Vernehmlassung zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes eröffnet

15 Nov 2018

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), welches die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler regelt und am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, soll revidiert werden.

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre und dem damit zusammenhängenden Anpassungsbedarf des Gesetzes beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Jahr 2016 mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des VAG. Die Vernehmlassung zur Revision des VAG wurde nun am 14. November 2018 eröffnet und dauert bis zum 28. Februar 2019.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere Bestimmungen zur Sanierung von Versicherungsunternehmen, die Einführung einer Kundenkategorisierung und damit zusammenhängende aufsichtsrechtliche Erleichterungen sowie die Einführung von Verhaltenspflichten für die Versicherungsbranche und den Vertrieb von Anlageprodukten.

Sanierung von Versicherungsunternehmen

Da bisher kein eigenständiges Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen im VAG existiert, soll mit der Revision eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um im Krisenfall eine Versicherung sanieren zu können, anstatt sie liquidieren zu müssen. Eine solche Sanierungsmöglichkeit trägt internationalen Entwicklungen, aber auch den Interessen der Versicherungsnehmern Rechnung.

Einführung einer Kundenkategorisierung

Durch die Einführung einer Kundenkategorisierung können insbesondere Versicherungsunternehmen, welche nur professionelle Kunden bedienen, die keinen besonderen Schutz bedürfen, von aufsichtsrechtlichen Erleichterungen profitieren. Damit wird dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen. Zudem kann die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gemäss der Vernehmlassungsvorlage Versicherungsunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen von der Aufsicht befreien, wenn der Versichertenschutz gewährleistet ist und dies der Wahrung der Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz dient.

Verhaltenspflichten

Im Zuge der Gesetzesarbeiten zum FIDLEG hat das Parlament entschieden, dass die Verhaltenspflichten des FIDLEG nicht direkt auf Versicherungsunternehmen Anwendung finden, sondern ins VAG aufgenommen werden sollen. Die Revision sieht nun die Einführung von Verhaltenspflichten für die Versicherungsbranche und den Vertrieb von Anlageprodukten vor. Diese Verhaltenspflichten sind analog denjenigen gemäss FIDLEG, womit bei diesen Produkten für alle Akteure im Finanzmarkt dieselben Bedingungen gelten sollen.

Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen

Da die geplanten Änderungen, insbesondere bezüglich der Verhaltenspflichten, Anpassungsbedarf bei den internen Prozessen der Versicherungsunternehmen nach sich ziehen werden, ist der Gesetzgebungsprozess weiter zu beobachten, damit frühzeitig entsprechende Massnahmen ergriffen werden können. 

 

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Jessica Merola

Jessica Merola

Senior, Legal, PwC Switzerland

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