29/09/22
Aufgrund der MWST-Vereinbarung mit der Schweiz werden daher auch in Liechtenstein die MWST-Sätze parallel zur Schweiz wie folgt erhöht:
Bisher | Anpassung | Angepasste Steuersätze |
|
Normalsatz | 7.7% | +0.4% | 8.1% |
Reduzierter Satz | 2.5% | +0.1% | 2.6% |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen | 3.7% | +0.1% | 3.8% |
Die Erhöhung der MWST-Sätze tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) vor Inkrafttreten der neuen MWST-Sätze eine Publikation mit Übergangsbestimmungen auf ihrer Homepage veröffentlichen wird, wie die neuen Steuersätze bei periodenübergreifender Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung anzuwenden sind. Die Publikationen zur Mehrwertsteuerpraxis der ESTV finden in Liechtenstein analoge Anwendung.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die nötigen Anpassungen in den ERP-Systemen stellen sich oft komplexer und zeitintensiver heraus als erwartet. Es empfiehlt sich deshalb, bereits frühzeitig einen Handlungsplan auszuarbeiten, um eine rechtzeitige Umstellung der Systeme auf die neuen MWST-Sätze und die korrekte Rechnungsstellung zu gewährleisten. Sobald die Übergangsbestimmungen bekannt sind, wird PwC im Rahmen eines WebEx darüber informieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der MWST-Satzerhöhung und stehen für eine Besprechung zur Verfügung.
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