Wo steht die Whistleblowing-Gesetzgebung in der Schweiz?

Susanne Hofmann Data Protection Officer, PwC Switzerland and Liechtenstein 26 Feb 2020

Nachdem die Europäische Union (EU) die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstösse gegen das Unionsrecht melden, verabschiedete, stellt sich die Frage, wie die Schweiz in Zukunft ihre «Whistleblower» schützen wird.

Der Bundesrat beabsichtigt, Arbeitnehmer sowie Dritte bei der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz zu schützen. Dies soll durch die Festlegung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Meldung von Unregelmässigkeiten (Whistleblowing) im Rahmen einer Teilrevision des Obligationenrechts erfolgen. Der aktuelle Entwurf sieht für die Meldung eine Kaskadenordnung vor: Eine Meldung ist grundsätzlich aufgrund nachvollziehbaren Verdachtes zulässig, wenn sie zuerst dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch auch eine Weiterleitung der Meldung an die zuständige Behörde oder die Öffentlichkeit, aber auch eine direkte Meldung bei der Behörde möglich.

Was ist bisher geschehen? 
Wo stehen wir heute? 

Ende 2018 hatte der Bundesrat die Forderung des Parlaments aus dem Herbst 2015 erfüllt, eine verständlichere und einfacher formulierte Fassung des Entwurfes über die Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) vorzulegen.

Der Nationalrat hat sich im Juni 2019 mit dem neuen Entwurf beschäftigt, der jedoch abgelehnt wurde. Eine Mehrheit empfindet die Vorlage noch immer als für Betroffene zu schwer verständlich. Zudem wird vorgebracht, dass ein ausgebauter Kündigungsschutz fehle und die Vorlage eine zu hohe Treuepflicht der Angestellten gegenüber Arbeitgebern beinhalte. Andere Stimmen sprechen sich dafür aus, dass der Entwurf existierende Herausforderungen nicht lösen könne. Ausserdem hätten über 60 % der Unternehmen bereits selbst Initiative ergriffen. Lediglich eine Minderheit begrüsste diese Vorlage aus dem Grund, dass damit Rechtssicherheit geschaffen würde, der Entwurf gar nicht so kompliziert sei und letztendlich wenigstens eine Problemlösung biete.

Im Gegensatz dazu hat der Ständerat dem Entwurf des Bundesrats im Dezember 2019 zugestimmt und diesen unverändert gutgeheissen.

Und jetzt?

Der Entwurf wird nun in der Frühjahrssession 2020 wieder dem Nationalrat vorgelegt. Sollte dieser den Entwurf erneut ablehnen, hat sich die Vorlage endgültig erledigt. Anlässlich der Differenzbereinigung hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 31. Januar 2020 ihrem Rat den Antrag gestellt, am Beschluss der Sommersession 2019 festzuhalten und auf die Vorlage erneut nicht einzutreten. Gespannt warten wir auf die Entscheidung des Nationalrates, ob er diesem Antrag seiner Kommission folgt und somit endgültig über das Scheitern der Vorlage beschliesst.

Sollten in der Schweiz bis auf weiteres keine klaren Regeln zum Schutz von Whistleblowern bestehen, sind Unternehmen selber verantwortlich, Personen, die im guten Glauben Vorfälle melden, mit angemessenen Massnahmen zu schützen. International tätige Unternehmen in der Schweiz sind ohnehin gut beraten, eine Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie zu überprüfen, um einen einheitlichen Standard im Unternehmen sicherzustellen. Durch die Einführung einer internen Meldemöglichkeit demonstriert ein Unternehmen seine gute Corporate Governance, eine umfassende Risikominimierung und die Schaffung einer Unternehmenskultur, die ein hohes Mass an Ethik und Vertrauen in ihre festgelegten Unternehmenswerte fördert. PwC unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung und dem Betrieb von Systemen zur Meldung von Missständen und bei deren Untersuchung. 

 


Auch von Interesse

Whistleblower reporting

Developments in Whistleblower legislation

Mehr lesen (EN)

PwC Legal Compliance Services

Wir helfen Compliance-Officers, das Unmögliche möglich zu machen.

Mehr lesen

Whistleblowing

or the dispatching of integrity risks

Mehr lesen (EN)

Kontaktieren Sie uns

Susanne Hofmann

Susanne Hofmann

Data Protection Officer, PwC Switzerland and Liechtenstein

Tel.: +41 58 792 17 12

Lara Löw

Lara Löw

Trainee, Legal Compliance and Privacy & ICT Law, PwC Switzerland

Tel.: +41 58 792 49 80