Am 30. November 2025 kommt die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» – kurz: Erbschaftssteuerinitiative – zur nationalen Abstimmung. Sie fordert eine Nachlass- und Schenkungssteuer von 50% auf Nachlässen über CHF 50 Mio.
Die Initiative will die Einführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf allen Nachlässen, nach Abzug eines Freibetrags von CHF 50 Mio., ab dem Zeitpunkt der Annahme der Initiative.
Dabei spielt die Anzahl der Personen oder Institutionen, die Zuwendungen aus diesem Nachlass erhalten, keine Rolle.
Weiter sieht die Initiative zur Verhinderung von Steuervermeidung eine Wegzugsbesteuerung vor.
In seiner Botschaft vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Initiative klar zur Ablehnung empfohlen. Insbesondere ist er auf die rechtliche (Un-)Möglichkeit der Umsetzung einer solchen Wegzugsbesteuerung ab Abstimmungsdatum eingegangen. Gemäss Botschaft, kann dies frühestens mit Inkrafttreten der Umsetzungsgsetzgebung (Verordnung oder Gesetz) geschehen. Für die Ausarbeitung der Umsetzung schreibt die Initiative 3 Jahre vor. Weiter führt der Bundesrat aus, dass nicht jeder Wegzug per se als als Steuervermeidung qualifizieren könnte, sondern es bräuchte auch eine zusätzliche auf Steuervermeidung gerichtete Handlung (z.B. zeitnahe Schenkung).
Im Falle einer Annahme der Initiative würde also die Nachlass- und Schenkungssteuer von 50% sofort umgesetzt werden müssen; Wegzüge aus der Schweiz sollten jedoch bis zur Umsetzungsgesetzgebung noch nicht direkt zu einer Besteuerung führen.
Seit Zustandekommen der Initiative Anfang 2024 haben wir folgende Beobachtungen gemacht:
Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat in seiner Botschaft aufgezeigt, wie negativ die Auswirkungen der Erbschaftssteuerinitiative für die Schweiz sind. Dies gilt bereits heute aufgrund ihrer faktischen Vorwirkung. Dabei wird der Fokus in der Botschaft des Bundesrates zahlenmässig primär auf mögliche Wegzüge aus der Schweiz gelegt – auf die Frage von negativen Vorwirkungen auf entgangene Zuzüge wurde bis dato generell wenig eingegangen.
PwC hat deshalb eine Umfrage bei externen Steuerberater:innen, Anwält:innen und Berufsvertreter:innen gemacht, welche sich in ihrer täglichen Tätigkeit mit Personen beschäftigen, die ihren Wohn- und Steuersitz international verändern möchten.
Die Initiative gefährdet die nachhaltige Weiterführung von Familienunternehmen und bringt tragende Pfeiler unserer Volkswirtschaft ins Wanken. Um ein Meinungsbild des Schweizer Familienunternehmertums zur «Initiative für eine Zukunft» zu skizzieren und die Debatte darüber anstossen, haben wir 224 Familienunternehmer:innen befragt und die Ergebnisse in der vorliegenden Publikation dargelegt. Die Erkenntnisse sind eindeutig:
Da es sich erst um einen Initiativtext handelt sind entsprechend nur wenige Details klar, wie diese allenfalls umgesetzt werden könnte. Basierend auf den Publikationen des Initiativkomitees nehmen wir die folgenden Interpretationen vor:
Basierend auf dem Parlamentsgesetz zur Behandlung einer Initiative haben wir einen möglichen Zeitstrahl für den politischen Prozess erstellt (vgl. Abbildung 1). Die Volksabstimmung über die Erbschaftssteuerinitiative wird am 30. November 2025 abgehalten.
Jacqueline Landmann
Roman Leimer
Morad Laqtaïbi
Head of Real estate taxes for Romandie region, PwC Switzerland
Sophie Limbioul
Senior Manager, Private Clients & Family Offices Romandie, Lausanne, PwC Switzerland
+41 58 792 81 83
Louis Macchi
Florian Fischer
François Burgat
Roman Fallet
Marcel Angehrn
Marcel Wyrsch