Senior Manager Regime

Schweizer Banken vor neuen Verantwortlichkeits- und Sorgfaltspflichten

Senior Manager Regime
  • Blog
  • 10 minute read
  • 01/10/26
Silvan Thoma

Silvan Thoma

Director, Legal, PwC Switzerland

Michael  Boppart

Michael Boppart

Manager, Legal, PwC Switzerland

Am 12. August 2026 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung und vervollständigte damit das Gesamtpaket zur Stärkung der Stabilität des Schweizer Finanzplatzes. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. November 2026. Im Zentrum der Massnahmen zur Corporate Governance stehen drei Neuerungen, die sich unmittelbar auf leitende Mitarbeitende (sog. Gewährspersonen; entspricht dem Konzept eines „Senior Managers“) von Schweizer Banken auswirken: (i) ein Verantwortlichkeitsregime, (ii) eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für alle Personen, die den Gewähranforderungen unterliegen, d.h. für einen Senior Manager, sowie (iii) Vorschriften zur Vergütung. In anderen Rechtsordnungen werden die ersten beiden Massnahmen als Senior Manager Regime bezeichnet.

swiss ill5

I. Hintergrund der Vorlage

Die Massnahmen sind eine Reaktion auf die Credit Suisse Krise von März 2023.  Am 6. Juni 2025 legte der Bundesrat Eckwerte für die gesetzgeberischen Arbeiten vor, welche unter anderem darauf abzielen, die Corporate Governance bei Schweizer Banken zu stärken. Der Vorentwurf zum BankG konkretisiert nun deren Umsetzung auf Gesetzesstufe.

II. Was hat sich seit den Eckwerten vom 6. Juni 2025 geändert?

Gemäss den Eckwerten sollte das Verantwortlichkeitsregime zunächst für alle Banken gelten. Nach einer Umfrage unter Banken zeigte sich jedoch, dass kleinere Institute unverhältnismässig belastet würden. Entsprechend soll das Verantwortlichkeitsregime auf Banken mit komplexer Organisation beschränkt werden. Die Sorgfaltspflicht wurde hingegen breit gefasst gehalten. Sie gilt für Senior Manager bei allen Banken, nicht nur für diejenigen, die dem Verantwortlichkeitsregime unterliegen.

III. Bestandteile des Verantwortlichkeitsregimes

Das Verantwortlichkeitsregime gilt für Banken mit einer komplexen Organisation, die auf Verordnungsebene als Banken mit 250 oder mehr Vollzeitstellen definiert werden sollen. Banken, deren Personalbestand um die Schwelle von 250 Vollzeitstellen schwankt, müssen die Vorgaben erst erfüllen, wenn feststeht, dass der Schwellenwert dauerhaft überschritten wird. Die meisten Schweizer Banken liegen unter diesem Schwellenwert und sind somit vom Verantwortlichkeitsregime nicht betroffen.

Die Vollzeitstellen sind jedoch nicht der einzige Auslöser für die Anwendbarkeit. Die FINMA kann das Verantwortlichkeitsregime auch auf weitere Banken anwenden, um Governance-Probleme zu beheben, beispielsweise wenn Schlüsselfunktionen nicht klar zugeordnet sind.

ill 2

Die Kernelemente des Verantwortlichkeitsregimes sind:

ill 3

A) Personenkreis (Gewährspersonen/Senior Managers)

Schon heute müssen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung eine ordnungsgemässe Geschäftsführung gewährleisten und gelten als Senior Manager. Darüber hinaus können Personen, die zwar keinen solchen formellen Organstatus haben, aber Verantwortlichkeiten tragen, welche den Fortbestand der Bank gefährden könnten, denselben Anforderungen unterliegen und als Senior Manager qualifizieren.

Die vorgeschlagenen Regeln enthalten eine detailliertere Definition von Senior Managern für Banken mit einer komplexen Organisation. Neben den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung gelten die Leiter der internen Revision, der Risikokontrolle, der Compliance, Operations, der Finanzen, der Informations- und Kommunikationstechnologie, wesentlicher Geschäftseinheiten sowie anderer zentraler Funktionen als Senior Manager. Die vorgeschlagenen Regeln gehen davon aus, dass diese Personen einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftsführung, die Risiken oder das interne Kontrollsystem ausüben.

Eine Geschäftseinheit gilt als wesentlich, wenn sie mindestens 10 Prozent zum Bruttoertrag der Bank beiträgt. Weitere zentrale Funktionen sind institutsspezifisch und können den Treasury-Bereich, Interimsfunktionen, die nach einer Fusion oder für die Ablösung eines Kernbankensystems geschaffen wurden, sowie risikorelevante Geschäftseinheiten unterhalb der 10-Prozent-Schwelle umfassen.

ill 4

B) FINMA-Bewilligung

Banken müssen vor der endgültigen Ernennung eines Senior Managers die Genehmigung der FINMA einholen. Dies ist bereits heute für Personen der Fall, die eine ordnungsgemässe Geschäftsführung gewährleisten müssen.

