COVID-19: Der Bundesrat verabschiedet Kreditprogramm zur Unterstützung von KMU

Gabriela Tsekova Senior Manager, FS Regulations, PwC Switzerland 26 Mrz 2020

Die Coronavirus – Pandemie stellt die Wirtschaft und insbesondere kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU) vor enorme Herausforderungen. In der aktuellen Krisensituation spielen die Banken in ihrer Rolle als Kreditversorger eine essentielle Rolle, um die Existenz und die Funktionsfähigkeit der betroffenen KMU sicherzustellen. 

Die vom Bundesrat am 25. März 2020 verabschiedete Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes für KMU (auch COVID-19-Solidarbürgerschaftsverordnung genannt) zielt darauf ab, diesen den Zugang zu Krediten zur Überdeckung der Corona-bedingten Liquiditätsengpässe zu ermöglichen. Ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 26. März 2020 können betroffene Unternehmen Kreditgesuche bei ihrer Hausbank stellen.

Das durch die Notverordnung angekündigte Programm von Bund und Banken richtet sich an Schweizer Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen mit einem Umsatzerlös im Jahr 2019 bis zu CHF 500 Millionen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Umsatzeinbussen erleiden. Die Überdeckungskredite dürfen höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes bis maximal CHF 20 Millionen betragen. Das Programm beinhaltet zwei Arten von Krediten, die verbürgt werden:

  • COVID-19-Kredit: Kreditbeträge bis zu CHF 500'000 werden vom Bund (durch Bürgerschaftsorganisationen) zu 100 Prozent abgesichert. Der Zinssatz beträgt 0 Prozent. Ein unkomplizierter und unbürokratischer Prozess mittels eines Online-Antragsformulars erlaubt Ausbezahlung des Kredits innerhalb kurzer Zeit.
  • COVID-19-Kredit Plus: Kreditbeträge über CHF 500'000 werden zu 85 Prozent vom Bund (durch Bürgerschaftsorganisationen) abgesichert. Aufgrund der Tatsache, dass diese Kredite bis zu CHF 20 Millionen. pro KMU betragen können, ist hier mit einer umfassenderen Prüfung des Kreditantrages durch die Bank zu rechnen. Der Zinssatz für den vom Bund abgesicherten Kredit beträgt aktuell 0,5 Prozent.

Gemäss den Vorgaben der COVID-19 Solidarbürgerschaftsverordnung beträgt die Laufzeit der Kredite fünf Jahre. In Ausnahmenfällen sind auch sieben Jahre möglich. Während der Laufzeit ist die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen sowie der Aktienrückkauf nicht gestattet.

Die Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerischen Nationalbank SNB unterstützen das Massnahmepaket des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Um den Banken Spielraum für die COVID-19-Kredite zu ermöglichen, haben sie folgende Massnahmen getroffen:

  • Senkung des antizyklischen Kapitalpuffers per soft auf 0 Prozent
  • Ausklammerung des Zentralbankenguthabens bei der Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) vorerst bis zum 1. Juli 2020
  • Einführung einer neuen COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF), die den Banken erlaubt gegen Hinterlegung der vom Bund abgesicherten Kredite bei der Nationalbank Liquidität zu beziehen

Grossteil der Schweizer Banken hat sich bereits für die Teilnahme am Programm angemeldet. Weitere Banken folgen in den nächsten Tagen.

Wie PwC Schweiz Ihrem Unternehmen helfen kann

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COVID-19: Als Unternehmen richtig reagieren

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