Bewältigung der GwG-Compliance: zentrale Herausforderungen für Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler in der Schweiz stehen vor erheblichen Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Besonders komplex ist der Umgang mit Transferdienstleistungen für Prämienzahlungen, die über ein auf den Namen des Versicherungsvermittler lautendes Konto abgewickelt werden. In der Praxis bieten Versicherungsvermittler oft zusätzliche Dienstleistungen an, indem sie Versicherungsprämien von Versicherungsnehmern einziehen und an die (Rück-)Versicherungsgesellschaft weiterleiten. Das blosse Vermitteln von Versicherungsverträgen, löst keine Verpflichtungen zur Geldwäschereibekämpfung aus. Allerdings bringt die Erbringung von Transferdiensten, wie oben beschrieben, zusätzliche Compliance-Pflichten hervor.
Obwohl die Verordnung zum Geldwäschereigesetz verschiedene Ausnahmen aufführt, kann es in der Praxis schwierig sein, diese klar zu unterscheiden. Eine gründliche Analyse des Geschäftsmodells ist erforderlich, um diese Ausnahmen korrekt anzuwenden. Es ist daher empfehlenswert, regulatorische Beratung in Anspruch zu nehmen, die sowohl interne Prozesse als auch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten betreffen können.
Die Herausforderungen der Annahme von Einlagen gemäss der Bankengesetzgebung
Im Bereich der Finanzdienstleistungen kann die Annahme von Einlagen von der Öffentlichkeit gemäss dem Bankgesetz und seinen Verordnungen erhebliche regulatorische Herausforderungen mit sich bringen. Nach dem Verständnis der FINMA gelten im Wesentlichen alle Verpflichtungen als Einlagen, es sei denn, sie sind klar durch bestimmte Kriterien ausgenommen. Versicherungsprämien und andere auf internen Konten gehaltene Zahlungen, die vom Versicherungsvermittler weitergeleitet werden müssen (wie Schadenszahlungen), gelten als Einlagen, da sie letztendlich der (Rück-)Versicherungsgesellschaft oder den Versicherungsnehmern gehören. Um nicht unter das Bankgesetz zu fallen, muss entweder eine spezifische Ausnahme gemäss dem Bankengesetz oder dessen Verordnungen greifen, oder die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers darf nicht gewerbsmässig sein. Versicherungsvermittler müssen daher ihr Geschäftsmodell genau verstehen und die Auswirkungen des rechtlichen Rahmens darauf sorgfältig bewerten können.
Unser Self-Assessment und Dienstleistungen
Regulatorische Herausforderungen erfordern von Versicherungsvermittlern kontinuierliche Aufmerksamkeit und Anpassungsfähigkeit. Unser Self-Assessment behandelt die wichtigsten oben erwähnten Kriterien. Nach der Fertigstellung freuen wir uns, Sie für eine weitergehende Beratung zu kontaktieren. Unabhängig davon stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, falls Sie Fragen haben oder sich eine erste Einschätzung wünschen.