Das von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Jahr 2018 lancierte Kleinbankenregime (KBR) wurde per 1. Januar 2020 definitiv eingeführt. Sofern die Banken und kontoführenden Wertpapierhäuser die vorgesehenen Eintrittskriterien erfüllen, können sie von Befreiungen und Erleichterungen profitieren. Mit dem Kleinbankenregime sollen die Banken Kosten einsparen können.
Knapp zwei Jahren nach der Einführung bleiben die Erwartungen der betroffenen Banken an das Kleinbankenregime hoch. Die dauernde Einhaltung einzelner Eintrittskriterien stellt für verschiedene Banken jedoch eine Herausforderung dar.
Bei einem Austritt aus dem KBR entfallen diese Erleichterungen und das Institut hat die Einhaltung der höheren Anforderungen sofort wieder sicherzustellen. Diese Umstellung kann mit verschiedenen regulatorischen und operativen Herausforderungen verbunden sein.