Im Fokus: Vertrauen in Liechtenstein

In Liechtenstein we Trust

Martin A. Meyer
Partner und Leader Tax, PwC Liechtenstein

In Liechtenstein hat der englische Begriff «trust» eine doppelte Bedeutung. Zum einen steht er für eine lange Tradition treuhänderischer Geschäftstätigkeit. Zum anderen bezeichnet er die liechtensteinische Treuhänderschaft als Rechtsform des Gesellschaftsrechts. Liechtenstein engagiert sich für das Vertrauen in seine Integrität wie kaum ein anderes Land. Denn Vertrauen gehört nicht nur zur DNA, sondern zum Erfolg.

Seit 1926 ist der Trust – zu Deutsch Treuhänderschaft – in Liechtenstein im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verankert. Die Schweiz anerkennt zwar ausländische Treuhänderschaften, hat aber kein eigenes Trustrecht. Ein Treuhänder in Liechtenstein trägt demzufolge eine umfassendere Verantwortung als ein Treuhänder in der Schweiz. Er muss für sein Wirken eine Lizenz erlangen und untersteht der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA).

In treuen Händen

Bei einer Treuhänderschaft wird das Treuhandvermögen (Treugut) vom Treugeber einem Treuhänder übertragen. Dieser geht die Verpflichtung ein, dass er das Treugut als selbstständiger Rechtsträger im eigenen Namen zugunsten eines oder mehrerer Begünstigter verwaltet oder einsetzt. Die Treuhänderschaft ist keine juristische Person, sondern ein vertragliches Rechtsverhältnis ohne Rechtspersönlichkeit. Demnach übergibt der Treugeber sein Vermögen dem Treuhänder im Vertrauen in dessen Fähigkeiten und Rechtschaffenheit – daher der Name.

Treuhänderschaften sind für wohltätige, soziale, kulturelle oder sinnverwandte Zwecke gedacht. Ähnlich wie Stiftungen orientieren sie sich an globalen Trends und internationalen Standards. Die liechtensteinische Treuhänderschaft eignet sich besonders zur langfristigen Sicherung eines Firmen- oder Familienvermögens, zum Beispiel, um Besitztümer in Ländern mit Enteignungsrisiko zu schützen, um Konzernstrukturen über Generationen zusammenzuhalten oder für nachhaltige Nachfolgelösungen. Besonders interessant ist die Treuhänderschaft aufgrund ihres individuellen Gestaltungsspielraums: Mit einem Trustvertrag lässt sich beinahe alles regeln.

Vertrauen in der DNA

Verwalten von Vermögen mit entsprechenden Rechtsformen hat in Liechtenstein Tradition. Die Fürstenfamilie selbst verkörpert das Denken in Dynastien und hat ihr Vermögen mehrheitlich in Stiftungen und Trusts angelegt. Auch die liechtensteinischen Banken haben sich auf die Vermögensverwaltung für Privatkunden und institutionelle Anleger spezialisiert. Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) als erste Bank Liechtensteins entstand 1861. Ihr damaliges Ziel war es, die Spar- und Kreditbedürfnisse der kleinbäuerlich-handwerklichen Bevölkerung abzudecken. Die 1920 gegründete und 1930 vom liechtensteinischen Fürstenhaus übernommene LGT Bank konzentrierte sich von Anfang an auf die Betreuung ausländischer Vermögen. Auch die 1956 entstandene Verwaltungs- und Privat-Bank (VP Bank) ist eng mit dem Treuhandwesen verbunden. Liechtenstein hat sich als Land der Vermögensverwaltung positioniert und Vertrauen als Grundwert etabliert. Heute ist der Finanzdienstleistungssektor mit rund 23% der Wirtschaftsleistung ein wichtiges Standbein der liechtensteinischen Wirtschaft (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Knapp ein Viertel der liechtensteinischen Wirtschaftsleistung stammt aus der Finanzindustrie.

Die Globalisierung der Weltwirtschaft führte zu einer engen Verknüpfung der internationalen Finanzmärkte und brachte ein weltweites Bedürfnis nach mehr Transparenz mit sich. Auch die Treuhand- und Finanzindustrie Liechtensteins musste sich dieser Veränderung stellen. Liechtenstein hat in den letzten 15 Jahren einen umfassenden Wandel vollzogen. Das Land verfolgt eine konsequente Weissgeldstrategie und hat sich mit der sogenannten «Liechtenstein-Erklärung» von 2009 zum OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen bekannt. Seither verstärkt Liechtenstein die regulatorischen Massnahmen auf dem Treuhand- und Finanzplatz laufend und verfügt mittlerweile über ein dichtes Netz von bilateralen und multilateralen Abkommen über die Doppelbesteuerung und den Informationsaustausch in Steuersachen.

Nach allen Regeln der Kunst

Im Treuhandbereich bildet Vertrauen die Basis einer erfolgreichen Geschäftsbeziehung. Wo Vertrauen eine zentrale Rolle spielt, bleiben kriminelle Energie und betrügerische Absichten nicht aus. Eine der Stärken Liechtensteins besteht darin, dieses Vertrauen als höchstes Gut zu schützen. Im Juni 2019 kündigte S.D. Erbprinz Alois an, die gesetzlichen Grundlagen der Treuhandbranche weiter zu festigen. Mit einer Änderung des Treuhändergesetzes will das Ministerium für Präsidiales und Finanzen die Qualität im Treuhandsektor sichern, das Vertrauen in die Branche stärken und möglichen Missbräuchen und Betrug entgegenwirken. Der Antrag liegt derzeit in der Vernehmlassung. Im Weiteren soll die FMA eine ausgeprägtere aufsichtsrechtliche Funktion erhalten.

