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DAC6

Die Europäische Union erhöht die Transparenz weiter, um potenziell aggressive Steuerplanungsgestaltungen aufzudecken. Wir helfen Ihnen, den deutlich verschärften Offenlegungsvorschriften von DAC6 nachzukommen.

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DAC6 – Worum geht's?

Die EU verpflichtet einen erhöhten Standard von Transparenz einzuhalten, um potentiell aggressive Steuerplanungsgestaltungen aufzudecken. 

Die geänderten Bestimmungen der EU-Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (in Kurzform «DAC6») werden für Steuerberater, Dienstleister und Steuerzahler – auch in der Schweiz und Liechtenstein ansässige Unternehmen und Privatpersonen – weitreichende Folgen haben.

DAC6 sieht zwingende Offenlegungspflichten für bestimmte Steuerplanungsgestaltungen vor, die mehr als einen Mitgliedstaat oder einen Mitgliedstaat und ein Drittland betreffen, sofern die Indikatoren, welche in den Kennzeichen beschrieben werden, durch eine Gestaltung als erfüllt anzusehen sind. Bei einigen Kennzeichen muss zusätzlich auch noch einer der Hauptvorteile die objektive Erwartung eines Steuervorteils sein. Die Europäische Union wird ein gemeinsames Kommunikationsnetzwerk (Common Communication Network, CCN) einrichten, über das der verpflichtende automatische Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige, grenzüberschreitende Gestaltungen erfolgen soll.

Nutzen Sie unser Tool, um DAC6-konform zu werden

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DAC6 – Wie funktioniert es?

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Halten Sie sich auf dem Laufenden

Der jüngste Beschluss der Europäischen Kommission, die sechste Richtlinie zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC6) anzupassen, um einen optionalen Aufschub der Meldefristen von insgesamt sechs Monaten zu ermöglichen, hat beträchtliche Auswirkungen auf die DAC6-Projekte multinationaler Konzerne. Die revidierten Meldefristen für diejenigen Ländern, in denen ein derartiger Aufschub gilt, sind wie folgt:

  • Die Meldung über «historische» grenzüberschreitende Steuerplanungsgestaltungen muss bis zum 28. Februar 2021 erfolgen.
  • Der 30-tägige Zeitraum zur Informationseinreichung beginnt am 1. Januar 2021, sofern das auslösende Ereignis zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 stattfand.
  • Das Datum für den ersten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle ist der 30. April 2021.
  • Vorbehaltlich der einstimmigen Zustimmung der Mitgliedstaaten und in Abhängigkeit der jeweiligen Situation in Bezug auf COVID-19 gibt es zusätzlich die Option, neben den ursprünglich vorgesehenen sechs Monaten einen weiteren Aufschub von drei Monaten zu beantragen.

Obschon die Einführung des Aufschubs von der grossen Mehrheit der Mitgliedstaaten offiziell angekündigt wurde oder angekündigt werden dürfte, gibt es drei Länder, für die bislang kein Aufschub vorgesehen ist.

Österreich, Finnland und Deutschland haben angekündigt, dass die Meldefristen, wie ursprünglich in DAC6 vorgesehen, nach wie vor gelten. Wir weisen darauf hin, dass derzeit Meldungen in Österreich aus IT-Gründen nicht möglich sind und daher faktisch ein Aufschub gilt. Für neue Steuerplanungsmodelle gilt ein Aufschub von de facto drei Monaten, während für die Meldung bereits umgesetzter Steuerplanungsmodelle ein Aufschub von zwei Monaten gilt (weshalb für verspätete Meldungen bis zu diesem Zeitpunkt keine Sanktionen anfallen).

Am 31. Dezember 2020 hat die britische Regierung angekündigt, dass der Umfang der DAC6-Anzeigeverpflichtung auf grenzüberschreitende Gestaltungen, die das Kennzeichen D (d.h. CRS-Vermeidung und undurchsichtige Eigentumsstrukturen) erfüllen, beschränkt wird. Dementsprechend sind Intermediäre und relevante Steuerpflichtige im Vereinigten Königreich nicht mehr dazu verpflichtet, die unter die Kennzeichen A, B, C oder E fallenden Gestaltungen zu melden (es sei denn, sie fallen unter die Kategorie D).

