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ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive)

Ist Ihr Unternehmen in der Europäischen Union (EU) geschäftstätig oder investiert es in der EU, so kann die «Anti Tax Avoidance Directive» (ATAD I+II) auch Ihrer Steuerlast zusetzen.

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ATAD in aller Kürze

ATAD what
Worum es geht

ATAD I und II sind Teile eines Massnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung, das von der Europäischen Union (EU) als Reaktion auf und dienen der einheitlichen Umsetzung des Base Erosion and Profit Shifting Massnahmenplans (BEPS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Europäischen Union.

ATAD umfasst fünf Massnahmenfelder zur Missbrauchsbekämpfung:

  1. Zinsabzug: begrenzte Abzugsfähigkeit von überschüssigen Fremdkapitalkosten
  2. Wegzugsbesteuerung: zwingende Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug von Unternehmen oder bei Übertragung von Vermögenswerten
  3. General Anti-Abuse Rules (GAAR): Regeln, wonach unangemessene Steuergestaltungen für steuerliche Zwecke unberücksichtigt bleiben
  4. Controlled Foreign Corporation Rules (CFC): Regeln, wonach bestimmte nicht ausgeschüttete Einkünfte ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten zwingend der Besteuerungsgrundlage der Muttergesellschaft oder des Hauptsitzes zugerechnet werden
  5. Hybride Gestaltungen: Abzugsverbote für Betriebsausgaben und/oder der Einbezug von Zahlungen in die steuerliche Bemessungsgrundlage sollen hybriden Gestaltungen entgegenwirken, die in verschiedenen Staaten in doppelten Betriebsausgabenabzügen oder im Abzug in einem Staat bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung im anderen Staat resultieren

 

ATAD importance
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
  • ATAD gilt für alle Steuerpflichtigen, die in einem EU-Mitgliedsstaat der Unternehmensbesteuerung unterliegen. Dazu gehören auch EU-Standorte von Nicht-EU-Unternehmen.
  • Die meisten neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft (z. B. Zinsabzugsbeschränkung, GAAR und andere).
  • Am 1. Januar 2020 traten zusätzliche Vorschriften in Kraft. Diese beziehen sich auf die Wegzugsbesteuerung und die Bekämpfung von hybriden Gestaltungen.
  • Diese Regelungen können sich wesentlich auf die grenzüberschreitenden Tätigkeiten Ihrer Geschäftseinheiten in der EU auswirken.
ATAD actions
Was Sie tun sollten
  • Prüfen Sie, ob und wie sich die ATAD-Richtlinien auf Ihre Konzerngesellschaften in der EU auswirken.
  • Gehen Sie länderspezifisch vor, da die aufgezeigten Regelungen in manchen EU-Mitgliedsstaaten restriktiver oder zeitlich früher als in anderen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein können.

ATAD II (Anti-Hybride-Regeln) ist in Kraft

ATAD II ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und bekämpft sogenannte hybride Gestaltungen, die zu weissen Einkünften (doppelter Nichtbesteuerung) führen können. Um hybride Gestaltungen zu erkennen, wird die steuerliche Behandlung von Unternehmen oder Transaktionen in den betroffenen Staaten verglichen.

  • Relevanz für multinationale Unternehmen

Sind Ihre Holding- und Finanzstrukturen fit für ATAD?

Durch ATAD können sich für Ihr multinationales Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU erhebliche steuerliche Implikationen ergeben. Gerade ATAD II führt möglicherweise dazu, dass Betriebsausgabenabzüge versagt oder bisher «unproblematische» Zahlungen in die steuerliche Berechnungsgrundlage einbezogen werden.

Dabei sollte sich die ATAD II-Analyse nicht auf vermeintlich «offensichtlich hybride» Gesellschaften und Instrumente beschränken. Vielmehr sollten insbesondere nachfolgende Gestaltungen ebenfalls analysiert werden:

  1. Zahlungen, die zu einem Abzug in zwei oder mehreren Staaten führen
  2. Zahlungen, die im Quellen(mitglieds)staat abzugsfähig sind, jedoch im (EU/Nicht-EU-) Empfängerstaat nicht oder nur gering besteuert werden
  3. Unterschiedliche Zuordnung von Zahlungen zwischen dem Unternehmen und Betriebsstätten oder Gesellschaftern und Personengesellschaften

Die Veränderung der internationalen Steuerlandschaft schreitet weiter voran, doch ihr Trend ist bereits jetzt erkennbar: Säule 2 des neuen Arbeitsprogramms der OECD («Programme of Work to Develop a Consensus Solution to the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy») beinhaltet unter anderem eine Mindestbesteuerungsregel, die die Abzugsfähigkeit von Zahlungen im Quellenstaat beschränkt, wenn die Kapitalerträge auf Ebene der Investoren nicht einem (noch zu bestimmenden) Mindeststeuersatz unterliegen.

  • Relevanz für das Asset Management

Sind Ihre Anlagestrukturen ATAD-fit?

Obwohl die Fondsbranche nicht im Hauptfokus von ATAD II steht, wird das Inkrafttreten der Regelungen signifikante Auswirkungen auf (alternative) Investmentfonds haben, die in Europa investieren.

So können beispielsweise im Rahmen der Neuregelungen Zinsabzüge im Staat der Investition davon abhängen, wie diese Investition im Staat des jeweiligen Investors steuerlich behandelt wird. Dies wiederum bedeutet, dass der Asset Manager die Besteuerung der jeweiligen Investoren kennen und beurteilen können muss.

Daher sind die neuen Vorschriften für die Fondsbranche insbesondere auf Fonds- und Plattformebene sowie aus der Perspektive der Anlagestrukturierung relevant. Ein guter Zeitpunkt also, Ihre Anlagestrukturen zu überprüfen, damit Sie eine effiziente Steuererklärung beibehalten können.

So funktioniert ATAD 

Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Experten.

https://pages.pwc.ch/core-contact-page?form_id=7014I0000006qVHQAY&lang=de&embed=true

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ATAD ist ein zentrales Thema. Es ist unerlässlich, dass Ihr Unternehmen die neuen Bestimmungen einhält. Wir von PwC setzen uns täglich mit den praktischen Auswirkungen der Richtlinien auseinander. Dazu arbeiten wir eng mit Ihnen als unseren Kunden und mit unseren Netzwerkkollegen in der EU zusammen.

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Michael Ruckstuhl

Partner, International Tax, PwC Switzerland

+41 78 707 13 77

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