Rechnungslegung von Krypto-Assets und zugehörigen Transaktionen nach IFRS

Bastian Stolzenberg Director, Blockchain Assurance, PwC Switzerland Dez 18, 2019

Die PwC-Publikation «IFRS für die Praxis: Rechnungslegung von Krypto-Assets und zugehörigen Transaktionen» wurde vor Kurzem aktualisiert, um Aspekte des beizulegenden Zeitwerts von kryptografischen Vermögenswerten noch stärker in den Vordergrund zu stellen. Sie empfiehlt, dass zusätzliche qualitative Faktoren wie die Zuverlässigkeit von Daten und Handelspartnern berücksichtigt werden sollten, um zu ermitteln, ob ein aktiver Markt für ein Krypto-Asset besteht.

Die Publikationsreihe «IFRS für die Praxis» von PwC nimmt aktuelle Fragen der Finanzberichterstattung unter die Lupe. Die Themen werden regelmässig aktualisiert und beziehen die neusten Bestimmungen und Praxisstandards mit ein. Dies ist vor allem erforderlich für Krypto-Assets, bei denen Rechnungslegungsgrundsätze und -fragen – sowie die Anwendung der IFRS – derzeit noch erörtert werden. Die nun aktualisierte Version der PwC-Publikation «IFRS für die Praxis: Rechnungslegung von Krypto-Assets und zugehörigen Transaktionen» befasst sich mit diesen Diskussionen.

Aufgrund ihres schnellen Wertzuwachses und ihrer Volatilität haben Krypto-Assets, einschliesslich Kryptowährungen wie Bitcoin, erhebliches Interesse geweckt und in vielen Ländern verstärkte Überwachung durch die Aufsichtsbehörden ausgelöst. Ein Hauptproblem ist die Tatsache, dass es keine rechtliche Definition für Krypto-Assets gibt, wie sie für Wertpapiere in verschiedenen Rechtssystemen besteht. Es gibt keine einfachen Lösungen und keine universellen Richtlinien. Einige Krypto-Assets können jedoch von lokalen Aufsichtsbehörden rechtlich als Wertpapiere betrachtet werden. Die beiden wichtigsten Merkmale für die Klassifizierung von Krypto-Assets zu Rechnungslegungszwecken sind:

  • der Hauptzweck des kryptografischen Vermögenswerts und
  • die Grundlage für den inhärenten Wert des kryptografischen Vermögenswerts.

Ausgehend davon können vier Untergruppen von Krypto-Assets definiert werden:

  • Kryptowährungen werden auf Basis von Angebot und Nachfrage bewertet.
  • Der Wert von Asset-backed Tokens wird aus dem zugrunde liegenden Vermögenswert abgeleitet.
  • Der Wert von Utility Tokens wird aus der Nachfrage nach der Dienstleistung oder dem Produkt des Emittenten abgeleitet.
  • Security Tokens leiten ihren Wert aus dem Erfolg des Unternehmens ab, da der Token-Inhaber an den künftigen Gewinnen beteiligt ist beziehungsweise eine Barzahlung oder einen anderen finanziellen Vermögenswert erhält.

Im Juni 2019 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee («IC») seine Agenda Decision zu «Kryptowährungsbeständen» und prüfte eine Untergruppe von Krypto-Assets mit folgenden Merkmalen:

  • digitale oder virtuelle Währungen, deren Transaktionen mit Verwendung von kryptographischen Elementen in einem verteilten elektronischen Register oder «Distributed Ledger» aufgezeichnet werden,
  • die nicht von einer Behörde oder einer sonstigen Partei eines Landes emittiert wurden und
  • die keinen Vertrag zwischen dem Inhaber und einer anderen Partei begründen.

Das IFRS IC kam zu dem Schluss, dass IAS 2, «Vorräte», für solche Vermögenswerte gilt, wenn diese im normalen Geschäftsgang zur Veräusserung gehalten werden. Wenn IAS 2 nicht anwendbar ist, wendet ein Unternehmen IAS 38, «Immaterielle Vermögenswerte», auf Kryptowährungsbestände an.

