Im Fokus stehen typischerweise Schweizer Kapital- und Personengesellschaften (z. B. AG, GmbH), Vehikel der kollektiven Kapitalanlagen, Holding-, Finanzierungs- und Zweckgesellschaften sowie ausländische Rechtsträger mit substanzieller Schweiz-Anknüpfung (z. B. Zweigniederlassung, tatsächliche Verwaltung, Immobilienbezug). Ebenfalls relevant sind Strukturen mit Treuhand- oder Trust-Elementen sowie Family-Office-Setups
Ob und wie genau eine konkrete Struktur tatsächlich in den Anwendungsbereich fällt – und wie fern sie von Ausnahmeregeln Gebrauch machen kann, ist stark einzelfallabhängig - und sollte durch eine kurze, strukturierte Beurteilung geklärt werden.