So können wir Ihnen helfen, richtig und rechtzeitig zu reagieren

Einzelne Mitgliedstaaten geben regelmässig lokale Richtlinien und Meldeinformationen heraus. Da DAC6 offiziell bereits in Kraft getreten ist, gilt es bei der Vorbereitung auf diese neue Vorschrift keine Zeit zu verlieren. Wir können Ihnen helfen, sämtliche Aspekte abzudecken:

  • Technische Steuerberatung zu DAC6 im Hinblick auf die Hallmark-Analyse
  • Massgeschneiderte Schulungen zu DAC6 für Ihre spezifischen Bedürfnisse
  • Beratung zu DAC6-Verfahren und Governance (wie wirkt sich DAC6 auf Ihre allgemeine Steuerstrategie aus?) 
  • Vollständig webbasierte Compliance-Lösung für DAC6 (DAC6 Smart Reporting Tool), die es Ihnen ermöglicht, potenziell meldepflichtige Steuerplanungsmodelle zu erfassen und zu analysieren sowie Meldedateien in jedem Land zu erstellen

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen rasch festzustellen, wie Sie derzeit aufgestellt sind, und bereiten Sie kompetent und effizient vor.

DAC6 in 90 Sekunden (English only)
Wie man sich auf DAC6 vorbereitet (English only)
Sind Nicht-EU-Unternehmen betroffen? (English only)
 
Wenn ich BEPS einhalte, bin ich dann auch auf DAC6 vorbereitet? (English only)
DAC6 in den nationalen Gesetzen: Was bedeutet das für Sie? (English only)
DAC6 championship - Sind Sie bereit für das Rennen? (English only)
Quiz DAC6

Kontaktieren Sie unsere Experten

https://pages.pwc.ch/core-contact-page?form_id=7014I0000006qVMQAY&lang=de&embed=true

DAC6

Wer ist betroffen?

Diese neuen EU-Bestimmungen können Auswirkungen haben für Unternehmen und Privatpersonen, die potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle mit einem EU-grenzüberschreitenden Element konzipieren, vermarkten, organisieren, ihre Implementierung bereitstellen oder koordinieren, sowie für Personen, die Unterstützung und Beratung diesbezüglich erbringen. Dabei können auch Steuerzahler – Unternehmen wie Privatpersonen – betroffen sein, selbst wenn diese in der Schweiz oder in Liechtenstein ansässig sind, wie z. B.

  • Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz und Niederlassungen in der EU oder Konzerne mit Hauptsitz im Ausland und Niederlassungen in der Schweiz, die mit EU-Niederlassungen Transaktionen tätigen
  • Schweizer Steuerberater, die Dienstleistungen mit einem grenzüberschreitenden Element anbieten, sofern mindestens eine der Parteien in der EU ansässig ist
  • Schweizer Rechtsanwälte, die Dienstleistungen mit einem grenzüberschreitenden Element anbieten, sofern mindestens eine der Parteien in der EU ansässig ist
  • Schweizer Berater, die bestimmte Steuerplanungsmodelle koordinieren
  • In der EU ansässige Privatpersonen oder Familien

Wann

  • Juni 2018: Richtlinie tritt in Kraft und Übergangszeitraum startet 
  • Dezember 2019: Richtlinie muss spätestens in die lokale Gesetzgebung umgesetzt sein
  • Juli 2020: Gesetzgebungen/Bestimmungen zur Implementierung von DAC6 treten in Kraft
  • 31. Januar 2021: erste mögliche Frist zur Einreichung der Meldung über «neue» Gestaltungen (ursprünglich 31. Juli 2020)
  • 28. Februar 2021: Frist für die Meldung umgesetzter («historischer») Gestaltungen (ursprünglich 31. August 2020)
  • 30. April 2021: erster vierteljährlicher Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten (ursprünglich 31. Oktober 2020) 

Hinweis: Deutschland, Finnland und Österreich haben mitgeteilt, dass die ursprünglichen Fristen weiterhin gelten. Nichtsdestotrotz gilt eine «de facto»-Verschiebung der Meldepflichten in Österreich aufgrund technischer Probleme (siehe oben in Abschnitt «Notwendigkeit, auf dem Laufenden zu bleiben»).

