Ethik, Objektivität und Unabhängigkeit

Ethik

Bei PwC halten wir uns an die Grundprinzipien des Code of Ethics for Professional Accountants (der Kodex) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA), und zwar: 

  1. Integrität – in allen beruflichen und geschäftlichen Beziehungen geradlinig und ehrlich zu sein  
  2. Objektivität – nicht zuzulassen, dass Voreingenommenheit, Interessenkonflikte oder unzulässige Beeinflussung durch Dritte das berufliche oder geschäftliche Urteilsvermögen beeinträchtigen
  3. Professionalität und gebotene Sorgfalt – berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten; diese gilt es auf einem Niveau zu halten, das es gestattet, Schritt zu halten mit aktuellen Entwicklungen in der Praxis, den Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie beim Einsatz von Methoden im Rahmen der Auftragsabwicklung
  4. Verschwiegenheit – die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren, von denen er im Rahmen seiner beruflichen und geschäftlichen Beziehungen Kenntnis erlangt hat, und diese daher nicht ohne ausdrückliche Genehmigung an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht ein Recht oder eine gesetzliche oder berufsständische Verpflichtung zur Weitergabe, und diese Informationen nicht zum persönlichen Vorteil des Abschlussprüfers oder Dritter zu nutzen
  5. Berufswürdiges Verhalten – Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie Vermeidung von Handlungen, die den Berufsstand in Misskredit bringen 

Unsere Netzwerkstandards gelten für alle Netzwerkunternehmen und decken eine Vielzahl von Bereichen ab, darunter Ethik und Geschäftsgebaren, Unabhängigkeit, Geldwäschebekämpfung, Kartellrecht/lauterer Wettbewerb, Korruptionsbekämpfung, Informationsschutz, Unternehmens- und Partnerbesteuerung, Sanktionsgesetze, Interne Revision und Insiderhandel. Wir nehmen die Einhaltung dieser ethischen Anforderungen ernst und bemühen uns, sie nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geiste nach zu erfüllen. Alle bestehenden Partner und Mitarbeitenden nehmen jährlich an einer obligatorischen Schulung teil und geben eine jährliche Compliance-Erklärung ab, um ein angemessenes Verständnis der ethischen Anforderungen, unter denen wir arbeiten, zu fördern. Partner und Mitarbeitende halten sich an die vom PwC-Netzwerk entwickelten Standards, und die Geschäftsleitung von PricewaterhouseCoopers AG überwacht die Einhaltung dieser Verpflichtungen.

Neben den PwC-Werten (Act with Integrity, Make a difference, Care, Work together, Reimagine the possible) und dem PwC-Purpose hat PricewaterhouseCoopers AG die Standards des PwC-Netzwerks übernommen. Dazu gehören ein Code of Conduct und entsprechende Richtlinien, die klar beschreiben, welches Verhalten von unseren Partnern erwartet wird, sowie weitere professionelle Verhaltensweisen, die es uns ermöglichen, öffentliches Vertrauen aufzubauen. Angesichts der Vielfalt der Situationen, mit denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konfrontiert werden können, bieten unsere Standards eine Orientierungshilfe für ein breites Spektrum von Umständen, die jedoch alle ein gemeinsames Ziel haben: das Richtige zu tun.

Alle Mitarbeitenden und Partner von PricewaterhouseCoopers AG erhalten bei der Einstellung oder beim Eintritt den PwC Global Code of Conduct. Es wird von ihnen erwartet, dass sie während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn in unserem Unternehmen nach den im Code zum Ausdruck gebrachten Werten leben, und sie sind verpflichtet, auf faire, ehrliche und professionelle Weise Bedenken zu melden und zu äussern, wenn sie mit einer schwierigen Situation konfrontiert sind oder ein Verhalten beobachten, das nicht im Einklang mit dem Code steht. Darüber hinaus müssen alle Partner und Mitarbeiter an einer Schulung für neue Mitarbeiter teilnehmen, in der die Standards des Ethics and Compliance Network, einschließlich des Ethik- und Verhaltenskodex, behandelt werden.

