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Erbschaftssteuerinitiative

  • Issue

Am 30. November 2025 kommt die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» – kurz: Erbschaftssteuerinitiative – zur nationalen Abstimmung. Sie fordert eine Nachlass- und Schenkungssteuer von 50% auf Nachlässen über CHF 50 Mio.  

Die Initiative will die Einführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf allen Nachlässen, nach Abzug eines Freibetrags von CHF 50 Mio., ab dem Zeitpunkt der Annahme der Initiative.  
Dabei spielt die Anzahl der Personen oder Institutionen, die Zuwendungen aus diesem Nachlass erhalten, keine Rolle.  

Weiter sieht die Initiative zur Verhinderung von Steuervermeidung eine Wegzugsbesteuerung vor. 

In seiner Botschaft vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Initiative klar zur Ablehnung empfohlen. Insbesondere ist er auf die rechtliche (Un-)Möglichkeit der Umsetzung einer solchen Wegzugsbesteuerung ab Abstimmungsdatum eingegangen. Gemäss Botschaft, kann dies frühestens mit Inkrafttreten der Umsetzungsgsetzgebung (Verordnung oder Gesetz) geschehen. Für die Ausarbeitung der Umsetzung schreibt die Initiative 3 Jahre vor. Weiter führt der Bundesrat aus, dass nicht jeder Wegzug per se als als Steuervermeidung qualifizieren könnte, sondern es bräuchte auch eine zusätzliche auf Steuervermeidung gerichtete Handlung (z.B. zeitnahe Schenkung).  

Im Falle einer Annahme der Initiative würde also die Nachlass- und Schenkungssteuer von 50% sofort umgesetzt werden müssen; Wegzüge aus der Schweiz sollten jedoch bis zur Umsetzungsgesetzgebung noch nicht direkt zu einer Besteuerung führen. 

Seit Zustandekommen der Initiative Anfang 2024 haben wir folgende Beobachtungen gemacht:

Ist die Schweiz als Zuzugsland noch attraktiv?

Unsere neuste Umfrage beleuchtet, ob die Erbschaftssteuerinitiative die Attraktivität der Schweiz als Zuzugsland für vermögende Personen beeinflusst.

Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat in seiner Botschaft aufgezeigt, wie negativ die Auswirkungen der Erbschaftssteuerinitiative für die Schweiz sind. Dies gilt bereits heute aufgrund ihrer faktischen Vorwirkung. Dabei wird der Fokus in der Botschaft des Bundesrates zahlenmässig primär auf mögliche Wegzüge aus der Schweiz gelegt – auf die Frage von negativen Vorwirkungen auf entgangene Zuzüge wurde bis dato generell wenig eingegangen.

PwC hat deshalb eine Umfrage bei externen Steuerberater:innen, Anwält:innen und Berufsvertreter:innen gemacht, welche sich in ihrer täglichen Tätigkeit mit Personen beschäftigen, die ihren Wohn- und Steuersitz international verändern möchten.

Studie: Verliert die Schweiz ihren Reiz als Zuzugsland?

Studie zur Erbschaftssteuerinitiative

Was Familienunternehmer:innen von der Erbschaftsteuerinitiative halten und wie sie sich auf mögliche Auswirkungen vorbereiten

Die Initiative gefährdet die nachhaltige Weiterführung von Familienunternehmen und bringt tragende Pfeiler unserer Volkswirtschaft ins Wanken. Um ein Meinungsbild des Schweizer Familienunternehmertums zur «Initiative für eine Zukunft» zu skizzieren und die Debatte darüber anstossen, haben wir 224 Familienunternehmer:innen befragt und die Ergebnisse in der vorliegenden Publikation dargelegt. Die Erkenntnisse sind eindeutig:

  • Klares Nein: 96 % der befragten Familienunternehmer:innen lehnen die Initiative ab. 
  • Ungenügend liquide Mittel: 8 von 10 Betroffenen hätten nicht genügend liquide Mittel, um die Zukunftssteuer zu bezahlen. 
  • Gefahr für den Standort Schweiz: 2 von 3 Familienunternehmen blieben im Rahmen einer Unternehmensnachfolge nicht oder nur teilweise in Familienhand. 
  • Wegzug ins Ausland: 78 % der Betroffenen prüfen schon heute einen Wegzug ins Ausland oder die vorzeitige Vermögensübertragung innerhalb der Familie.

Studie: Schweizer Familienunternehmen in Gefahr

Herausforderungen

Da es sich erst um einen Initiativtext handelt sind entsprechend nur wenige Details klar, wie diese allenfalls umgesetzt werden könnte. Basierend auf den Publikationen des Initiativkomitees nehmen wir die folgenden Interpretationen vor:

Dem Gesetzgeber werden kein Spielraum und auch keine Ausnahmen zugestanden, auch nicht bei Unternehmensnachfolgen. Dies könnte ebenfalls gefährdend für die Stabilität kleinerer Familienunternehmen sein, die nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen, um die Steuerforderungen zu begleichen. Die Finanzierung der Erbschaftsteuer wird in vielen Fällen nur durch folgende Massnahmen möglich sein:

  • Teilverkäufe

  • Börsengang

  • erhebliche Fremdfinanzierung 

Von der ausnahmslosen Anwendung wären gemeinnützige Institutionen ebenfalls betroffen (Vermächtnisse / Legate u.ä. an gemeinnützige Institutionen gehören zum Teil des Nachlasses). Entsprechend würde die Hälfte der Zuwendungen aus einem Nachlass als Steuer dem Staat zufliessen und nicht den gemeinnützigen Institutionen.  

Inwiefern Spenden zu Lebzeiten den Freibetrag von CHF 50 Mio. Konsumieren ist im Initiativtext nicht geregelt. Aktuell sind Spenden an gemeinnützige Institutionen (und politische Parteien) in gewissem Ausmass steuerlich abzugsfähig, eine Deklaration ist jedoch nicht zwingend, was die Erfassung im Hinblick auf den Freibetrag praktisch verunmöglicht. Wenn solche laufenden Zuwendungen zu Lebzeiten den Freibetrag konsumieren, ist davon auszugehen, dass die «Spendenfreudigkeit» massiv abnimmt und gemeinnützige Institutionen ihren Zweck nicht mehr (im selben Ausmass) erfüllen könnten.  

Aktuell haben die Kantone das Recht auf den in der Schweiz (bzw. im Kanton) gelegenen Immobilien die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu erheben. 

  • Wie werden Immobilien in der Schweiz von im Ausland wohnhaften Personen behandelt?

Da die Nachlass- und Schenkungssteuer vom Bund ergänzend zu den kantonal bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben werden soll, könnte es in Extremfällen zu einer Besteuerung von knapp 100 % kommen.

  • Führt die Kombination von kantonaler und nationaler Ebene zu einer konfiskatorischen Besteuerung?​
  • Maximale kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuersätze von bis zu 49.5%. Somit ist eine Besteuerung von knapp 100 % denkbar. ​

Etappen im politischen Prozess

Basierend auf dem Parlamentsgesetz zur Behandlung einer Initiative haben wir einen möglichen Zeitstrahl für den politischen Prozess erstellt (vgl. Abbildung 1). Die Volksabstimmung über die Erbschaftssteuerinitiative wird am 30. November 2025 abgehalten.

Timeline für die Umsetzung

Flyer zur Erbschaftssteuer

(PDF of 782.44KB)

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