Am 20. Juli 2021 beschloss die EU-Kommission ein Paket an Gesetzgebungsvorschlägen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf europäischer Ebene. Initiiert von der Europäischen Kommission und beschlossen unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, zielt das EU AML-Paket auf eine Harmonisierung bislang fragmentierter nationaler Regelungen, erhöhte Transparenzanforderungen sowie die Schaffung einer zentralen europäischen Aufsicht durch die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) ab. Die Rechtsakte sind 2024 in Kraft getreten, wobei wesentliche Anforderungen schrittweise – insbesondere ab 2027 – Anwendung finden.
Für Finanzinstitute inklusive Versicherungen in der Schweiz und Liechtenstein ergeben sich daraus erhebliche Herausforderungen in Bezug auf Geldwäschereirisiken. Es braucht eine passende Strategie, eine gute Unternehmensführung, solide Risikobewertungspraktiken, Wachsamkeit des Personals und geeignete technische Lösungen – kurz gesagt: Ein ganzheitlicher Ansatz.
Darüber hinaus bestehen für Liechtenstein zusätzliche Besonderheiten aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft. Das EU-AML-Paket ist grundsätzlich zu übernehmen. Seine Anwendung erfordert jedoch Anpassungen des nationalen Sorgfaltspflichtrechts und es sind institutionelle Abstimmungen im Hinblick auf die neue EU-Aufsichtsstruktur sowie erhöhte Transparenzanforderungen, etwa für komplexe Vermögensstrukturen wie Stiftungen und Trusts notwendig. Trotz eines bereits strengen bestehenden Regulierungsrahmens entsteht damit insbesondere struktureller und institutioneller Umsetzungsbedarf für den Finanzplatz.
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