Philipp Rosenauer
Partner Legal, PwC Schweiz
Claudia Jung
Senior Manager | Data Privacy | ICT | Implementationᐩ, PwC Schweiz
An seiner Sitzung vom 31. August 2022 hat der Bundesrat das Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) per 1. September 2023 bestätigt. Ebenfalls hat der Bundesrat die neue Datenschutzverordnung (DSV) (sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) publiziert, welche zusammen mit dem DSG in Kraft treten werden (Medienmitteilung).
Hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten praxisrelevanten Bestimmungen der DSV:
Unternehmen haben nun ein Jahr Zeit für die (Finalisierung der) Umsetzung der neuen Bestimmungen. Insbesondere da die Umsetzung auch IT-Implikationen haben kann (z.B. Einführung von Löschkapazitäten), sollte spätestens jetzt damit begonnen werden. Einen Überblick über die erforderlichen Anpassungen im Zusammenhang mit dem revidierten Datenschutzrecht finden Sie in unserem kürzlichen Blogpost.
Neben der Umsetzungsfrist gilt noch eine weitere Frist: Unternehmen müssen überdies SCC, welche noch auf der «alten» Version beruhen (d.h. vor 27.08.2021), bis zum 31.12.2022 mit den neuen (an die Schweiz angepassten) SCC ersetzen.
In unserer Blogserie informieren wir aktuell zu den Anforderungen und Neuerungen im Datenschutzrecht.
Unser Data Privacy | ICT | Implementationᐩ bei PwC Legal Schweiz unterstützt Unternehmen im privaten sowie im öffentlichen Bereich bei der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts mit einem effizienten und pragmatischen Ansatz.
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Associate | Data Privacy | ICT | Implementationᐩ, PwC Switzerland
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