Silvia Pérez
Senior Associate, Legal, PwC Switzerland
Der National- und Ständerat haben am 18. März 2022 in der Schlussabstimmung der Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zugestimmt. Das Inkrafttreten der Teilrevision ist vom Bundesrat noch festzulegen. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen sowie anlässlich der aufgenommenen Arbeiten an der Aufsichtsverordnung (AVO) wird dies jedoch in absehbarer Zeit erfolgen.
Die Teilrevision des VAG stellt wichtige Weichen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Versicherungssektors und der Innovations- und Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Mit der Teilrevision werden unter anderem die Möglichkeit einer Kundenkategorisierung und damit verbundene Aufsichtserleichterungen eingeführt. Zudem wird für Versicherungsunternehmen ein Sanierungsrecht vorgesehen und es sind neue Verhaltens- und Informationspflichten analog den Bestimmungen des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) beim Vertrieb von bestimmten Versicherungsprodukten mit Anlagecharakter einzuhalten.
Nach den Erstberatungen zur Teilrevision des VAG sowohl im National- wie auch im Ständerat, ging das Geschäft zwecks Differenzbereinigung in der Frühjahrssession 2022 in eine zweite Runde. Die beiden Kammern haben sich nun über die vereinzelten, aber bedeutsamen Abweichungen aus den Erstbehandlungen wie folgt geeinigt:
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