Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Ständerat heisst Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes gut mit einigen Differenzen zum Nationalrat

Der Ständerat hat am 13. Dezember 2021 der Vorlage zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zugestimmt. Da in einigen Punkten noch Differenzen zum Nationalrat bestehen, geht das Geschäft in die grosse Kammer zurück.

Das VAG ist seit Anfang 2006 in Kraft. Ziel der Revision ist einerseits die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Versicherungssektors sowie andererseits die Verbesserung des Kundenschutzes insbesondere durch Schutz vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen.

Das revidierten VAG sieht eine Kundenkategorisierung vor, welche es Versicherern von ausschliesslich professionellen Kunden ermöglicht, bei der Aufsicht von Erleichterungen zu profitieren. Weiter besteht die Möglichkeit, dass Versicherungsunternehmen im Krisenfall künftig saniert und nicht direkt liquidiert werden müssen, was die Interessen der Versicherungsnehmer im Krisenfall schützt.

Das revidierte VAG sieht zudem Verhaltenspflichten analog zu denjenigen des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) vor. So müssen Versicherungsvermittler künftig vor einer Empfehlung die Angemessenheit einer qualifizierten Lebensversicherung für den Versicherungsnehmer sowie dessen Kenntnisse und Erfahrungen prüfen und die entsprechenden Schritte dokumentieren.

Nicht zugestimmt hat der Ständerat jedoch dem vom Nationalrat eingebaute Artikel, welche es den Versicherungen ermöglichen würde, im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegenüber gemeinsam verhandeln zu können. Der Ständerat anerkennt zwar Handlungsbedarf im Bereich Krankenzusatzversicherung aufgrund von oft sehr nachlässigen Abrechnungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Zusatzversicherungen, befürwortet jedoch eine Klärung auf andere Weise.

Anders als der Nationalrat befürwortet der Ständerat dagegen die Einführung einer generellen Ombudspflicht für die Schlichtung von Streitigkeiten, sprach sich aber gegen die Übernahme von tieferen internationalen Kapitalstandards für Versicherer aus.

In einigen anderen Punkten stimmte der Ständerat den Vorschlägen des Nationalrats zu. So befürwortet er u.a. eine weniger restriktive Praxis in Bezug auf die Frage, welche Geschäfte ein Versicherer neben dem Versicherungsgeschäft ohne Ausnahmebewilligung tätigen darf. Damit genügt ein «Zusammenhang» des Geschäftes mit dem Grundgeschäft, ein «unmittelbarer Zusammenhang» ist nicht erforderlich.

Die neuen Regeln für die Aufsicht über Versicherungen erfordern die Implementation von entsprechenden Massnahmen. Zwar sind noch nicht alle Details der zukünftigen Gesetzgebung geklärt, nach den Erstberatungen in den beiden Kammern ist die Stossrichtung nun aber in wesentlichen Bereichen klar. Die Versicherungen sind nun gehalten, Umsetzungsmassnahmen zu definieren und die weitere Entwicklung bezüglich der noch offenen Punkte zu verfolgen. 

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