In unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen zu nationalen und internationalen Themen im Bereich der Unternehmenssteuern, der indirekten Steuern sowie des Transfer Pricings.
Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung im 3. Quartal 2023. Die Übersicht umfasst sowohl nationale als auch internationale Themen wie BEPS 2.0, aktuelle EU-Steuerentwicklungen, Entwicklungen im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen, der nationalen Gesetzgebung sowie der aktuellen Schweizer Rechtsprechung. Bleiben Sie mit unserem Unternehmenssteuer-Update auf dem Laufenden
Anbei finden Sie eine Auswahl der für Sie allenfalls interessanten Urteile des Bundesverwaltungs- sowie Bundesgerichts:
Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen im Bereich der indirekten Steuern im 3. Quartal 2023. Die Übersicht umfasst aktuelle Entwicklungen sowohl auf Schweizer als auch EU-Ebene sowie aktuelle Einblicke in die Pharma-Regulierung. Bleiben Sie mit unserem Update zu den indirekten Steuern auf dem Laufenden
In der EU erleben wir derzeit eine beträchtliche Dynamik in der Landschaft der ESG-Abgaben (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Laufend werden neue Abgaben eingeführt – sowohl kleinere als auch grössere –, um die wir uns kümmern müssen. Dazu gehören unter anderem die Plastikverpackungssteuer, Zuckersteuer und die Erweiterung der Herstellerverantwortung. All diese Themen fallen unter den ESG-Bereich und gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Am 17. August 2023 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung für das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) angenommen. Die genehmigte Durchführungsverordnung und die dazugehörigen Leitlinien:
CBAM wurde als Teil des Fit for 55"-Pakets der Europäischen Kommission angekündigt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. CBAM soll zur Erreichung dieses Ziels beitragen und eine Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern. Praktisch gesehen handelt es sich bei CBAM um eine Steuer auf die Einfuhr von kohlenstoffintensiven Produkten aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass CBAM die Unternehmen in dreierlei Hinsicht beeinträchtigen wird:
Wenn Sie also in der Zement-, Eisen-, Stahl-, Aluminium-, Düngemittel-, Elektrizitäts- oder Wasserstoffindustrie (oder in der Wertschöpfungskette dieser Produkte) tätig sind, sollten Sie sich überlegen, wie sich CBAM auf Sie auswirken wird. Auch wenn Sie keine direkte Meldepflicht haben, sollten Sie damit rechnen, dass Sie Informationsanfragen von den Betroffenen erhalten.
Am 8. Dezember 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)", das eine Reihe von Vorschlägen für neue Maßnahmen enthält, die darauf abzielen, die Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft zu bewältigen und ein widerstandsfähigeres System gegen Mehrwertsteuerbetrug zu schaffen. Der Vorschlag behandelt die folgenden Hauptthemen:
Bei der ViDA-Initiative handelt es sich um ein ehrgeiziges Paket, das erhebliche Änderungen mit sich bringen und große Auswirkungen auf die Systeme und Prozesse einer großen Zahl von Unternehmen haben wird. Die Vorschläge müssen jedoch noch das Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen und bedürfen der einstimmigen Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten sowie der Umsetzung in nationales Recht. Daher bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb des geplanten Zeitrahmens möglich sein wird.
Pharmazeutische Unternehmen, die in der Schweiz Arzneimittel verkaufen, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, haben die Möglichkeit, einen wertvollen Mehrwertsteuervorteil zu erlangen, der ihre finanzielle Situation erheblich verbessern könnte. Der Grund für diese Möglichkeit ist eine kürzliche Änderung in der Vorgehensweise der Kranken- und/oder Invalidenversicherer bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte (KVV Artikel 71a).
Früher wurden diese Rabatte meist mit Mehrwertsteuer auf den Gutschriften ausgewiesen, aber in letzter Zeit haben viele Versicherer verlangt, dass die Gutschriften ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden, um jedes Mehrwertsteuerrisiko auf ihrer Seite zu vermeiden.
Diese Änderung impliziert, dass pharmazeutische Unternehmen möglicherweise in der Vergangenheit unbeabsichtigt Mehrwertsteuer auf diese Rabatte abgeführt haben, die sie zurückfordern können. Die gute Nachricht ist, dass solche zu viel bezahlten Mehrwertsteuerbeträge von den Schweizer Mehrwertsteuerbehörden zurückgefordert werden können, sofern ein Mehrwertsteuerruling vorliegt, die diese Option bestätigt. Wir haben zahlreichen pharmazeutischen Kunden dabei geholfen, solche Rulings zu erhalten, die es ihnen ermöglicht haben, erhebliche Mehrwertsteuersummen der letzten fünf Jahre zurückzuerhalten.
Das Clinical Trials Information System (CTIS) ist eine kürzlich eingerichtete Datenbank, die eine zentrale Rolle in der neu umgesetzten Clinical Trials Regulation (CTR) in der Europäischen Union spielt. Das CTIS dient als zentrale Plattform für die Einreichung und Bewertung von klinischen Prüfungsdaten innerhalb der EU. Ab dem Startdatum am 31. Januar 2023 ist die Nutzung des CTIS für alle neuen klinischen Prüfungsanträge in der EU unter der neuen CTR verpflichtend. Darüber hinaus sind alle bestehenden Prüfungen, die zuvor unter der aufgehobenen klinischen Prüfungsrichtlinie genehmigt wurden, bis zum Ende der Übergangsfrist im Jahr 2025 auf das CTIS umzustellen.
