Die seit Januar 2025 geltende Selbstregulierung des Schweizerischen Versicherungsverbands zur Prävention von Greenwashing stellt Lebensversicherer vor bekannte Herausforderungen, jedoch in neuer Ausprägung.
Besonders im Fokus steht die Aus- und Weiterbildung des Vertriebs. Gerade bei ungebundenen Vermittlern führen die fragmentierte Marktlandschaft sowie die organisatorische Distanz zu den Lebensversicherern zu Herausforderungen bei der Implementierung der neuen Nachhaltigkeitsstandards.
Die Selbstregulierung zur Prävention von Greenwashing definiert klare Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung im Vertrieb (vergleiche dazu Publikation aus dem Juli 2025). Gemäss Artikel 8 müssen alle Mitarbeitenden, die sich mit nachhaltigen anteilgebundenen Lebensversicherungen befassen, über ausreichende fachliche Kenntnisse verfügen. Dies betrifft neben dem Senior Management, Produktentwicklung, Kommunikation, Marketing und den Unterstützungsfunktionen (Compliance und Risikomanagement) insbesondere Versicherungsberater, für die regelmässige Schulungen verpflichtend sind.
Die Mitarbeitenden müssen die Produkteigenschaften sowie deren Nachhaltigkeitsimplikationen in Bezug auf ihre Zuständigkeiten verstehen. Darüber hinaus sind spezifische Weiterbildungsinhalte zu Nachhaltigkeitszielen, Anlageansätzen und Risiken vorgeschrieben, um eine sachgerechte und transparente Kundenberatung sicherzustellen. Die Dokumentation und der Nachweis der Schulungsmassnahmen sind zentrale Voraussetzungen für eine spätere externe Compliance‑Prüfung.
Die drei Vertriebskanäle von Lebensversicherern sind mit unterschiedlichen Herausforderungen bei der Umsetzung konfrontiert. Der Direktvertrieb bietet dabei die grössten Steuerungsmöglichkeiten. Lebensversicherer können umfassende Schulungsprogramme etablieren, einheitliche Beratungstools einsetzen und die korrekte Umsetzung der Nachhaltigkeitsprofilierung unmittelbar überwachen. Standardisierte Dokumentationsprozesse sowie regelmässige Qualitätskontrollen lassen sich effizient implementieren.
Bei gebundenen Vermittlern bestehen vergleichbare, jedoch koordinationsintensivere Umsetzungsmöglichkeiten. Verpflichtende Aus- und Weiterbildungsprogramme, vorgegebene technische Hilfsmittel zur Erfüllung der Informationspflichten sowie klare Weisungen zur Nachhaltigkeitsberatung sind grundsätzlich praktikabel, erfordern jedoch einen erhöhten Abstimmungsaufwand.
Deutlich komplexer gestaltet sich die Zusammenarbeit mit ungebundenen Vermittlern. Deren Unabhängigkeit sowie die stark fragmentierte Marktstruktur in der Schweiz führen zu divergierenden Erwartungen seitens verschiedener Lebensversicherer. Eine konsistente Umsetzung der Weiterbildungsanforderungen ist daher realistisch nur über externe, branchenweit anerkannte Zertifizierungen erreichbar. Ergänzend sind qualitativ hochwertige Schulungsangebote, unterstützende technische Hilfsmittel sowie geeignete Anreizsysteme für eine freiwillige Teilnahme zentral.
Bis zur ersten externen Prüfung der Umsetzung der Selbstregulierung durch die Revisionsstelle im Jahr 2027 sind belastbare Aus- und Weiterbildungsstrukturen zu etablieren. Lebensversicherer sollten prioritär systematische Schulungsprogramme für alle Vertriebsebenen entwickeln und deren Wirksamkeit regelmässig evaluieren.
Im Direktvertrieb sind kontinuierliche interne Weiterbildungen zu den angebotenen Produkten zentral. Gebundene Vermittler benötigen strukturierte externe Schulungsangebote, digitale Lernplattformen sowie praxisorientierte Beratungstools zur korrekten Umsetzung der Präferenzabfrage und Produktinformation. Für ungebundene Vermittler bieten sich insbesondere branchenweite Weiterbildungsinitiativen, Kooperationen mit Berufsverbänden sowie attraktive freiwillige Zertifizierungsprogramme an. Die Integration bestehender Sorgfalts- und Anlegerschutzpflichten kann dabei als zusätzlicher Orientierungsrahmen dienen.
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