Es gibt zahlreiche Ermessensbereiche, die weitere Untersuchungen erfordern, wenn Unternehmen die anzuwendende bilanzielle Behandlung bestimmen und sich Technologien sowie Märkte weiterentwickeln. Für einige Themen gibt es derzeit keine einheitlichen oder endgültigen Antworten.

Feststellung, ob ein aktiver Markt existiert

Der empfohlene Ansatz zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts oder «fair value» von Krypto-Assets wurde in der im Dezember 2019 aktualisierten Version erweitert. Der entsprechende Abschnitt konzentriert sich auf die Beurteilung, ob ein aktiver Markt besteht, einschliesslich der Erwägungen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit von Daten und Handelspaaren.

IFRS 13 enthält eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie: Wenn Marktpreise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, zu denen das Unternehmen zum Bewertungsstichtag Zugang hat, verfügbar sind, kann für Krypto-Assets wahrscheinlich Stufe 1 herangezogen werden. Vermögenswerte der Stufe 2 basieren auf anderen beobachtbaren Inputs als Inputs der Stufe 1, und für Krypto-Assets ohne beobachtbare Inputs wird wahrscheinlich Stufe 3 herangezogen.

Der erste Schritt zur Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts von Krypto-Assets besteht darin, zu bestimmen, ob zum Bemessungsstichtag ein aktiver Markt für diese Krypto-Assets besteht (mit anderen Worten, ob eine Bewertung der Stufe 1 durchgeführt werden kann). Anhang A zu IFRS 13 definiert einen aktiven Markt als einen «Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit ausreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen». Ein Massstab für die Bewertung der Markttiefe kann unter anderem die Anzahl aktiver Handelstage innerhalb eines bestimmten Zeitraums sein. Die durchschnittliche tägliche Umschlagshäufigkeit, die sich aus dem Verhältnis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens zur Gesamtmenge der ausstehenden kryptografischen Vermögenswerte ergibt, ist eine ebenfalls zu berücksichtigende Volumenkennzahl. Darüber hinaus sollten qualitative Faktoren wie Zuverlässigkeit der Daten und Handelspartner herangezogen werden.

Bei der Einholung der für eine Beurteilung der Häufigkeit und des Volumens herangezogenen Handelsdaten ist es von entscheidender Bedeutung, die Quelle dieser Daten zu berücksichtigen. Daten von regulierten Börsen gelten in der Regel als zuverlässiger als solche von einer unregulierten Börse, doch müssen auch die Regulierungskriterien sowie die Frage berücksichtigt werden, ob es eine Überwachung der Handelsdaten gibt.

Darüber hinaus werden Krypto-Assets häufig gegen andere Krypto-Assets getauscht («Krypto gegen Krypto»), anstatt sie in eine traditionelle Währung (Fiat-Währung) umzutauschen («Krypto gegen Fiat»). Unserer Ansicht nach besteht ein aktiver Markt für ein bestimmtes Krypto-Asset nur dann, wenn der Tausch von Krypto-Assets gegen Fiatgeld von zuverlässigen Quellen veröffentlicht wird. «Krypto gegen Krypto»-Transaktionen sollten bei der Bestimmung, ob es einen aktiven Markt gibt, nicht berücksichtigt werden.

Die wichtigste Änderung auf einen Blick

Um zu bestimmen, ob ein aktiver Markt für ein Krypto-Asset besteht, sollten qualitative Aspekte wie die Zuverlässigkeit der Daten und Handelspartner berücksichtigt werden.

Unsere Experten von PwC erarbeiten mit Ihnen eine Strategie in Bezug auf Krypto-Assets und helfen Ihnen, die Einhaltung und Implementierung aller IFRS-Rechnungslegungsstandards sicherzustellen.


 

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