PwC hat eine netzwerkweite vertrauliche Ethik-Helpline eingerichtet, über die Fragen oder Bedenken zu Verhaltensweisen, die gegen den Verhaltenskodex und die zugehörigen Richtlinien verstoßen, gemeldet werden können. Jede PwC-Gesellschaft verfügt über einen separaten und sicheren Bereich der Ethik-Helpline für ihre vertraulichen Angelegenheiten und Untersuchungen. Die Ethik-Helpline ist auch für Dritte, einschließlich Mandanten, zugänglich. Dank der Ethik-Helpline können sich unsere Partner, Mitarbeitenden und Dritte sicher fühlen, wenn sie eine Frage stellen oder ein Anliegen vorbringen, ohne Vergeltungsmassnahmen befürchten zu müssen.

Der Verhaltenskodex von PwC ist für alle internen und externen Stakeholder online verfügbar unter pwc.com/ethics.

Die PricewaterhouseCoopers AG hat einen Haftungsrahmen eingeführt, um die Korrektur von Verhaltensweisen zu erleichtern, die nicht mit dem Verhaltenskodex vereinbar sind.

Schließlich bietet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD-Leitsätze) unverbindliche Grundsätze und Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bei globalen Aktivitäten. Die OECD-Leitsätze bieten einen wertvollen Rahmen für die Festlegung von Compliance-Anforderungen und -Standards. Obwohl das PwC-Netzwerk aus rechtlich selbständigen Gesellschaften besteht, die keine multinationalen Unternehmen oder Konzerne bilden, orientieren sich die Standards und Richtlinien des PwC-Netzwerks an den Zielen und Vorgaben der OECD-Leitsätze und erfüllen diese.

gema olivar pascual

Gema Olivar Pascual
Partner and General Counsel of PwC Switzerland
PwC Switzerland

Transparency Report 2023

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Objektivität und Unabhängigkeit

Von den PwC-Gesellschaften, ihren Partnern und Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie sich als Wirtschaftsprüfer und Anbieter anderer professioneller Dienstleistungen an die Grundprinzipien der Objektivität, der Integrität und des professionellen Verhaltens halten. Gegenüber den Prüfungskunden werden diese Anforderungen durch die Unabhängigkeit untermauert. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist für die Betreuung der Kapitalmärkte und unserer Mandanten von grundlegender Bedeutung.

Die PwC Global Independence Policy, die auf dem Code einschliesslich der International Independence Standards basiert, legt die Mindeststandards fest, zu deren Einhaltung sich die PwC-Gesellschaften verpflichtet haben, und spiegelt darüber hinaus die Unabhängigkeitsanforderungen der United States Securities and Exchange Commission, des Public Accounting Oversight Board of the United States (PCAOB) und der EU-Abschlussprüferverordnung wider, sofern diese restriktiver sind als die Policy des globalen Netzwerks. Die Global Independence Policy von PwC legt die Verfahren fest, die einzuhalten sind, um die Unabhängigkeit von Kunden zu wahren, wenn dies erforderlich ist.

Die Unabhängigkeitsanforderungen der United States Securities and Exchange Commission (SEC) sind in bestimmten Fällen restriktiver als die Global Independence Policy. Angesichts des Umfangs dieser Anforderungen und ihrer Auswirkungen auf die PwC-Gesellschaften im Netzwerk werden in der Policy die wichtigsten Bereiche aufgeführt, in denen die SEC-Anforderungen restriktiver sind. Bestimmungen, die speziell für SEC-Restricted Entities gelten, sind zusätzlich oder anstelle der Policy im entsprechenden Abschnitt zu befolgen. PricewaterhouseCoopers AG verfügt über einen designierten Partner (bekannt als "Partner Responsible for Independence" oder "PRI") mit entsprechendem Rang und Ansehen, der für die Umsetzung der globalen Unabhängigkeitsprozesse von PwC und die Unterstützung der Geschäftsbereiche verantwortlich ist. Der Partner wird von einem Team von Unabhängigkeitsspezialisten unterstützt. Der PRI berichtet direkt an den Territory Senior Partner (TSP).

