Gemäss der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises und dem Kreisschreiben 37 der ESTV ist der Arbeitgebende verpflichtet, die Mitarbeiterbeteiligungen auf einem Beiblatt zum Lohnausweis auszuweisen. Auf diesem Beiblatt stehen alle Beträge, die in Punkt 5 des Lohnausweises angegeben sind.
Seit 2013 arbeiten einige Pilotkantone ein Format aus, das zur Schweizer Norm werden soll. Derzeit wird jedoch auf Bundesebene kein bestimmtes Format verlangt. Auf kantonaler Ebene und insbesondere im Kanton Waadt, der zu den Pilotkantonen des Projekts zählt, müssen diese Beiblätter unbedingt in einem bestimmten Format vorgelegt werden und gewisse Angaben enthalten.
Der Kanton Waadt veröffentlicht seit einigen Jahren Vorlagen auf Französisch. Die letzten «Swissdec»-Fassungen stammen aus dem Jahr 2019 und sind für die Arbeitgebenden verbindlich. Diese Beiblätter müssen zudem auf einer bestimmten Plattform und im Excel-Format übermittelt werden, damit sie von den zuständigen Kantonsbehörden überprüft und validiert werden.
Der Kanton Zürich veröffentlicht Excel-Vorlagen in Deutsch. Ihre Verwendung ist allerdings noch nicht verbindlich.
Das Kreisschreiben 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» wird gerade überarbeitet. Die neuen Bescheinigungen, die von den Pilotkantonen erstellt wurden, werden der neuen Fassung des Kreisschreibens als Vorlage beigelegt, sind aber nicht verbindlich. Die Kantone können ihre Verwendung verlangen, müssen es aber nicht.
Übertragung über Swissdec
Swissdec veröffentlichte dieses Jahr die technischen Einzelheiten zur elektronischen Übertragung der Beiblätter via ELM 5.0 sowie die Beiblattvorlagen als PDF. Als Grundlage dienen die Informationen und die Gestaltung der Excel-Vorlagen der Kantone Waadt und Zürich. Es braucht jedoch wohl noch einige Zeit, bis man Lohnabrechnungsprogramme oder andere Software auf dem Markt findet, die dieses Übertragungstool anbieten.
PwC kann Sie unterstützen
Da die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen zu unseren Spezialitäten gehört, beantworten wir gerne Ihre Fragen, insbesondere in Bezug auf die steuerliche Behandlung dieser Beteiligungen in einem internationalen Kontext. Diese Berechnungen können sehr komplex sein und erfordern Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Gegebenenfalls können wir die Beiblätter auch für Sie ausfüllen oder Ihnen helfen, diese zu erstellen. Dieser Service wird Ihnen auch angeboten, wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung nicht zu PwC ausgelagert haben.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, unsere Website zu besuchen, um mehr zum Thema Lohnausweis zu erfahren.