Die internationale Regulierung hat sich über die letzten Jahre ebenfalls drastisch verschärft, um Transparenz zu schaffen und Missbrauch zu verhindern (vgl. Abbildung 2). Im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verfolgt Liechtenstein seit Jahren eine Null-Toleranz-Politik. Als EWR-Mitglied hat das Land die 4. EU-Geldwäschereirichtlinie und die Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers umgesetzt. Die Umsetzungsbestimmungen finden sich im Sorgfaltspflichtgesetz und in der Sorgfaltspflichtverordnung. Der Internationale Währungsfonds (IWF) und Moneyval haben Liechtenstein 2013/2014 hohe Standards bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bescheinigt.

Abbildung 2: Liechtenstein unterzieht sich einer gezielten Transformation zur Vertrauensnation.

Abbildung 2: Liechtenstein unterzieht sich einer gezielten Transformation zur Vertrauensnation.

Vom Off ins On

Im Rahmen ihres Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung (Code of Conduct) geht die EU gegen die Steuerhinterziehung an Offshore-Standorten wie den Britischen Jungferninseln, Bahamas, Bermuda oder den Kanalinseln vor. Neu benötigen dort ansässige Gesellschaften eine ausreichende wirtschaftliche Substanz vor Ort («economic substance») und unterliegen umfassenden Offenlegungspflichten. In der Folge dieser Verpflichtung werden viele Offshore-Strukturen nicht mehr aufrechterhalten, da sie die reale Wirtschaftstätigkeit nicht abbilden. Der Trend zu einer globalen Vermögensverschiebung von Offshore zu Onshore ist denn auch bereits in vollem Gang. Die heutigen Offshore-Vermögensstrukturen kehren zurück an den Ort der effektiv wirtschaftlich Begünstigten und werden sich vermutlich auf der ganzen Welt verteilen. Insbesondere im deutschsprachigen Raum bietet sich Liechtenstein als agile Jurisdiktion mit einem modernen Rechtssystem und internationaler Anerkennung an.

Klein, aber oho

Liechtenstein ist zwar ein kleines Land, verfügt aber über eine Reihe von interessanten Standortvorteilen. Alle dienen sie als ideale Voraussetzung für nachhaltige Vermögensstrukturen:

  • Die konstitutionelle Erbmonarchie basiert auf einer demokratisch-parlamentarischen Grundlage von 1719. Die Fürstenfamilie denkt in Generationen und verhindert kurzfristige Richtungswechsel. Das garantiert politische Stabilität.
  • Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und als Zollunionspartner der Schweiz eröffnet Liechtenstein den Zugang zu zwei international etablierten Binnenmärkten.
  • Das liechtensteinische Bankensystem ist höchst stabil. Es weist hohe Tier-1-Ratios und solide Eigenkapitalfinanzierungsquoten auf.
  • Standard & Poor’s erteilt Liechtenstein jährlich wiederkehrend ein AAA-Rating. Durch eine hohe Haushaltsdisziplin ist Liechtenstein einer der wenigen Staaten ohne Staatsverschuldung.
  • Liechtenstein erfreut sich der höchsten Industriequote der Welt mit rund 43% der Bruttowertschöpfung.
  • Das totalrevidierte Gesellschafts-, Trust- und Stiftungsrecht ist modern und flexibel. Es geht auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit ein und bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, insbesondere für Nachfolgelösungen.
  • 2011 fand eine Totalrevision des Steuerrechts statt. Die heutige Steuergesetzgebung erfüllt sämtliche internationalen Standards von EU und OECD.
  • In Liechtenstein wohnen rund 38’000 Menschen. Zudem pendeln über 20’000 Arbeitskräfte jeden Tag aus dem Ausland nach Liechtenstein. Insbesondere mit Österreich und der Schweiz steht Liechtenstein ein grosser Pool an Talenten und qualifizierten Arbeitskräften zur Verfügung.

Vertrauen als Chance für die Nachbarn

Liechtenstein hat die Bedürfnisse der globalisierten Weltwirtschaft erkannt und transformiert seine Treuhandbranche in eine der modernsten der Welt. Im Zentrum dieses Wandels steht das Vertrauen als einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren.

Liechtenstein und die Schweiz sind nicht nur in einer gemeinsamen Zollunion miteinander verbunden. Vielmehr komplementieren sie sich auch in der Treuhand- und Finanzindustrie in vielerlei Hinsicht. Einerseits bietet Liechtenstein über 10’000 Schweizern einen Arbeitsplatz. Andererseits kann die Schweiz auf das moderne und flexible liechtensteinische Gesellschaftsrecht zugreifen. Dieses ermöglicht vermögenden Familien alternative Nachfolgelösungen. Zudem verfügt Liechtenstein über einen Marktzugang zur EU. In Kombination bieten die Schweiz und Liechtenstein für globale Bedürfnisse eine ideale Lösung. Eine, die selbst dem hohen Erwartungsdruck der internationalen Gemeinschaft standhält.

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