Unabhängigkeitspolitik und -praxis

Die globalen Unabhängigkeitsgrundsätze von PwC decken unter anderem folgende Bereiche ab

  • Persönliche und unternehmensinterne Unabhängigkeit, einschliesslich der Grundsätze und Richtlinien für das Halten finanzieller Beteiligungen und anderer finanzieller Vereinbarungen wie Bankkonten und Darlehen durch Partner, Mitarbeitende, das Unternehmen und dessen Pensionspläne; 
  • Nichtprüfungsleistungen und Honorarvereinbarungen. Die Richtlinie wird durch Erklärungen zu zulässigen Leistungen (Statements of Permitted Services - SOPS) ergänzt, die praktische Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie in Bezug auf Nichtprüfungsleistungen für Prüfungsmandanten und deren verbundene Unternehmen enthalten; 
  • Geschäftsbeziehungen, einschliesslich Richtlinien und Leitlinien für gemeinsame Geschäftsbeziehungen (wie Joint Ventures und gemeinsames Marketing) und für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit; und 
  • die Annahme neuer Prüfungsmandanten und die anschließende Annahme von Nichtprüfungsleistungen, die für diese Mandanten erbracht werden sollen.

Darüber hinaus gibt es eine Network Risk Management Policy, die die Unabhängigkeitsanforderungen in Bezug auf die Rotation der leitenden Prüfungspartner regelt.

Diese Richtlinien und Verfahren sollen die PwC-Gesellschaften bei der Einhaltung der für die Erbringung von Prüfungsdienstleistungen geltenden berufsständischen und aufsichtsrechtlichen Unabhängigkeitsstandards unterstützen. Die Richtlinien und unterstützenden Leitlinien werden überprüft und überarbeitet, wenn sich Änderungen ergeben, z. B. bei Aktualisierungen von Gesetzen und Vorschriften, einschließlich Änderungen des Code, oder als Reaktion auf betriebliche Angelegenheiten.

PricewaterhouseCoopers AG ergänzt die PwC Global Independence Policy, wie sie in der Schweiz vorgeschrieben ist, einschliesslich der Unabhängigkeitsanforderungen des Schweizerischen Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Revisionsstelle, der Schweizer Finanzmarktgesetzgebung sowie der Unabhängigkeitsrichtlinien von EXPERTsuisse, sofern diese restriktiver sind als die Policy des Netzwerks.

Independence-related systems and tools

PricewaterhouseCoopers AG bietet allen Partner:innen und Mitarbeitenden eine jährliche oder fortlaufende Schulung zum Thema Unabhängigkeit an. Die Fortbildung konzentriert sich in der Regel auf Meilenstein-Schulungen, die für einen Positions- oder Rollenwechsel, Änderungen von Richtlinien oder externen Vorschriften und gegebenenfalls für die Erbringung von Dienstleistungen relevant sind. Partner:innen und Mitarbeitende erhalten computergestützte Schulungen zur Unabhängigkeitsrichtlinie von PricewaterhouseCoopers AG und zu verwandten Themen. Darüber hinaus werden die Praxismitarbeitenden bei Bedarf von Unabhängigkeitsfachleuten sowie den Risiko- und Qualitätsteams von PricewaterhouseCoopers AG persönlich geschult.

