Am 3. September 2018 publizierte die FINMA ein neues Faktenblatt zum Umgang mit virtuellen Währungen wie z.B. «Bitcoin». Das Faktenblatt gibt Auskunft über finanzmarktrechtliche Bewilligungspflichten und Risiken, welche mit der Blockchain-Technologie zusammenhängen.
Risiken bei Kauf und Nutzung virtueller Währungen
Obwohl der Kauf und Verkauf, sowie die Nutzung von virtuellen Währungen bewilligungsfrei möglich ist, bergen sie auch diverse Risiken. Zum einen sind virtuelle Währungen starken Kursschwankungen ausgesetzt. Zum anderen ist die zivilrechtliche Behandlung von Ansprüchen, welche mit der Nutzung von virtuellen Währungen entstehen, nicht geklärt.
Geldwäschereirisiken beim Handel mit virtuellen Währungen
Gewisse Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen können eine Bewilligung unter einem Finanzmarkterlass erfordern. Aufgrund der Anonymität im Handel und der dezentralen Struktur der Blockchain sind die Risiken zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erhöht. Das Anbieten von Zahlungs- und Verwahrungsdienstleistungen von virtuellen Währungen fällt ferner unter das Geldwäschereigesetz und erfordert einen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation oder eine direkte Unterstellung unter die Aufsicht der FINMA.
Notwendigkeit einer Bankenbewilligung
Wird eine Geschäftstätigkeit ausgeübt, bei welcher Einlagen aus dem Publikum gewerbsmässig entgegengenommen werde, erfordert dies unter Umständen eine Bankenbewilligung. Dies gilt auch, wenn die Einlagen in Form von virtuellen Währungen und auf eigenen «Wallets» entgegengenommen werden. Von einer Bankenbewilligung kann allenfalls abgesehen werden, wenn die Einlagen jederzeit einem einzelnen Kunden zugeordnet werden können oder wenn diese nur zur sicheren Verwahrung übertragen werden.
Bewilligungspflicht bei anderen Blockchain-Anwendungen
Je nach Ausgestaltung der virtuellen Währung kann eine Bewilligung nach einem anderen Finanzmarktgesetz wie dem Börsengesetz oder dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz erforderlich sein.
FINMA Abklärungen
Liegen konkrete Hinweise auf eine bewilligungspflichtige Tätigkeit mit virtuellen Währungen vor, so kann die FINMA Abklärungen anhand nehmen. Erhärtet sich der Verdacht, so kann die FINMA u.a. ein Enforcement-Verfahren eröffnen und den rechtmässigen Zustand wiederherstellen.
Zusätzliche Informationen
Weitere Hinweise zum Thema finden sich auf dem Faktenblatt der FINMA.