Gesetzlicher Schutz für Whistleblowing in der Schweiz endgültig versenkt

Susanne Hofmann Data Protection Officer, PwC Switzerland and Liechtenstein 11 Mrz 2020

Rund zwölf Jahre nach dem ersten Vorentwurf zur Teilrevision des OR betreffend ‘Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz’ ist diese Vorlage im Nationalrat nun endgültig gescheitert. Über die Rechtmässigkeit der Handlungen von Whistleblowern werden in der Schweiz nun auch künftig Gerichte bestimmen.
Entscheidung der Frühjahrssession 2020

Da der Ständerat im Dezember 2019 – trotz Nichteintretensbeschluss des Nationalrates im Sommer 2019 – die Vorlage des Bundesrates unverändert gutgeheissen hatte, entschied der Nationalrat anlässlich der Frühjahressession 2020 erneut über die Vorlage. Der Nationalrat hat sich mit über drei Viertel der Stimmen abermals gegen die Vorlage ausgesprochen, womit diese nun definitiv abgelehnt wurde. Beim Entwurf handelte es sich bereits um eine Nachbesserung, da eine erste Version im Jahre 2015 vom Parlament an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückgewiesen wurde.

Die Mehrheit des Rates erachtete die Vorlage als zu komplex sowie zu wenig wirksam; anstatt Klarheit würde sie Rechtsunsicherheit schaffen, führe teils sogar zu einer Verschlechterung der jetzigen Situation, sei praxisfern und für KMU untauglich. Nur eine Minderheit empfand die Vorlage als unkompliziert und Erleichterung für Whistleblower.

Der Entwurf sah eine Kaskadenordnung für Whistleblower vor: Als erste Eskalationsstufe wäre eine interne Meldung gefordert worden. Bei fehlender Reaktion oder erfolgter Kündigung hätte sich der Whistleblower anschliessend an die Behörden wenden dürfen und der Gang an die Öffentlichkeit hätte die letzte Stufe dargestellt.

Folgen

Nach dem Scheitern der Vorlage bleibt für Whistleblower bei Meldungen aus Pflichtgefühl oder ethischen Gründen ein unkalkulierbares Risiko bestehen. Fortan werden nach wie vor die Gerichte im Einzelfall darüber entscheiden, ob ein Whistleblower hätte melden dürfen oder ob ein Verstoss gegen die arbeitsrechtliche Treuepflicht, den Datenschutz oder Geheimhaltungspflichten von Mitarbeitern vorgelegen hat.

Und jetzt?

International allerdings wächst der Druck auf die Schweiz, einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz von Whistleblowern und gegen deren missbräuchlichen Kündigungen zu schaffen (z.B. auch Empfehlungen des Europarates oder der OECD). Somit ist das Thema Whistleblowing in der Schweiz bestimmt nicht abgeschlossen, dennoch kann ein neuer Gesetzesvorschlag nicht so schnell erwartet werden. In der Zwischenzeit wird Unternehmen geraten, Whistleblower ernst zu nehmen und ihnen einen angemessenen Schutz zu bieten. Unternehmen mit internationaler Tätigkeit empfehlen wir, zur Sicherstellung eines einheitlichen Standards im Unternehmen die Einhaltung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019/1937 zu gewährleisten und eine interne Meldemöglichkeit vorzusehen. Somit kann das Unternehmen seine Risiken minimieren und seine gute Corporate Governance demonstrieren. Zudem trägt dies zur Förderung einer Unternehmenskultur mit hohem Mass an Ethik und Vertrauen bei. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung solcher Meldesysteme wie auch deren Untersuchungen.

 

 


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Susanne Hofmann

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Lara Löw

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