Alle Partner:innen und Praxismitarbeitenden müssen jährlich eine Compliance-Bestätigung ausfüllen und bestätigen, dass sie die relevanten Aspekte der Unabhängigkeitsrichtlinie der Mitgliedsgesellschaft einhalten, ebenso wie ihre eigene persönliche Unabhängigkeit. Darüber hinaus bestätigen alle Partner:innen, dass alle Nichtprüfungsleistungen und Geschäftsbeziehungen, für die sie verantwortlich sind, mit der Richtlinie übereinstimmen und dass die erforderlichen Verfahren bei der Annahme dieser Aufträge und Beziehungen eingehalten wurden. Diese jährlichen Bestätigungen werden durch periodische und Ad-hoc-Bestätigungen auf Auftragsebene für alle Rechnungs- und Wirtschaftsprüfungsmandanten ergänzt.

PricewaterhouseCoopers AG ist dafür verantwortlich, die Wirksamkeit des Qualitätskontrollsystems für die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen zu überwachen. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Bestätigungen führen wir im Rahmen dieser Überwachung folgende Überprüfungen durch:

  • Überprüfung der Einhaltung der Unabhängigkeitskontrollen und -prozesse
  • Überprüfung der Einhaltung der persönlichen Unabhängigkeit einer Zufallsauswahl von – mindestens – Partner:innen und Verwaltungsratsmitgliedern als Mittel zur Überwachung der Einhaltung der Unabhängigkeitsrichtlinien
  • Eine jährliche Bewertung der Einhaltung der Unabhängigkeitsstandards des PwC-Netzwerks durch die Mitgliedsgesellschaft.

Die Ergebnisse der Überwachung und Prüfung durch PricewaterhouseCoopers AG werden der Unternehmensleitung regelmässig mitgeteilt und jährlich in zusammengefasster Form vorgelegt.

PricewaterhouseCoopers AG verfügt über Disziplinarrichtlinien und -mechanismen, welche die Einhaltung der Unabhängigkeitsrichtlinien und -verfahren fördern und die vorschreiben, dass Verstösse gegen Unabhängigkeitsanforderungen gemeldet und geahndet werden.

Dazu gehören Gespräche mit dem Prüfungsausschuss auf Mandantenseite über die Art des Verstosses, eine Bewertung der Auswirkungen desselben auf die Unabhängigkeit von PricewaterhouseCoopers AG und des Engagement Teams sowie die Notwendigkeit von Massnahmen oder Schutzmassnahmen zur Wahrung der Objektivität. Obwohl die meisten Verstösse geringfügig und auf ein Versehen zurückzuführen sind, werden alle Verstösse ernst genommen und gegebenenfalls untersucht. Die Untersuchungen festgestellter Verstösse gegen Unabhängigkeitsrichtlinien dienen auch dazu, den Bedarf an Verbesserungen der Systeme und Prozesse von PricewaterhouseCoopers AG sowie an zusätzlichen Anleitungen und Schulungen zu ermitteln.

Unsere Grundsätze, nach denen wir entscheiden, ob wir ein neues Mandat annehmen oder die Zusammenarbeit mit einem bestehenden Mandanten fortsetzen, sind von grundlegender Bedeutung für die Qualität unserer Arbeit, die unseres Erachtens Hand in Hand mit unserem Ziel geht, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewinnen. Wir haben Grundsätze und Verfahren für die Annahme von Kundenbeziehungen und Prüfungsaufträgen festgelegt, die berücksichtigen, ob wir für die Durchführung des Auftrags kompetent sind und über die erforderlichen Fähigkeiten, einschließlich Zeit und Ressourcen, verfügen, ob wir die einschlägigen berufsethischen Anforderungen, einschließlich der Unabhängigkeit, erfüllen können und ob wir die Integrität des Kunden gebührend berücksichtigt haben. Wir überprüfen diese Erwägungen, um zu entscheiden, ob wir den Auftrag des Kunden fortführen sollen, und verfügen über Richtlinien und Verfahren, um einen Auftrag oder eine Kundenbeziehung gegebenenfalls zu beenden. Unsere Richtlinien und Verfahren legen den Schwerpunkt auf Risiko- und Qualitätserwägungen, damit finanzielle und betriebliche Prioritäten nicht zu unangemessenen Entscheidungen über die Annahme oder Fortführung einer Kundenbeziehung führen.