C) Dokumentationspflichten

Banken mit einer komplexen Organisation haben sicherzustellen, dass relevante Verantwortlichkeiten klar identifiziert und einem Senior Manager zugeordnet werden. Sie müssen eine Übersicht über die Bereiche und Funktionen führen, einschliesslich des verantwortlichen Senior Managers und seiner/ihrer Aufgaben. Ausgangspunkt für diese Verantwortlichkeitsübersicht ist das bestehende Organigramm der Bank. Zusätzlich muss jeder Senior Manager eine Verantwortlichkeitserklärung unterzeichnen, in welcher er seine Verantwortung für seine Aufgaben innerhalb seines Bereichs oder seiner Funktion bestätigt. Die Schlüsselpositionen der Bank müssen grundsätzlich Mitgliedern der Geschäftsleitung oder dem Leiter der internen Revision zugeordnet werden. Auch den Mitgliedern des Verwaltungsrats müssen spezifische Verantwortlichkeiten zugewiesen werden.

ill 5

IV. Was umfasst die Sorgfaltspflicht?

Senior Manager bei allen Banken haben ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen. Diese Personen müssen sich so verhalten, wie dies von einer ordnungsgemäss handelnden Person in einer vergleichbaren Position vernünftigerweise erwartet werden kann. Mit anderen Worten wird das Verhalten eines Senior Managers an einer ordnungsgemäss handelnden fiktiven Vergleichsperson gemessen. Die Sorgfaltspflicht umfasst alle Aufgaben, die dem Senior Manager im Rahmen des Verantwortlichkeitsregimes zugewiesen sind.

Senior Manager müssen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs die Einhaltung folgender Punkte sicherstellen:

ill 6

In der Praxis bedeutet dies, organisatorische Massnahmen zu treffen, die Einhaltung dieser Massnahmen zu überwachen, die Mitarbeitenden über ihre Pflichten zu informieren, wirksame interne Kontrollen einzurichten, bei Verstössen rasch zu handeln und mit den schweizerischen Regulierungsvorschriften, die den Verantwortungsbereich des Senior Managers betreffen, vertraut zu sein.

Die Bank muss Senior Manager, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen, sanktionieren. Sanktionen können in Form von disziplinarischen Massnahmen oder einer Kürzung der variablen Vergütung erfolgen und müssen im Weisungswesen der Bank festgelegt werden. Zusätzlich dazu kann die FINMA bei schwerwiegenden Verletzungen der Sorgfaltspflicht aufsichtsrechtliche Instrumente gemäss dem Finanzmarktaufsichtsgesetz anwenden. Diese Instrumente können sich auf den Senior Manager oder die Bank auswirken.

V. Vergütung

Heute sind die zentralen Vorschriften zur Vergütungssystemen bei Banken im FINMA-Rundschreiben (2010/1) festgelegt. Der Gesetzesentwurf schlägt vor, die Vergütungsanforderungen direkt im Gesetz zu verankern. Für alle Banken gelten Mindestgrundsätze, die bei der Gestaltung der Vergütungssysteme zu beachten sind. Die Grundsätze sind die folgenden:

ill 7

Als Richtwert wird der langfristige wirtschaftliche Erfolg wird über einen Zeitraum von fünf Jahren gemessen. Bei schlechter Geschäftsentwicklung muss die variable Vergütung erheblich reduziert werden oder ganz entfallen. Banken müssen zudem Regeln vorsehen, wonach Verstösse gegen geltendes Recht oder interne Vorschriften zu einer Kürzung oder zum Verfall der variablen Vergütung führen.

Für systemrelevante Banken sind die vorgeschlagenen Anforderungen strenger. Die variable Vergütung von Senior Managern und Personen mit hoher Gesamtvergütung muss teilweise aufgeschoben werden und kann reduziert werden oder verfallen (Malus). Zusätzlich müssen systemrelevante Banken die Möglichkeit vorsehen, bereits ausgezahlte variable Vergütungen im Falle von Fehlverhalten zurückzufordern (Clawback). Die Definition einer Person mit hoher Gesamtvergütung wird auf Verordnungsstufe festgelegt.

VI. Ausblick

Angesichts der Regulierung in anderen Jurisdiktionen ist die Stossrichtung des neuen Schweizer Regimes nicht überraschend. Allerdings müssen viele Details noch auf der Verordnungsstufe festgelegt werden. Zudem wird der Gesetzesentwurf im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch Änderungen erfahren. Unabhängig von den Einzelheiten in der Verordnung und möglichen Änderungen am Gesetzesentwurf können Institute bereits jetzt beginnen, sich mit den grundsätzlichen Anforderungen des neuen Regimes zu befassen, etwa mit der ordnungsgemässen Zuordnung und Dokumentation von Verantwortlichkeiten sowie der Gestaltung von Anreizstrukturen, namentlich des Vergütungssystems. Unabhängig von der regulatorischen Gebotenheit kann diese Auseinandersetzung die Corporate Governance des Instituts verbessern.

Kontaktieren Sie uns

Angela Bucher

Partner, Compensation Consulting, Zurich, PwC Switzerland

+41 79 542 62 46

E-Mail

Silvan Thoma

Director, Legal, PwC Switzerland

+41 58 792 1817

E-Mail

Samuel Leder

Senior Manager Tax, Legal & Workforce, PwC Switzerland

+41 76 570 36 50

E-Mail

Michael Boppart

Manager, Legal, PwC Switzerland

+41 58 792 15 95

E-Mail