Die Regierungen der Schweiz und von Brasilien haben im April 2014 die administrative Anpassung des Sozialversicherungsabkommens zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. Nach Abschluss der innerstaatlichen Genehmigungsverfahren tritt das Abkommen nun am 1. Oktober 2019 in Kraft.
Derzeit leben knapp 21’000 Brasilianerinnen und Brasilianer in der Schweiz und rund 14’000 Schweizer Staatsangehörige in Brasilien. Schweizer Unternehmen beschäftigen in Brasilien über 130’000 Personen. Damit repräsentiert Brasilien den wichtigsten lateinamerikanischen Handelspartner der Schweiz. Die bilateralen Beziehungen umfassen die Bereiche Wissenschaft, Rechtshilfe und Justiz, Informationsaustausch in Steuersachen, Luftverkehr sowie soziale Sicherheit.
Mit dem Sozialversicherungsabkommen wollen die beiden Länder die gesetzlich vorgesehenen Sozialversicherungsrechte gewährleisten. Dazu gehören die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge. Im Weiteren regelt das nach internationalen Standards abgeschlossene Abkommen einen vereinfachten Leistungszugang und die Rentenauszahlung. Indem es die Personalentsendung im jeweils anderen Staat erleichtert, unterstützt es gleichzeitig die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder.
In Kürze
Das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–Brasilien tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft und stärkt die bilateralen Beziehungen.