Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen liechtensteinische Gruppen und Unternehmen (inkl. Trust, Anstalten oder Stiftungen), mit einem jährlichen weltweit konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. EUR, der globalen Mindeststeuer (GloBE) von 15%, genauer der liechtensteinischen Ergänzungssteuer (QDMTT) und IIR-Ergänzungssteuer (siehe PwC Pillar Two Country Tracker).
Diesbezüglich hat die liechtensteinische Steuerverwaltung am 9. Januar 2025 ein Formular zur Registrierung von inländischen Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer grossen inländischen Gruppe aufgeschaltet. Die Registrierung mittels diesem «GloBE Registrierungsformular» hat unaufgefordert innert zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen in welchem die Gruppe erstmalig in den Anwendungsbereich der GloBE-Mustervorschriften fällt. Eine Gesellschaft, die somit im Geschäftsjahresende 31. Dezember 2024 unter GloBE fällt, hat sich bis am 31. Dezember 2025 zu registrieren.
Die erste liechtensteinische Ergänzungssteuer- („QDMTT“) und IIR-Erklärung, ebenso wie die erste OECD GloBE-Informationserklärung (GIR), innerhalb von 18 Monaten (15 Monate für Folgejahre) nach Ende des Geschäftsjahres fällig.
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