Brexit: Die Rechte der Schweizer und Briten sollen gesichert bleiben

31 Jan 2019

Der Bundesrat genehmigte ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die Sicherung der Rechte und Pflichten von Schweizer und britischen Staatsangehörigen nach dem Brexit. Geschützt werden Bürgerinnen und Bürger aus beiden Ländern, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) Rechte wie beispielsweise Aufenthaltsrechte erworben haben.

Nach einem Austritt Grossbritanniens aus der Europäischen Union (EU) gelten die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU nicht mehr für UK. Die erworbenen Rechte und Pflichten der Schweizer und britischen Staatsangehörigen würden damit erlöschen. Deshalb möchte der Bundesrat die gegenseitigen Rechte und Pflichten über den EU-Austritt hinaus sicherstellen. Diese beinhalten unter anderem die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen oder die Ansprüche auf Sozialversicherungen. Ebenfalls betroffen ist das Aufenthaltsrecht im Rahmen des FZA. Personen, die sich im Rahmen dieses Abkommens im jeweils anderen Land aufhalten, sollen ihre damit erworbenen Rechte behalten. Ebenso sollen Dienstleistungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien, deren Austausch vor dem Austritt angefangen hat, geordnet erbracht werden können. Die im Zusammenhang mit diesem Abkommen gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Davon ausgenommen sind Personen, die nach Wegfall des FZA in das jeweils andere Land einwandern.

Mögliche Szenarien

Je nach Ausgang der Brexit-Verhandlungen sind zwei Szenarien denkbar:

a) Vereinbaren EU und Grossbritannien bis am 29. März 2019 ein Austrittsabkommen, kommen während einer Übergangsphase bis voraussichtlich Ende 2020 die bestehenden Bestimmungen des FZA zur Anwendung. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien zur Sicherung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger nach dem Brexit käme in diesem Fall erst nach der Übergangsphase zum Zug.

b) Findet keine Einigung über das Austrittsabkommen statt, wird UK am 29. März 2019 voraussichtlich ungeordnet aus der EU austreten. Das Abkommen zwischen der Schweiz und UK müsste in diesem Fall bereits am 30. März 2019 in Kraft treten.

Nächste Schritte

Bevor der Bundesrat das Abkommen unterzeichnet, werden in einem nächsten Schritt die zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung herangezogen. Diese diskutieren die vorläufige Anwendung des Abkommens.

 

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