Skip to content Skip to footer
Site Search
Im Fokus Dienstleistungen Branchen Insights Veranstaltungen Über PwC Karriere

More

Menu

Im Fokus
Im Fokus
Customer Transformation Cybersecurity Data Transformation & Analytics ESG: Die Kriterien und ihre Umsetzung Finance Transformation Joint Crisis Center von PwC The New Equation Workforce of the Future

Menu

Im Fokus
Customer Transformation

Menu

Im Fokus
Cybersecurity

Menu

Im Fokus
Data Transformation & Analytics

Menu

Im Fokus
ESG: Die Kriterien und ihre Umsetzung

Menu

Im Fokus
Finance Transformation

Menu

Im Fokus
Joint Crisis Center von PwC

Menu

Im Fokus
The New Equation

Menu

Im Fokus
Workforce of the Future

Featured

The New Equation

Menu

Dienstleistungen
Dienstleistungen
Wirtschaftsprüfung Consulting Treuhand Deals Globale Märkte Legal People and Organisation Private Wealth & Entrepreneurs Familienunternehmen & KMU Beratung Steuerberatung

Menu

Dienstleistungen
Wirtschaftsprüfung
Technology Enabled Audit Interne Revision Rechnungslegung Trust and Transparency Solutions Blockchain Assurance Investor Trust ESG: Die Kriterien und ihre Umsetzung

Menu

Dienstleistungen
Consulting
Customer Transformation Cybersecurity Data Transformation & Analytics Salesforce Risiken Finanzberatung Finance Transformation Strategy& Cloud Transformation Technology Strategy & Transformation

Menu

Dienstleistungen
Treuhand
Personal/Payroll Rechnungswesen Dienstleistungen für KMU Cloud Lösungen Steuern

Menu

Dienstleistungen
Deals
Deals Strategy Mergers & Acquisitions Legal M&A Deals Tax Valuation, Modelling & Analytics Deal Analytics & Technology Capital Markets Deals Accounting & Reporting Business Diligence Working Capital Management & Solutions Separation & Integration Business Restructuring Services

Menu

Dienstleistungen
Globale Märkte

Menu

Dienstleistungen
Legal
Kommerzielle Belange, Sourcing und Technologie Geistiges Eigentum Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Flexible Legal Resources Finanzdienstleistungen: Regulierung & Compliance Migrationsrecht Legal Compliance International Business Reorganisation Fusionen und Übernahmen Rechtsdienstleistungen für die Versicherungsbranche Rechtliche und regulatorische Untersuchungen Datenschutz und ICT

Menu

Dienstleistungen
People and Organisation
Globale Mobilität Vergütung Führungs- und Organisationskultur HR-Technologie und digitale Strategie Organisationsdesign Personalstrategie und HR-Funktion Ruhestand und Vorsorge Change Management und Kommunikation People in Deals People Analytics und Einblicke Personalkapazitäten Arbeitsrecht Personalwesen und Payroll Diversity & Inclusion International development Workforce of the Future

Menu

Dienstleistungen
Private Wealth & Entrepreneurs

Menu

Dienstleistungen
Familienunternehmen & KMU Beratung
Inhaberschaft Nachfolgeregelung Family Governance Familienvermögen Digitale Transformation NextGen & YoungLeaders Club Family Business Podcast

Menu

Dienstleistungen
Steuerberatung
Unternehmenssteuern & Steuerstrukturen Steuerreporting & Steuerstrategie Transfer Pricing & Value Chain Zollberatung & Globaler Handel Mehrwertsteuer

Featured

ESG: Die Kriterien und ihre Umsetzung

Finance Transformation

Menu

Branchen
Branchen
Finanzdienstleistungen Öffentlicher Sektor Schweiz Gesundheitswesen Industrielle Fertigung Immobilien Detailhandel und Konsumgüter Pharma und Life Sciences Sports Business Advisory Telekommunikation und Medien Transport- und Logistikberatung

Menu

Branchen
Finanzdienstleistungen

Menu

Branchen
Öffentlicher Sektor Schweiz

Menu

Branchen
Gesundheitswesen

Menu

Branchen
Industrielle Fertigung

Menu

Branchen
Immobilien

Menu

Branchen
Detailhandel und Konsumgüter

Menu

Branchen
Pharma und Life Sciences

Menu

Branchen
Sports Business Advisory

Menu

Branchen
Telekommunikation und Medien

Menu

Branchen
Transport- und Logistikberatung

Featured

Swiss Champions

Menu

Insights
Insights

Menu

Veranstaltungen
Veranstaltungen

Menu

Über PwC
Über PwC
Kontakt Standorte Presse Organisation und Führung Zweck, Werte und Verhalten Berichte Corporate Responsibility Geschichte Alumni

