Das neue EU Banking Package ist offiziell in Kraft getreten

Philipp Rosenauer Partner Legal, PwC Switzerland 01 Jul 2019

Am 27. Juni 2019, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt der EU, tritt das neue EU Banking Package in Kraft.

Das Package, auf das sich Rat und Parlament im Februar geeinigt haben, besteht aus zwei Verordnungen und zwei Richtlinien:

  • Eigenmittelrichtlinie (CRD V)
  • Eigenmittelverordnung (CRR II)
  • Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD II)
  • Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR II)

Die Regelungen der CRR II sind ab dem 28. Juni 2021 anzuwenden, d.h. 24 Monate nach dem Inkrafttreten. Für die folgenden Themen gibt es allerdings einen abweichenden Geltungsbeginn:

  • TLAC- und MREL- Bestimmungen sowie die Reporting-Vorgaben gemäss FRTB werden mit dem Inkrafttreten der CRR II wirksam;
  • Regelungen zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiko gemäss FRTB gelten 4 Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung;
  • Reporting- und Offenlegungsanforderungen orientieren sich grundsätzlich an den zugrundeliegenden Regelungen.

Die Vorgaben der SRMR II gelten ab 28. Dezember 2020. In Hinblick auf die Umsetzung der CRD V und BRRD II müssen die Mitgliedstaaten die notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 28. Dezember 2020 in Kraft setzen. Die Vorschriften der zwei Richtlinien sind ab dem Tag des Inkrafttretens im nationalen Recht oder spätestens am 28. Dezember 2020 anzuwenden.

Wie PwC Schweiz Ihrem Unternehmen helfen kann

Die vorgestellten wesentlichen Neuerungen und Novellierungen der regulatorischen Vorgaben können entscheidenden Einfluss auf Ihr Unternehmen haben. Vor dem Hintergrund der Komplexität und Vielzahl der Neuerungen sowie der angestiegenen Anforderungen an die Datengranularität empfiehlt PwC Legal eine zeitnahe Analyse der Implikationen für Ihr Unternehmen, vor allem, wenn Sie vollkonsolidiert Niederlassungen im EU Raum aus der Schweiz konsolidiert beaufsichtigen.

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  • Entwicklung eines Aktionsplans
  • Unterstützung bei der Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen

Dank unseren multidisziplinären Teams ist PwC in der Lage, Sie Schritt für Schritt bei der Implementierung der notwendigen Massnahmen zu begleiten.


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