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zeigt: Die Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht gewissenhaft nach. Der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten wurde per 1. Januar 2020 gesenkt, was aus der neuen Schweizer Berufsnomenklatur hervorgeht.

Am 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber eingeführt. Diese sind verpflichtet, offene Stellen in bestimmten Berufsarten mit hoher Arbeitslosenquote zu melden. Das ermöglicht den bei den regionalen Arbeitsvermittlungen RAV registrierten Stellensuchenden einen exklusiven Zugang zu diesen Stellen in den ersten fünf Arbeitstagen. Während der Übergangsfrist vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 mussten die Arbeitgeber offene Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr melden. Am 1. Januar 2020 wurde dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt.

Erfolgreicher Start

Das SECO hat am 1. November 2019 einen ersten Bericht veröffentlicht. Es ging darum, zu überprüfen, ob die Unternehmen ihrer Stellenmeldepflicht über die Plattform www.arbeit.swiss nachkommen. Dieser bestätigt, dass die Einführung gesetzeskonform und effizient erfolgte. Die administrativen Abläufe zwischen den involvierten Parteien funktionieren und die Stellensuchenden nutzen ihren Informationsvorsprung zunehmend.

Erwartungen übertroffen

Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht ist die Anzahl gemeldeter Stellen drastisch gestiegen und hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Die Anzahl der Stellen hat die Erwartungen um fast das Dreifache übertroffen. Die Berufsfelder Hotellerie/Gastgewerbe, Bau und Industrie machen über 80 Prozent der gemeldeten Stellen aus.

Die RAV prüften die gemeldeten Stellen in 98 Prozent der Fälle innerhalb eines Tages. In den drei Tagen nach der Aufschaltung der Stellenmeldung erhielten Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler auf gut die Hälfte ihrer Meldungen mindestens ein Bewerbungsdossier. Darauf gaben wiederum 91 Prozent der Arbeitgeber eine Rückmeldung ans RAV. Die Auswertungen des SECO haben gezeigt, dass es bei 64’000 Meldungen zu mindestens 4'800 Anstellungen gekommen ist.

Neue Berufsnomenklatur und Liste meldepflichtiger Berufsarten

Die Schweizer Berufsnomenklatur (CH-ISCO-19) wurde vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit dem SECO und nach Konsultation der Arbeitgeber- und Berufsverbände überarbeitet. In der Folge wurde die überarbeitete Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 vom SECO auf www.arbeit.swiss veröffentlicht.

Fazit

Der erste SECO-Bericht über die Stellenmeldepflicht auf arbeit.swiss zeigt, dass die Arbeitgeber offene Stellen melden. PwC stellt die Resultate vor.

 

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Melanie Imper

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