Spezifischer Zoll vs. Wertzoll

Martin Sutter Manager, Customs & VAT, PwC Switzerland 12 Okt 2015

Für den Bundesrat hat der Gewichtszoll immer noch mehr Gewicht
Der Bundesrat hat sich am 7. Oktober 2015 mit seinem Bericht zum Postulat 14.3013 „Vor- und Nachteile eines Übergangs zum Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte“ nach 2006 (Postulat 04.3435 „Systemwechsel bei der Zollbemessung“) bereits zum zweiten Mal gegen einen Systemwechsel zur Zollerhebung ausgesprochen. Er empfiehlt, bei der bisherigen Verzollung nach Gewicht festzuhalten und einen Systemwechsel nur im Falle eines Abschlusses der WTO-Verhandlungen vorzunehmen.

Als einziges WTO-Mitglied wendet die Schweiz ausschliesslich den spezifischen Zoll an. Unter spezifischem Zoll versteht man die Erhebung der Zölle anhand physischer Grundlagen wie z.B. Gewicht, Stück, Liter, m2, etc. Alle anderen Mitglieder wenden das Wertzollsystem (Zollerhebung anhand des Werts der Ware) an, einige parallel dazu auch den spezifischen Zoll (u.a. USA), dies jedoch vorwiegend bei Landwirtschaftsprodukten und nicht bei Industrieprodukten.

Schon 2004 wurde die Prüfung eines Systemwechsels gewünscht. Der Bundesrat sprach sich auch damals mittels Bericht vom 8. Dezember 2006 gegen einen Systemwechsel aus. Damals wurde der Systemwechsel jedoch für alle Waren, sowohl Agrar- als auch Industrieprodukte, in Betracht gezogen. Diesmal ging es einzig um die Industrieprodukte.

Die Vor- und Nachteile sind allerdings mehrheitlich die gleichen geblieben. Hierbei ist insbesondere auf die Zunahme der Freihandelsabkommen und die damit verbundene kontinuierliche Tendenz zu sinkenden Einfuhrzöllen hinzuweisen. Heute unterliegen nur noch 20% der in die Schweiz eingeführten Industrieprodukte Einfuhrzoll.

Quelle: http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/41223.pdf

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass ein Systemwechsel einen grossen Nachteil nach sich bringt und verweist insbesondere auf die hohen Umstellungskosten für Verwaltung und Wirtschaft (u.a. IT, Personalschulungen, Administration, etc.) Einzig im Falle eines Abschlusses der WTO-Verhandlungen (Verpflichtung zur Umstellung auf Wertzoll bei den fertigen Industrieprodukten) sei ein Systemwechsel von Nöten. Es sei hier angemerkt, dass dies zahlreiche neue nationale Unterpositionen im Zolltarif nach sich ziehen würde, um die fertigen Produkte von den anderen zu unterscheiden.


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Martin Sutter

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