Menu

Über PwC
Kontakt

Menu

Über PwC
Standorte

Menu

Über PwC
Presse

Menu

Über PwC
Organisation und Führung

Menu

Über PwC
Zweck, Werte und Verhalten

Menu

Über PwC
Berichte

Menu

Über PwC
Corporate Responsibility

Menu

Über PwC
Geschichte

Menu

Über PwC
Alumni

Featured

Alumni

Menu

Karriere
Karriere

Ergebnisse laden

Kein Treffer gefunden

ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive)

Ist Ihr Unternehmen in der Europäischen Union (EU) geschäftstätig oder investiert es in der EU, so kann die «Anti Tax Avoidance Directive» (ATAD I+II) auch Ihrer Steuerlast zusetzen.

Copy link Link copied to clipboard

ATAD in aller Kürze

ATAD what
Worum es geht

ATAD I und II sind Teile eines Massnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung, das von der Europäischen Union (EU) als Reaktion auf und dienen der einheitlichen Umsetzung des Base Erosion and Profit Shifting Massnahmenplans (BEPS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Europäischen Union.

ATAD umfasst fünf Massnahmenfelder zur Missbrauchsbekämpfung:

  1. Zinsabzug: begrenzte Abzugsfähigkeit von überschüssigen Fremdkapitalkosten
  2. Wegzugsbesteuerung: zwingende Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug von Unternehmen oder bei Übertragung von Vermögenswerten
  3. General Anti-Abuse Rules (GAAR): Regeln, wonach unangemessene Steuergestaltungen für steuerliche Zwecke unberücksichtigt bleiben
  4. Controlled Foreign Corporation Rules (CFC): Regeln, wonach bestimmte nicht ausgeschüttete Einkünfte ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten zwingend der Besteuerungsgrundlage der Muttergesellschaft oder des Hauptsitzes zugerechnet werden
  5. Hybride Gestaltungen: Abzugsverbote für Betriebsausgaben und/oder der Einbezug von Zahlungen in die steuerliche Bemessungsgrundlage sollen hybriden Gestaltungen entgegenwirken, die in verschiedenen Staaten in doppelten Betriebsausgabenabzügen oder im Abzug in einem Staat bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung im anderen Staat resultieren

 

ATAD importance
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
  • ATAD gilt für alle Steuerpflichtigen, die in einem EU-Mitgliedsstaat der Unternehmensbesteuerung unterliegen. Dazu gehören auch EU-Standorte von Nicht-EU-Unternehmen.
  • Die meisten neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft (z. B. Zinsabzugsbeschränkung, GAAR und andere).
  • Am 1. Januar 2020 traten zusätzliche Vorschriften in Kraft. Diese beziehen sich auf die Wegzugsbesteuerung und die Bekämpfung von hybriden Gestaltungen.
  • Diese Regelungen können sich wesentlich auf die grenzüberschreitenden Tätigkeiten Ihrer Geschäftseinheiten in der EU auswirken.
ATAD actions
Was Sie tun sollten
  • Prüfen Sie, ob und wie sich die ATAD-Richtlinien auf Ihre Konzerngesellschaften in der EU auswirken.
  • Gehen Sie länderspezifisch vor, da die aufgezeigten Regelungen in manchen EU-Mitgliedsstaaten restriktiver oder zeitlich früher als in anderen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein können.

ATAD II (Anti-Hybride-Regeln) ist in Kraft

ATAD II ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und bekämpft sogenannte hybride Gestaltungen, die zu weissen Einkünften (doppelter Nichtbesteuerung) führen können. Um hybride Gestaltungen zu erkennen, wird die steuerliche Behandlung von Unternehmen oder Transaktionen in den betroffenen Staaten verglichen.

  • Relevanz für multinationale Unternehmen

Sind Ihre Holding- und Finanzstrukturen fit für ATAD?

Durch ATAD können sich für Ihr multinationales Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU erhebliche steuerliche Implikationen ergeben. Gerade ATAD II führt möglicherweise dazu, dass Betriebsausgabenabzüge versagt oder bisher «unproblematische» Zahlungen in die steuerliche Berechnungsgrundlage einbezogen werden.