Eine der Besonderheiten des CTIS ist seine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, die die Transparenz der in der EU durchgeführten klinischen Prüfungen erhöht. Diese Transparenz erstreckt sich auf verschiedene Aspekte, wie z.B. Prüfungsorte, Teilnehmer- und Prüfervereinbarungen sowie die Dokumentation der Einhaltung von Good Manufacturing Practice (GMP) Standards. Diese erhöhte Transparenz hat mögliche Auswirkungen auf die Lieferkette von klinischen Prüfungen, insbesondere im Kontext der indirekten Besteuerung und der Verteilung von Prüfpräparaten (IMPs) aus einer pharmarechtlichen Perspektive. Die Nichteinhaltung der Vorschriften der EU/EWR kann zu Lieferkettenunterbrechungen und zum Rückruf von Materialien führen, die in klinischen Prüfungen verwendet werden.
Darüber hinaus haben sich kürzlich Änderungen in der regulatorischen Landschaft bezüglich Arzneimitteln in verschiedenen EU/EWR-Ländern ergeben, die ein potenzielles kritisches Geschäftsrisiko für nicht-EU/EWR-Pharmaunternehmen darstellen, die sich mit der Herstellung, dem Verkauf und der Lagerung von Fertigarzneimitteln, Wirkstoffen (API) und Prüfpräparaten (IMPs) befassen, die für klinische Prüfungen in der EU bestimmt sind.
So haben einige EU-Länder, wie z.B. Deutschland, Schweden, Dänemark, Österreich, Zypern, Belgien, die Niederlande und andere, Gesetze erlassen oder überarbeitet, die nicht-EU/EWR-Pharmaunternehmen verpflichten, eine EU/EWR-basierte Lizenz für die Einfuhr oder den Vertrieb ihrer Produkte innerhalb der EU zu besitzen. Unternehmen außerhalb der EU/EWR werden solche Lizenzen nicht erteilt. Folglich können Pharmaunternehmen mit Sitz in nicht-EU/EWR-Regionen, wie z.B. der Schweiz, aufgrund dieser regulatorischen Entwicklungen eine Lieferkettenunterbrechung in der Europäischen Union erleiden. PwC hat in dieser Hinsicht mehrere Lösungen implementiert und einem Stresstest unterzogen, über die wir gerne mit Ihnen diskutieren würden.
Hier finden Sie einen Überblick über ausgewählte Aktualitäten im Bereich des Transfer Pricings (nur in Englisch).
The OECD on 11 October 2023 released a package of guidance in relation to Amount A of Pillar One: the text of a consensus-based Multilateral Convention (MLC) and accompanying explanatory statement, an Understanding on the Application of Certainty for Amount A of Pillar One (UAC), and an update to the economic impact assessment of Pillar One. Notably absent from the package is any further guidance on Amount B (i.e., transfer pricing for routine distribution and marketing transactions), which the Inclusive Framework (IF) continues to work on, post-consultation, to provide final guidance by the early part of 2024.
The 140 IF countries have agreed to the text of the MLC for release to the public, but there is not yet a formal opportunity to sign. While the MLC demonstrates continuity in many key technical areas such as revenue sourcing, nexus, and tax base, some jurisdictions have presented different views on other items as noted in the footnotes. The US has opened a 60-day public consultation on the MLC, and is especially interested in stakeholder comments around “novel issues identified by a review of the complete text, implementation and administrability issues (including the balance between simplification and technical precision), and technical adjustments to address errors or clarify the operation of the Pillar One MLC provisions.” However, in all likelihood we will not see consultations for the vast majority of other countries, beyond some key stakeholder conversations, nor is it clear that the MLC would be reopened to take into account comments raised in individual countries. New revenue estimates seek to show that developing countries would do better than previously assumed, but that relies on the consistent application by countries of complex formulas. Developing countries are shown to gain most when such revenue gains are expressed as a percentage of current revenues. What is not shown is how much of the total revenue gains from Amount A will go to such countries (e.g., as compared to developed countries).
Cyprus has consented to the Pillar Two Transitional CbCR Safe Harbour. In addition, the Cyprus Parliament recently voted to amend Article 9(1)(d) of the Cyprus Income Tax Law, which grants a tax deduction for expenditures incurred for scientific research and R&D. Finally, the Ministry of Finance announced that the Cyprus-Netherlands tax treaty will be effective 1 January, 2024.
By consenting to the Pillar Two Transitional CbCR Safe Harbour, new and existing Cyprus companies of Pillar Two-eligible US multinational enterprises (MNEs) may not be impacted by the Pillar Two rules until after 2026. Also, eligible Cyprus intangible property (IP) companies should consider the 120% R&D ‘super-deduction,’ as this provision can apply to any type of IP developed via a cost sharing agreement. Finally, Cyprus taxpayers with existing and prospective Dutch entities in their structures should analyze the provisions of the soon-to-be-effective Cyprus-Netherlands tax treaty.
Robert Fischer
Director, Transfer Pricing & Value Chain Transformation, PwC Switzerland