Im bisherigen Abkommen von 1974 werden italienische Grenzgänger:innen mit Arbeitgebenden in der Schweiz ausschliesslich in der Schweiz besteuert. Die betroffenen Kantone leiten 40 % der Einnahmen als Ausgleich an die jeweiligen italienischen Wohnsitzgemeinden weiter.
Bereits 2015 wurde ein ursprünglicher neuer Entwurf des Abkommens erarbeitet, dessen Unterzeichnung sich dann jedoch als unmöglich erwiesen hat. Daher wurden die Gespräche zwischen den beiden Ländern im Jahr 2020 wieder aufgenommen und der besagte Entwurf abgeändert – in enger Zusammenarbeit mit den Behörden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis, sowie den Gewerkschaften und dem Verband der italienischen Grenzgemeinden. Mit diesem Vorgehen konnte eine für beide Länder zufriedenstellende Lösung gefunden werden, welche zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen beitragen wird.