FINMA setzt neue Standards für Vermittlerqualifikation
Mit der Anerkennung der neuen Mindeststandards im Jahr 2024 strebt die FINMA eine qualitative Verbesserung der Versicherungsvermittlung in der Schweiz an. Diese Standards wurden vom VBV gemäss den gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Vermittler:innen müssen umfassende Kenntnisse über die vermittelten Produkte und die relevanten regulatorischen Rahmenbedingungen vorweisen. Eine Fachprüfung sowie regelmässige Weiterbildungen sind Pflicht, um sicherzustellen, dass ihre Beratungen hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Die Mindeststandards sind für sowohl gebundene als auch ungebundene Vermittler:innen verbindlich und sollen den Kundenschutz erheblich verbessern.
Optimierte Anforderungen für Rückversicherungsvermittler:innen und Nachwuchs
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Anforderungen für Rückversicherungsvermittler:innen. Da Rückversicherungen meist zwischen erfahrenen Marktteilnehmern abgeschlossen werden, sieht das Regelwerk spezifische Ausbildungsanforderungen vor, die Arbeitgeber festlegen und überwachen müssen. Für angehende Vermittler:innen im Profil «Nicht-Leben» bietet die neue Regelung praktische Ausbildungsmöglichkeiten mit eigenverantwortlichem Kundenkontakt, jedoch unter strikter Aufsicht und mit klaren Schutzmassnahmen für die Versicherten. Für ausländische Qualifikationen ist eine Anerkennung möglich, die jedoch strengen Anforderungen unterliegt.
Weiteres Vorgehen und Fristen
Der Übergangsprozess, der am 1. Januar 2024 begann und Ende 2025 abgeschlossen sein soll, bietet Vermittlern die Möglichkeit, ihre Weiterbildungspflichten flexibel zu erfüllen und sich den neuen Standards anzupassen. Für die Versicherungsvermittler:innen ist es wichtig, dass sie die unterschiedlichen Fristen und Termine beachten.