Änderung des Gleichstellungsgesetzes

Oliver Kuntze Assurance Partner, PwC Switzerland 03 Sep 2020

Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes und auf den 1. Juli 2020 die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Welcher Handlungsbedarf besteht für Ihre Unternehmung, wenn Sie mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, und was sind die Auswirkungen auf die Wirtschaftsprüfung?

Gemäss Art. 13a des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann sind Unternehmen und öffentliche Institutionen mit mehr als 100 Beschäftigten (Personen, nicht Vollzeitstellen) dazu verpflichtet, die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen und bis spätestens am 30. Juni 2021 eine erste interne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Dabei sind grundsätzlich alle Beschäftigten, die im Bezugsjahr einen Lohn bezogen haben, zu berücksichtigen; davon ausgenommen sind beispielsweise Lehrlinge, Praktikanten, Expatriates, IV-Empfängerinnen und -empfänger und von einer Vermittlungsfirma vermittelte Zeitarbeitnehmende. Die Lohngleichheitsanalyse muss sich auf einen möglichst repräsentativen Referenzmonat zwischen dem 1.7.2020 und dem 30.6.2021 beziehen. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie dabei eine wissenschaftliche und rechtmässige Analysemethode angewandt haben. Das kostenlose, sichere Standartanalysetool des Bundes (Logib) erfüllt diese Vorgaben. Weitere Informationen zu Logib finden Sie unter www.ebg.admin.ch.

Wie PwC Schweiz Ihrem Unternehmen helfen kann

Die Analyse muss anschliessend von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und von einem für diese Prüfung akkreditierten Prüfer kontrolliert werden. Bisher haben nur wenige Personen die Ausbildungspflicht zum leitenden Revisor gemäss Art. 13d Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann in Verbindung mit Art. 2 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse absolviert und sind dadurch berechtigt, auch solche Prüfungen durchzuführen. PwC verfügt über ausgebildete Prüfer, welche von EXPERTsuisse akkreditiert wurden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorlagen und stehen Ihnen für die unabhängige Prüfung gerne zur Verfügung.

Relevante Daten

1. Juli 2020 Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes tritt in Kraft.
Spätestens am 30. Juni 2021 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen ihre erste interne Analyse zur Lohngleichheit abgeschlossen haben (z. B. mit Logib).
Spätestens am 30. Juni 2022 Die Unternehmen müssen ihre interne Analyse von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (akkreditierter Prüfer) überprüfen lassen.
Spätestens am 30. Juni 2023 Die Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern das Ergebnis der Analyse schriftlich mitgeteilt haben. Unternehmen, deren Aktien an der Börse kotiert sind, müssen das Ergebnis der Analyse der Lohngleichheit als Anhang zur Jahresrechnung veröffentlichen.

 


{{filterContent.facetedTitle}}

{{contentList.dataService.numberHits}} {{contentList.dataService.numberHits == 1 ? 'result' : 'results'}}
{{contentList.loadingText}}

Kontaktieren Sie uns

Oliver Kuntze

Oliver Kuntze

Assurance Partner, PwC Switzerland

Tel.: +41 58 792 7514