
Freihandelsabkommen mit China FQA
Das im Jahr 2013 zwischen China und der Schweiz abgeschlossene bilaterale Freihandelsabkommen tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Auf Schweizer Seite werden sämtliche Zölle auf chinesischen Industriewaren abgebaut. China baut den grössten Teil seiner Zölle auf Schweizer Industriewaren ganz oder teilweise ab, entweder mit Inkrafttreten des Abkommens oder mit Übergangsfristen (oft 5 oder 10, auch 12 oder 15 Jahre). Bei Landwirtschaftsprodukten machen beide Seiten Zugeständnisse. Kennen Sie die Bestimmungen im Freihandelsabkommen, damit Sie ab Inkrafttreten von den Vorteilen profitieren können? Wir haben nachfolgend die wichtigsten Fragen aufgeführt.