Warum

Die primären Ziele von DAC6 sind die Stärkung der Steuertransparenz und die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung. Die Änderungen greifen weitgehend die Elemente von Aktionspunkt 12 des BEPS Projekts auf, welcher die Offenlegungspflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle vorsieht, sowie das OECD-Modell bezüglich der Meldepflicht zu CRS-Vermeidungsstrategien und undurchsichtigen Offshore-Strukturen.

Was

Meldepflicht für Intermediäre (bzw. Steuerzahler) und automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten über das gemeinsame Kommunikationsnetzwerk (CCN) für ein breites Spektrum an grenzüberschreitenden Modellen in Bezug auf Privatpersonen und Unternehmen

Welche Modelle sind meldepflichtig?

DAC6 sieht zwingende Offenlegungspflichten für Steuerplanungsmodelle mit EU-grenzüberschreitenden Elementen vor, sofern ein Modell bestimmte spezifische Kennzeichen (sogenannte «Hallmarks») gemäss der Richtlinie aufweist, sowie unter bestimmten Umständen, wenn der Hauptvorteil oder erwartete Vorteil des Modells ein Steuervorteil ist. Über das von der EU einzurichtende gemeinsame Kommunikationsnetzwerk (CNN) wird ein zwingender automatischer Informationsaustausch zu solchen meldepflichtigen grenzüberschreitenden Modellen stattfinden.

Wie

Intermediäre müssen potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle mit einem grenzüberschreitenden Element den Steuerbehörden des jeweiligen Landes melden, in dem sie ansässig sind. Anschliessend werden die Informationen vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat über das gemeinsame Kommunikationsnetzwerk (CCN) vierteljährlich mit allen anderen Mitgliedstaaten geteilt.

Falls der Steuerzahler ein Steuerplanungsmodell selbständig („in-house“) entwickelt oder die Dienstleistungen eines ausserhalb der EU ansässigen Beraters in Anspruch nimmt oder sofern ein „legal professional privilege“ Anwendung findet, hat der Steuerzahler selbst die Steuerbehörden zu informieren.

Sanktionen

Intermediäre (oder Steuerzahler), die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, müssen Sanktionen in Kauf nehmen. Die Auferlegung effektiver, angemessener und abschreckender Sanktionen obliegt den EU-Mitgliedstaaten.

Hilfe

Es ist wichtig, die neuen Vorschriften und deren Auswirkungen richtig einzuschätzen. Wir setzen uns mit den praktischen Auswirkungen der Richtlinie auseinander und arbeiten dabei eng mit unseren Kunden sowie den in der EU ansässigen Kollegen aus unserem PwC-Netzwerk zusammen.

Wir führen spezielle Workshops durch, in deren Rahmen die ersten Auswirkungen bewertet werden. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail bei einem unserer unten stehenden Kontakte oder Ihrem Ansprechpartner bei PwC.

Auswirkung des DAC6 auf die Vermögensverwaltungsbranche

Ab Juli 2020 müssen bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen gemäss der DAC6-Verordnung der Europäischen Union an die Steuerbehörden gemeldet werden. Haben Sie die Governance- und Technologierahmenbedingungen, um die Anforderungen zu erfüllen?

Erfahren Sie mehr in unserem Flyer (English only)

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Kontaktieren Sie uns

Charalambos  Antoniou

Charalambos Antoniou

Partner, Tax Function Design and Tax Transparency Leader, PwC Switzerland

Tel.: +41 58 792 47 16

E-Mail
Monica Cohen-Dumani

Monica Cohen-Dumani

International Tax Services, EMEA ITS Leader, PwC Switzerland

Tel.: +41 58 792 97 18

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