Dabei sollte sich die ATAD II-Analyse nicht auf vermeintlich «offensichtlich hybride» Gesellschaften und Instrumente beschränken. Vielmehr sollten insbesondere nachfolgende Gestaltungen ebenfalls analysiert werden:

  1. Zahlungen, die zu einem Abzug in zwei oder mehreren Staaten führen
  2. Zahlungen, die im Quellen(mitglieds)staat abzugsfähig sind, jedoch im (EU/Nicht-EU-) Empfängerstaat nicht oder nur gering besteuert werden
  3. Unterschiedliche Zuordnung von Zahlungen zwischen dem Unternehmen und Betriebsstätten oder Gesellschaftern und Personengesellschaften

Die Veränderung der internationalen Steuerlandschaft schreitet weiter voran, doch ihr Trend ist bereits jetzt erkennbar: Säule 2 des neuen Arbeitsprogramms der OECD («Programme of Work to Develop a Consensus Solution to the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy») beinhaltet unter anderem eine Mindestbesteuerungsregel, die die Abzugsfähigkeit von Zahlungen im Quellenstaat beschränkt, wenn die Kapitalerträge auf Ebene der Investoren nicht einem (noch zu bestimmenden) Mindeststeuersatz unterliegen.

  • Relevanz für das Asset Management

Sind Ihre Anlagestrukturen ATAD-fit?

Obwohl die Fondsbranche nicht im Hauptfokus von ATAD II steht, wird das Inkrafttreten der Regelungen signifikante Auswirkungen auf (alternative) Investmentfonds haben, die in Europa investieren.

So können beispielsweise im Rahmen der Neuregelungen Zinsabzüge im Staat der Investition davon abhängen, wie diese Investition im Staat des jeweiligen Investors steuerlich behandelt wird. Dies wiederum bedeutet, dass der Asset Manager die Besteuerung der jeweiligen Investoren kennen und beurteilen können muss.

Daher sind die neuen Vorschriften für die Fondsbranche insbesondere auf Fonds- und Plattformebene sowie aus der Perspektive der Anlagestrukturierung relevant. Ein guter Zeitpunkt also, Ihre Anlagestrukturen zu überprüfen, damit Sie eine effiziente Steuererklärung beibehalten können.

So funktioniert ATAD 

Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Experten.

https://pages.pwc.ch/core-contact-page?form_id=7014I0000006qVHQAY&lang=de&embed=true

{{filterContent.facetedTitle}}

{{contentList.dataService.numberHits}} {{contentList.dataService.numberHits == 1 ? 'result' : 'results'}}
{{contentList.loadingText}}
{{item.videoDuration}}

{{item.publishDate}}

{{item.title}}

{{item.videoDuration}}

{{item.publishDate}}

{{item.title}}

{{contentList.loadingText}}
{{contentList.viewAllLabel}}

ATAD ist ein zentrales Thema. Es ist unerlässlich, dass Ihr Unternehmen die neuen Bestimmungen einhält. Wir von PwC setzen uns täglich mit den praktischen Auswirkungen der Richtlinien auseinander. Dazu arbeiten wir eng mit Ihnen als unseren Kunden und mit unseren Netzwerkkollegen in der EU zusammen.

LinkedIn LinkedIn icon

Stefan Schmid

Partner, International Tax Services, Leader China Business Group, Zurich, PwC Switzerland

+41 58 792 44 82

E-Mail

PwC-Länderexperten in der Steuerberatung

Dienstleistungen Consulting Deals Familienunternehmen und KMU Globale Märkte Legal People und Organisation Private Wealth Steuerberatung Treuhand Wirtschaftsprüfung
Branchen Detailhandel und Konsumgüter Energie Finanzdienstleistungen Gesundheitswesen Immobilien Öffentlicher Sektor Pharma- und Life-Sciences Sports Business Advisory Telekommunikation und Medien Verarbeitende Industrie
Im Fokus Workforce of the Future Finance Transformation Customer Transformation Cybersecurity Data & Analytics ESG: Die Kriterien und ihre Umsetzung
Über PwC Kontakt Presse Standorte Organisation und Führung Corporate Responsibility Zweck, Werte & Verhalten Fakten und Zahlen Geschichte Alumni
Karriere Karriere Events Offene Stellen Berufserfahrene Absolventen Studierende Lernende PwC als Arbeitgeber
Research & Insights Unsere neuesten Erkenntnisse Abonnieren Sie PwC Updates Aktualisieren Sie Ihre Abo-Präferenzen

© 2018 - 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.

  • Privacy
  • Cookies
  • Legal