Am 24. Juni 2025 erreichten die EU Mitgliedstaaten während der abschliessenden Sitzung des Rates einen bedeutenden Meilenstein, indem sie das Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die umfassende Reform des EU-Zollrechts verabschiedeten.
Die Arbeiten an dieser Reform begannen im Mai 2023, als die Europäische Kommission einen neuen Unionszollkodex (UZK) vorschlug, um die Zollverfahren zu digitalisieren, zu vereinfachen und die Kosten zu senken – mit besonderem Fokus auf die Stärkung der Überwachung und Kontrolle von Waren (insbesondere im E-Commerce), die in die oder aus der EU-Zollunion gelangen.
Nach zwei Jahren technischer Diskussionen in der Arbeitsgruppe des Rates und der Annahme des Berichts durch das Europäische Parlament im März 2024 hat der Rat nun ein Verhandlungsmandat beschlossen und damit den Weg für die Trilogverhandlungen mit dem Parlament geebnet. Da die Trilogverhandlungen gerade begonnen haben, beabsichtigt die Europäische Kommission, die endgültige Fassung der Reform im Jahr 2026 vorzulegen.
Kernpunkt dieses ehrgeizigen Vorschlags ist die Schaffung der EU-Zollbehörde, einer neuen Institution, die eine zentrale Rolle bei der Harmonisierung und Stärkung der Zollverfahren in der Union spielen wird. Diese Behörde wird für die Überwachung des EU-Zolldaten-Hubs verantwortlich sein, einer neuen zentralisierten digitalen Plattform, die die Erfassung, den Austausch und die Analyse von Zolldaten zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen soll.
Dieser Hub ermöglicht es den Zollbehörden, in Echtzeit auf Zollaufzeichnungen, Buchhaltungssysteme, Handels- und Transportdokumente oder Lizenzen sowie erteilte Genehmigungen zuzugreifen. Der Zugang zum EU-Zolldaten-Hub wird auf Personen oder deren Vertreter beschränkt, die an Zollformalitäten beteiligt sind, sowie auf befugtes Personal von EU-Institutionen, -Einrichtungen, Zollbehörden und anderen zuständigen nationalen Behörden.
Die Reform führt zudem einen modernen Ansatz für den E-Commerce ein, um den Herausforderungen des rasanten Wachstums des Online-Handels zu begegnen und eine effektivere Durchsetzung der Zollvorschriften im digitalen Markt zu gewährleisten.
Darüber hinaus betont der Vorschlag die Integration fortschrittlicher Technologien, insbesondere Künstlicher Intelligenz (KI), um die Analyse und Überwachung von Zolldaten zu verbessern, das Risikomanagement zu optimieren, Betrug aufzudecken und den legalen Handel zu erleichtern. Das umfassende Massnahmenpaket unterstreicht das Engagement der EU, ihren Zollrahmen zu modernisieren, die Effizienz zu steigern und den Binnenmarkt in einem zunehmend komplexen globalen Handelsumfeld zu schützen.
Das Mandat des Rates erhält das bestehende System der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator AEO) aufrecht, führt jedoch strengere Anforderungen für den Erwerb des AEO-Status ein. Antragsteller müssen nun nicht nur das Fehlen schwerwiegender Verstösse gegen Zoll- und Steuervorschriften, robuste betriebliche Kontrollen und finanzielle Solvenz nachweisen, sondern auch belegen, dass etwaige Verstösse umgehend behoben und gemeldet werden.
Neben dem AEO-Status wird ein neuer Status als Trust & Checked-Trader eingeführt, der qualifizierten Unternehmen noch grössere Erleichterungen bietet. Um diesen neuen Status zu erhalten, müssen Unternehmen alle AEO-Anforderungen erfüllen, über ein elektronisches System zur Nachverfolgung von Zollvorgängen verfügen und seit mindestens zwei Jahren regelmässig Zollvorgänge in der EU durchgeführt haben. Wichtig ist, dass Unternehmen jeweils nur einen Präferenzstatus innehaben können; der Erwerb des Trust & Checked-Trader-Status führt zum Erlöschen des AEO-Status.
Die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag Regelungen zu Bearbeitungsgebühren eingeführt. Für im Onlinehandel verkaufte Waren wird eine Unionsbearbeitungsgebühr pro Artikel erhoben, um die Kosten für Zolldienstleistungen wie Datenprüfungen, Risikoanalysen und Kontrollen bei der Überlassung der Waren zum freien Verkehr zu decken. Die Höhe der Gebühr orientiert sich an den ungefähren Kosten dieser Dienstleistungen und ist für Waren, die aus einem Zolllager freigegeben werden, niedriger. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig, wird zusammen mit der Zollschuld erhoben und die Kommission legt die Höhe und das Verfahren der Erhebung fest. Zudem überprüft die Kommission regelmässig die Angemessenheit der Gebühr im Verhältnis zu den tatsächlichen Dienstleistungskosten.
Der Vorschlag sieht eine umfassende Überarbeitung der Definitionen und Pflichten für Exporteure und Importeure im EU-Zollgebiet vor, um die regulatorische Klarheit, die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit der Lieferkette zu verbessern. Nach dem neuen Rahmenwerk wird der Status des Exporteurs und Importeurs grundsätzlich auf im EU-Gebiet ansässige Personen oder Unternehmen beschränkt, um die Kontrolle der Union über den grenzüberschreitenden Handel zu stärken. Der Vorschlag erkennt jedoch die praktischen Gegebenheiten des internationalen Handels an und lässt bestimmte Ausnahmen für Unternehmen ausserhalb der EU zu, etwa für solche, die an Transit- oder vorübergehenden Zollverfahren, Umschlag, Wiederausfuhr aus Freizonen oder mit Sitz in Nachbarländern mit gegenseitigen Vereinbarungen (wie z.B. zur Schweiz) beteiligt sind.
Darüber hinaus können Unternehmen ausserhalb der EU als Exporteure oder Importeure auftreten, wenn sie von einem in der EU ansässigen indirekten Vertreter vertreten werden oder wenn ihre Tätigkeiten von den Zollbehörden als gelegentlich und gerechtfertigt angesehen werden. Für Importeure werden die Pflichten erheblich ausgeweitet. Importeure sind ausdrücklich verpflichtet, alle erforderlichen Informationen über die Waren und deren Zollstatus vor der Überlassung bereitzustellen, zu pflegen und verfügbar zu machen, die Zahlung von Zöllen und anderen Abgaben sicherzustellen, alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten, umfassende Aufzeichnungen zu führen und die Zollbehörden unverzüglich über verdächtige oder unbefugte Aktivitäten zu informieren. Diese Pflichten sollen die Integrität des Zollverfahrens stärken und sicherstellen, dass alle an der Einfuhr von Waren beteiligten Parteien für die Einhaltung und Sicherheit verantwortlich sind.
Bei PwC Schweiz vereint unser Team von Zollexperten umfassende rechtliche, technische und operative Kenntnisse, um Ihr Unternehmen durch die sich ständig verändernde Welt des globalen Handels zu führen. Wir wissen, dass das Zollmanagement komplex und herausfordernd sein kann, insbesondere wenn sich die Vorschriften weiterentwickeln. Deshalb bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen der Zoll-Compliance und -Strategie:
Für einen vertieften Austausch über die Einhaltung der Ursprungsregeln in Ihrem Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns: