Neues zur Praxisänderung Art. 34 ZG
Die Einführung der im Frühjahr 2017 kommunizierten Änderung des Berichtigungsverfahrens per 01.10.2017 wird aufgeschoben.
Ich nehme nicht an, dass mein Blog-Beitrag von letzter Woche der Auslöser war, aber die für den 1. Oktober 2017 von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) geplante Praxisänderung im Berichtigungsverfahren für Zollanmeldungen wird vorerst aufgeschoben.
Die EZV teilt heute mittels Zirkular kurz und knapp mit, dass man die Beratung des eingereichten Postulates (ich hatte auch schon darüber berichtet) abwarten und erst danach über das weitere Vorgehen entscheiden wolle. Bis dahin bleibt alles wie gehabt.
Bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht…
Christina Haas Bruni
Senior Manager, Customs and International Trade, PwC Switzerland
Tel.: +41 79 150 75 54