Neu: Russland, British Virgin Islands und Bolivien (Liste A)

Liechtenstein – Drittländer mit hohem Risiko

Liechtenstein – Drittländer mit hohem Risiko
  • Insight
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  • 03/02/26
Céline Koch

Céline Koch

Senior Manager, Risk & Regulatory, PwC Switzerland

Per 29. Januar 2026 ist die Delegiertenverordnung 2026/46 sowie 2026/83 in Kraft getreten. Damit kommt es zu Änderungen der Hochrisiko Länder in der EU-Liste. Die Umsetzung in Liechtenstein durch die Sorgfaltspflichtigen soll bis Anfang März erfolgen.

Durch die DelVO 2026/46 sowie DelVO (EU) 2026/83 werden Russland sowie Bolivien und die Britischen Jungferninseln in die EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko aufgenommen. Während Bolivien und die Britischen Jungferninseln bereits aufgrund ihrer FATF-Listung in der Liste A «Staaten mit strategischen Mängeln» enthalten sind, kommt es bei Russland zu einer Neuerung.

Die Übernahme dieser Änderungen in den EWR ist für den 6. Februar 2026 geplant. Die FMA wird danach die Liste A anpassen und auf ihrer Website veröffentlichen. Die Umsetzung bzw. notwendigen Anpassungen durch die Sorgfaltspflichtigen soll – vorbehaltlich keiner Verzögerungen – bis zum 6. März 2026 erfolgen. 

Was ist zu tun?

Mit der Aufnahme von Russland auf die Liste A sind die Anforderungen gemäss Art. 11a SPG zu beachten. In Bezug auf Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen, an denen Staaten mit strategischen Mängeln beteiligt sind, haben die Sorgfaltspflichtigen die verstärkten Sorgfaltspflichten nach Anhang 2 Abschnitt B SPG anzuwenden.

Die Sorgfaltspflichtige haben sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zum Einsatz kommenden Systeme und Technologien zeitnah an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Darüber hinaus sind auf manueller und operativer Ebene nachfolgende Handlungs-Massnahmen angezeigt:

  • Analyse Geschäftsbeziehungen sowie ggf. Aktualisierung der Risikobewertung «CRA»;
  • Anpassung Aktualisierungsrhythmus (Art. 8 Abs. 2 SPG);
  • Zusätzliche Abklärungen und Einholung Unterlagen, insbesondere i.Z.m SoW/SoF
  • Ausbau und Stärkung KYC Dokumentation (erhöhte Informations- und Dokumentationserfordernisse);
  • Gegebenenfalls (Neu-)Bewilligung Geschäftsbeziehungen durch ein Mitglieds der Leitungsebene;
  • Intensivierte Überwachung von verstärkte Abklärung von Transaktionen;
  • Überprüfung unternehmensweite Risikoanalyse «BRA» sowie Einhaltung Risikotoleranzen und Risikolimiten (Einhaltung KPI/KRI)

Was kann PwC für sie tun?

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung oder bei der Beurteilung und Adressierung der veränderten Risikolagen, unterstützen wir sie gerne mit unserer Fachexpertise. Als SPG-Prüfgesellschaft sowie in unserer individuellen Funktion als SPG-Untersuchungsbeauftragte verfügen wir über die notwendigen Erfahrungen. 

Ich freue mich über ihre Kontaktaufnahme!

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Céline Koch

Senior Manager, Risk & Regulatory, PwC Switzerland

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