Anforderungen an die finanzielle Führung und Handlungsoptionen vor dem Hintergrund der COVID-19 Verordnung zum Insolvenzrecht
Unübertragbare Aufgaben des Verwaltungsrates verpflichten in finanziellen Schwierigkeiten Massnahmen einzuleiten: um Liquidität sicherzustellen, die Ertragskraft zu stärken und falls nötig das Eigenkapital zu stärken. Die COVID-19 Verordnung zum Insolvenzrecht entbindet nun den VR unter gewissen Bedingungen von einzelnen Verpflichtungen gemäss Art. 725 OR und eröffnet zusätzlich den Zugang zu einer COVID-19-Stundung. Bewährte und krisenerprobte BWL-Führungsinstrumente bilden dafür die Grundlage und Voraussetzung.