Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo tritt am 1. September 2019 in Kraft

10 Sep 2019

Nach einem mehrjährigen Unterbruch wird die Koordination der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und dem Kosovo ab dem 1. September 2019 wieder geregelt. Davon betroffen sind vor allem AHV und IV sowie die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Seit dem 1. April 2010 gab es zwischen der Schweiz und dem Kosovo kein Sozialversicherungsabkommen mehr – der Kosovo war der einzige Nachfolgestaat des früheren Jugoslawiens, mit dem keine vertraglichen Beziehungen zur Koordination der Sozialversicherungen unterhalten wurden. Staatsangehörige Kosovos konnten sich ihre AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland auszahlen lassen, sie hatten lediglich die Möglichkeit, die Rückvergütung der geleisteten AHV-Beiträge zu verlangen. Das ändert sich nun. Das Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens am 1. September 2019 ermöglicht kosovarischen Staatsangehörigen, die AHV- und IV-Renten auch bei Wohnsitz im Ausland zu beziehen. Die Auslandzahlung der Renten kann ab Inkrafttreten des Abkommens beantragt werden, sofern keine Rückvergütung der geleisteten AHV-Beiträge verlangt wurde. Rückwirkende Ansprüche für die Zeit vor dem Abkommen können nicht geltend gemacht werden.

Das Abkommen entspricht den Schweizer Standardabkommen im Sozialversicherungsbereich und folgt internationalen Richtlinien. Es deckt auch Entsendungen ab, und Schweizer Staatsbürger, die im Kosovo leben, können bei Erfüllung der Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung beitreten. Dadurch soll die Gleichbehandlung der Versicherten erreicht und eine Diskriminierung der Angehörigen der Vertragsstaaten vermieden werden. Zudem enthält das Abkommen Bestimmungen zur Bekämpfung von Missbrauch. Vom Abkommen ausgenommen sind die Familienzulagen. Für im Kosovo ansässige Kinder besteht weiterhin kein Anspruch auf Familienzulagen.

In Kürze

Ab dem 1. September 2019 können kosovarische Staatsangehörige ihre AHV- und IV-Renten auch im Ausland beziehen, rückwirkende Ansprüche sind nicht möglich.

 

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