Im neuen BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG), das das aktuelle Zollgesetz voraussichtlich gegen Ende 2027 / Anfang 2028 ersetzen wird, werden die Rechtsmittel grundlegend modernisiert und vereinheitlicht. Künftig gilt ein einheitliches Einspracheverfahren für sämtliche vom BAZG erhobenen Abgaben – von klassischen Zollabgaben über die Mineralöl-, Automobil- und Tabaksteuer bis hin zur Biersteuer. Damit fallen die bisherigen, oft unterschiedlichen Regelungen der Spezialgesetze weg. Für Unternehmen bedeutet das: einheitliche Fristen, klar strukturierte Abläufe und eine deutliche Reduktion der Komplexität im Umgang mit dem Zoll.
Die Reform ist eine direkte Antwort auf langjährige Kritik aus Wirtschaft und Politik. Insbesondere das Postulat de Courten (17.3377) forderte, die Wirtschaft nicht durch zu kurze und formalistische Fristen zu benachteiligen. Während das BAZG bislang ein Jahr Zeit für Nachforderungen oder sogar mindestens fünf Jahre für Nachbezüge (gestützt auf das Verwaltungsstrafverfahren) hatte, mussten Unternehmen Berichtigungen oder Beschwerden innert 30 bzw. 60 Tagen einreichen – eine klare Ungleichbehandlung, die nun beseitigt werden soll.
Auch der Wunsch nach mehr Flexibilität beim elektronischen Verfahren wurde aufgegriffen. Das neue Gesetz schafft einen ausgewogenen Rahmen zwischen Digitalisierung und praxistauglichen Ausnahmen – insbesondere für KMU und den Reiseverkehr.
Rechtsmittelkaskade bei Veranlagungsverfügungen:
Die Reform der Rechtsmittel bringt zahlreiche praktische Vorteile für Unternehmen mit sich, die ihre Zollprozesse effizienter und flexibler gestalten möchten:
Diese Verbesserungen werden vom BAZG als zentrale Vorteile des neuen Rechtsmittelverfahrens hervorgehoben und sollen die Zollbeteiligten mit Inkrafttreten des neuen Zollrechts entlasten. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass einige Aspekte in der praktischen Umsetzung noch Fragen aufwerfen und kritisch hinterfragt werden sollten:
Mit dem neuen BAZG-VG wird das Einspracheverfahren nicht nur digitaler und effizienter, sondern auch fairer und praxistauglicher. Unternehmen erhalten mehr Zeit, mehr Flexibilität und mehr Rechtssicherheit. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Zollverwaltung, die die Bedürfnisse der Wirtschaft ernst nimmt und die Digitalisierung gezielt nutzt – ohne den Bezug zur Praxis zu verlieren.
Wichtig ist jedoch: Das neue Einspracheverfahren tritt erst mit Inkrafttreten des BAZG-VG in Kraft. Für die elektronische Durchführung und die automatisierte Bearbeitung ist zudem die technische Umsetzung durch das BAZG erforderlich.
Während der Verfahrensablauf künftig einfacher wird, bleiben die materiellen Anforderungen weiterhin hoch und dürfen nicht unterschätzt werden. Unternehmen brauchen fundierte Zollexpertise, um den Anforderungen gerecht zu werden, sowie effektive interne Kontrollprozesse, um frühzeitig zu erkennen, wann eine Einsprache notwendig und sinnvoll ist.
Deshalb sollten Unternehmen die Entwicklungen sorgfältig verfolgen, sich mit den neuen Abläufen vertraut machen, interne Prozesse anpassen und das eigene Personal gezielt schulen. So können sie die Vorteile des neuen Verfahrens voll ausschöpfen und gleichzeitig den hohen Anforderungen gerecht werden.
Auch wenn noch nicht alle Fragen geklärt sind, zeigt sich, dass die neuen Rechtsmittel des BAZG-VG nicht nur die Rechtssicherheit stärken, sondern auch den administrativen Aufwand für die Wirtschaft spürbar reduzieren. Dies eröffnet den Zollbeteiligten neue Spielräume und trägt dazu bei, die Zollabwicklung an die Anforderungen einer modernen, digitalisierten Wirtschaft anzupassen. Dennoch wird auch im künftigen Verfahren Zollexpertise unabdingbar sein.
Wer bei der Umsetzung oder im Umgang mit den neuen Abläufen Unterstützung benötigt, kann auf unsere Expertise und praxisnahen Services zählen – wir begleiten Sie gerne durch die neuen Verfahrensschritte.