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Die Revision des DSG (Bundesgesetz über den Datenschutz) basiert auf den Anforderungen der EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), weist aber einige Besonderheiten auf. In den meisten Fällen ist das nDSG weniger formalistisch und hat weniger spezifische Regulierungsinhalte als die DSGVO. Wenn Ihr Schweizer Unternehmen bereits DSGVO-konform ist, sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Bestimmungen des nDSG für die Datenverarbeitung ausserhalb des Geltungsbereichs der DSGVO anwenden, um von der Flexibilität (oder von weniger strengen Bestimmungen) des nDSG zu profitieren. Sie sollten jedoch bedenken, dass das nDSG keine Kopie der DSGVO ist und dass es einige Punkte gibt, in denen das nDSG sogar strenger sein wird als die DSGVO. Um sich darauf einzustellen, ist es unerlässlich, dass sich Ihr Unternehmen früh genug auf die Änderung der Verordnung vorbereitet.
Die folgende Tabelle stellt die Unterschiede des nDSG und Ihren Handlungsbedarf dar:
| DSGVO | nDSG | Handlungsbedarf |
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter: |
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Verträge aktualisieren |
Datenexporte: |
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Verfahren aktualisieren |
Benachrichtigungen über Datenschutzverletzungen: |
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Verfahren aktualisieren |
Berufsgeheimnis: |
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Persönliche Haftung berücksichtigen |
Vollstreckung und Sanktionen |
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Die Aufsichtsbehörden können:
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Der EDÖB kann:
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Persönliche Haftung berücksichtigen |
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Lorena Rota
Manager, MLaw, Data Privacy & Security Healthcare, PwC Switzerland
Tel.: +41 58 792 2750