Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Die wichtigsten Entwicklungen zur Steuervorlage 17 im Überblick

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) 

Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Reform des Schweizer Unternehmenssteuersystems sind die von der OECD und EU kritisierten vormaligen Schweizer Steuerregimes abgeschafft und durch neue international konforme und wettbewerbsfähige Instrumente ersetzt worden. Dies mit dem Ziel, die steuerliche Attraktivität des Standorts Schweiz langfristig zu sichern, die internationale Akzeptanz zu gewährleisten und ausreichende Steuereinnahmen zu garantieren. Wie die Umsetzung der Vorgaben aus dem Bundessteuerharmonisierungsgesetz in die kantonalen Steuergesetze erfolgt ist, sehen Sie hier

Eckpunkte der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Einführung Patentbox und Sonderabzug für F+E Kosten

Mit steuerlichen Vorteilen für Erträge aus Immaterialgüterrechten werden die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie deren Wertschöpfung in diesen Bereichen gefördert. Der Gesetzestext sieht eine präzise Definition vor, welche Patente oder vergleichbare Rechte für die Boxbesteuerung qualifizieren. Daneben enthält die Verordnung detaillierte Vorgaben zum Berechnungsmechanismus und zu den Dokumentationspflichten. Übereinstimmend mit dem internationalen OECD- Standard kann der Nexus-Ansatz nach Patent, Produkt oder Produktfamilien angewendet werden.  Der Patentbox-Abzug ist in allen Kantonen umgesetzt worden, in gewissen Kantonen jedoch nur in reduziertem Umfang.

Weitere Informationen: www.patent-box.org

Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung im Kanton Zürich

Die Einführung eines zusätzlichen Sonderabzugs für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ist für die Kantone optional, wurde jedoch von den meisten Kantonen eingeführt. Dieser Abzug darf maximal 50 % der massgeblichen F&E-Aufwendungen in der Schweiz betragen. Es bleibt den Steuerpflichtigen überlassen, zu analysieren, inwiefern sie von der Patentbox, dem Sonderabzug oder einer Kombination von beiden profitieren können. 

Weitere steuerpolitische Massnahmen

Zu den weiteren Änderungen gehören:

  • Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung auf der Ebene der Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Zürich,
  • Begrenzung der maximalen Entlastungen sämtlicher neuer Massnahmen auf kantonaler Ebene auf 70 %,
  • Einheitlichere Steuerbehandlung bei Steuerstatuswechsel, Zu- und Wegzug von Gesellschaften in die bzw. aus der Schweiz bei den Kantons- und Bundessteuern,
  • Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze in verschiedenen Kantonen (finanziert durch die Erhöhung des Anteils für die Kantone an den direkten Bundessteuern),
  • Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer, 
  • die Einführung einer Proportionalitätsregel beim Kapitaleinlageprinzip für Gesellschaften mit Kotierung an einer Schweizer Börse, 
  • die Erhöhung der Teilbesteuerung von privaten Dividendeneinnahmen auf 70 % bei der Bundessteuer sowie mindestens 50 % bei den Kantons- und Gemeindesteuern sowie
  • Erhöhung der AHV-Beitragssätze von Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 0,15 % als soziale Kompensationsmassnahme, welche zueiner zusätzlichen Finanzierung der AHV von jährlich 2 Milliarden CHF führt.

Zielsteuerbelastung nach Inkrafttreten der Steuerreform und AHV-Finanzierung

Unser Service zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

  • Entwicklung Patentstrategie, Simulation und Antrag bei den Steuerbehörden für Patentboxabzug
  • Simulation und Antrag bei den Steuerbehörden für F&E-Abzug
  • Simulation und Antrag bei den Steuerbehörden betreffend Abzug für Eigenfinanzierung (im Kanton Zürich)
  • Simulation und Antrag bei den Steuerbehörden betreffend Zu- und Wegzugs- sowie Übergangsregeln
  • Simulation Auswirkungen auf Kapitalsteuer
  • Beratung über Anpassung bestehender operativer und rechtlicher Strukturen, einschliesslich des Verrechnungspreismodells zur optimalen Nutzung der STAF-Instrumente
  • Beratung zum Nutzen der STAF-Instrumente auch unter Berücksichtigung der OECD-Mindestbesteuerung für grosse Unternehmen, sowie gegebenenfalls Berücksichtigung von interkantonalen Aspekten

Kontaktieren Sie uns

Armin Marti

Tax Policy Switzerland, PwC Switzerland

+41 58 792 43 43

E-Mail