Am 28. Mai 2019 verabschiedete die Liechtensteinische Regierung einen Bericht und Antrag hinsichtlich des Erlasses eines Durchführungsgesetzes betreffend die Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungs-geschäften sowie zur Abänderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Englisch: «Regulation on transparency of securities financing transactions and of reuse»; SFTR).
SFTR wurde vom europäischen Gesetzgeber mit dem Ziel erlassen, die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im «Schattenbanksektor» erheblich zu erhöhen. Insbesondere sollen die mit solchen Finanztransaktionen verbundenen Risiken frühzeitig erkannt und überwacht sowie ein Schutz gegen mögliche Interessenkonflikte geschaffen werden. Damit soll die Finanzstabilität gewährleistet und der Anlegerschutz insbesondere im Bereich von Investitionen in Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW, AIF) erhöht werden. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass eine einheitliche Regelung zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften durch Gegenparteien an registrierte Transaktionsregister vorgegeben wird.
SFTR gilt in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar, mit Ausnahme des Kapitels VIII über «Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Verwaltungsmassnahmen», welche einer nationalen Umsetzung bedürfen.
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