Annahme und Beibehaltung von Kunden und Mandaten 

PricewaterhouseCoopers AG verfügt über ein Verfahren zur Identifizierung akzeptabler Kunden, das auf den PwC-eigenen Entscheidungsunterstützungssystemen für die Annahme und Beibehaltung von Prüfungsmandaten ("Annahme") basiert. Das Akzeptanzsystem hilft dem Auftragsteam, der Geschäftsleitung und den Risikomanagementspezialisten zu entscheiden, ob die Risiken im Zusammenhang mit einem bestehenden oder potenziellen Kunden beherrschbar sind und ob PwC mit dem betreffenden Kunden und dessen Management in Verbindung gebracht werden soll oder nicht. Im Einzelnen ermöglicht dieses System

Auftragsteams

  • ihre Überlegungen zu den von den Berufsstandards geforderten Aspekten im Zusammenhang mit der Annahme und Fortführung des Auftrags zu dokumentieren; 
  • Probleme oder Risikofaktoren und deren Lösung zu erkennen und zu dokumentieren, z. B. durch Beratung, Anpassung des Ressourcenplans oder des Prüfungsansatzes oder durch andere Sicherheitsvorkehrungen zur Minderung festgestellter Risiken oder durch Ablehnung der Auftragsdurchführung; und 
  • Erleichterung der Beurteilung der Risiken, die mit der Annahme oder Fortführung eines Mandanten und eines Auftrags verbunden sind.

PwC-Firmen (einschließlich PwC-Governance und Risikomanagement):

  • Erleichterung der Bewertung der Risiken, die mit der Annahme oder Fortführung von Kunden und Aufträgen verbunden sind; 
  • einen Überblick über die Risiken zu geben, die mit der Annahme oder Fortführung von Kunden und Aufträgen im gesamten Kundenportfolio verbunden sind; und
  • die Methodik, die Grundlage und die Mindestüberlegungen zu verstehen, die von allen anderen PwC-Gesellschaften des Netzwerks bei der Beurteilung der Annahme und Fortführung von Prüfungsaufträgen angewandt werden.

Unser Rahmenwerk für Anerkennung und Verantwortung (Recognition and Accountability Framework, RAF) stärkt die Qualität in allem, was unsere Mitarbeiter bei der Umsetzung unserer Strategie tun, wobei der Schwerpunkt auf der Erbringung von Dienstleistungen für unsere Kunden, der Art und Weise, wie wir mit unseren Mitarbeitern zusammenarbeiten, und der Förderung einer Qualitätskultur liegt. Er macht Partner und Manager, die nicht Partner sind, für Qualitätsergebnisse verantwortlich, die über die Einhaltung von Vorschriften hinausgehen. Unser RAF berücksichtigt die folgenden Schlüsselelemente:

  • Qualitätsergebnisse: Wir stellen transparente Qualitätsergebnisse zur Verfügung, um die Erreichung der Qualitätsziele zu messen. Unsere Qualitätsergebnisse berücksichtigen die Einhaltung professioneller Standards sowie die Standards und Richtlinien des PwC-Netzwerks und unseres Unternehmens. 
  • Verhalten: Wir haben Erwartungen an das richtige Verhalten formuliert, um die richtige Einstellung zur Qualität, den richtigen Umgangston und ein starkes Engagement für das Qualitätsziel zu unterstützen. 
  • Interventionen/Anerkennungen: Wir haben Interventionen und Anerkennungen eingeführt, die positive Verhaltensweisen fördern und verstärken und eine Qualitätskultur fördern. 
  • Konsequenzen/Belohnungen: Wir haben finanzielle und nicht-finanzielle Konsequenzen und Belohnungen eingeführt, die den Ergebnissen und dem Verhalten angemessen sind und ausreichende Anreize für richtiges Verhalten zur Erreichung der Qualitätsziele bieten.


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