Die Schweiz will Lohngleichheit und grössere Transparenz durchsetzen

30/08/19

Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau in der Schweiz beträgt beachtliche 18,5 Prozent. Der Unfriede über diesen Zustand wächst und mündete diesen Sommer in einem Frauenstreik. Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Gesetzesanpassung und wer ist davon betroffen?

Die neuen Regelungen gelten für Unternehmen mit hundert und mehr Angestellten. Sie finden sowohl auf privatrechtliche Unternehmen als auch öffentliche Institutionen (Bund, Kantone, Gemeinden) Anwendung.

Die Unternehmen sind unter den geänderten Gesetzesbestimmungen verpflichtet:

  1. bis (spätestens) Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen
  2. die Analyse durch ein zugelassenes unabhängiges Revisionsunternehmen überprüfen zu lassen
  3. die Mitarbeitenden über die Ergebnisse der Analyse zu informieren

Wenn die bis 2021 durzuführende erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse einen unerklärbaren systematischen Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern zutage fördert, muss die Analyse alle vier Jahre wiederholt werden.

Das vom Bund kostenlos bereitgestellte Selbsttest-Tool LOGIB darf für die Analyse verwendet werden. Die Börden akzeptieren aber auch andere wissenschaftlich anerkannte Methoden, sofern die verwendete Analysemethode wissenschaftlich und rechtskonform ist.

Die wichtigsten Eckdaten

1. Juli 2020: Das geänderte Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft

Bis (spätestens) 30. Juni 2021: Unternehmen müssen ihre erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse abgeschlossen haben

Bis (spätestens) 30. Juni 2022: Unternehmen müssen ihre betriebsinterne Analyse von einem unabhängigen Revisionsunternehmen geprüft haben lassen

Bis (spätestens) 30. Juni 2023: Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden und (bei börsenkotierten Unternehmen) Aktionärinnen/Aktionäre über das Ergebnis der Analyse informiert haben

1. Juli 2032: Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes tritt aufgrund der Sunset-Klausel nach zwölf Jahren automatisch wieder ausser Kraft.

Das Parlament hat die Sunset-Klausel ins Gesetz aufgenommen, weil es der Ansicht ist, dass die Lohngleichheit nach zwölf Jahren erreicht sein wird.

Die oben genannten Verpflichtungen gelten daher nur für die Zeitperiode vom 1. Juli 2020 bis 1. Juli 2032.

Wie müssen die betroffenen Unternehmen vorgehen?

Der Bund hat mit seiner internen Analyse bereits begonnen und wird sie nach Abschluss von einer externen Stelle überprüfen lassen. Um seiner Vorbildrolle gerecht zu werden, wird der Bund die Ergebnisse öffentlich bekanntgeben.

Die Änderungen des Lohngleichheitsgesetzes wurden aufgrund der fehlenden Sanktionsmassnahmen bei Nichterfüllung der Vorgaben bereits kritisiert. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die meisten Unternehmen das mit der Nichterfüllung verbundene Reputationsrisiko und die negative Publizität unbedingt vermeiden wollen.

Viele Unternehmen praktizieren bereits heute aus freien Stücken Lohngleichheit, in der Regel im Rahmen ihrer Programme für globale Vielfalt und Integration (Diversity and Inclusion).

Diejenigen Unternehmen, die eine EQUAL-SALARY-Zertifizierung erlangt haben, erhalten detaillierte Berichte über ihre Lohnstruktur. Dazu gehört eine Aufstellung von Einzelfällen, in denen Mitarbeitende für die gleiche Arbeit über 5 Prozent weniger Lohn als ihre Kollegen erhalten. Aufgrund dieser Daten können die Unternehmen einschätzen, ob es unerklärbare Lohnunterschiede gibt, die es in Zukunft auszugleichen gilt, und/oder bei der jährlichen Leistungsbeurteilung/Salärrunde die notwendigen Anpassungen vorzunehmen sind. Der EQUAL-SALARY-Zertifizierungsprozess hilft Unternehmen auch, im oberen Management und beim HR Verbesserungspotenzial zu identifizieren, um so die Lohngleichheit herzustellen.

Schlussbemerkungen

Lohngleichheit stellt sich nicht über Nacht ein. Es braucht eine neue Denkweise und einen langen Atem (neben dem Willen, sich  «kontinuierlich zu verbessern»), um die Unternehmenskultur entsprechend zu wandeln. 

Unternehmen, die gewillt sind, diesen Weg zu gehen, fördern aktiv «Diversity and Inclusion», steigern den Anteil von Frauen sowohl in Belegschaft als auch in der Führungsequipe und rekrutieren und binden entsprechende Talente ans Unternehmen.

Auch Sie wollen Ihre Marke stärken und der Konkurrenz einen Schritt voraus bleiben? Dann kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über die EQUAL-SALARY-Zertifizierung. 

 

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Johannes (Joop) Smits

Johannes (Joop) Smits

Partner, People and Organisation, PwC Switzerland

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