ISEL-Plattform Genf – was sich 2021 ändert

Jacques Kocher Leader Payroll Services West, PwC Switzerland 18 Aug 2020

Die ISEL-Plattform von Genf wird im Zuge der Quellensteuerrevision ab 1. Januar 2021 angepasst, was Einfluss auf die Art und Weise wie kleine und mittelgrosse Arbeitgebende ihre Quellensteuer deklarieren. Grösseren Arbeitgebenden werden Alternativlösungen empfohlen.

Vorgesehen sind zwei folgende zentrale Änderungen:

  • Pflicht zur Abrechnung der Quellensteuer im Wohnsitzkanton des Arbeitnehmenden (und nicht mehr im Kanton des Arbeitsortes, wie noch bis Ende 2020 möglich)
  • Der Quellensteuersatz ist neu abhängig von der Situation des Arbeitnehmenden zu Monatsbeginn (und nicht mehr von der Situation im Gesamtjahr), was häufigere Tarifwechsel im Jahresverlauf impliziert.

Die ISEL-Plattform wird mit eingeschränktem Funktionsumfang nur noch für mittelgrosse Arbeitgebende (mit bis zu etwa 50 Quellensteuerpflichtigen) zur Verfügung stehen und keinen Datenimport mehr ermöglichen. Lediglich manuelle Eingaben und die Übernahme von Bestandsdaten (beispielsweise aus dem Vorjahr) werden möglich sein.

Für grössere Arbeitgebende und insbesondere solche mit mehr quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden empfiehlt die kantonale Steuerverwaltung den Einsatz einer durch Swissdec zertifizierten Lohnsoftware nach dem Standard ELM-QST 5.0. Sollte der Standard 5.0 zu Jahresbeginn 2021 noch nicht verfügbar sein, sieht die Genfer Steuerverwaltung einen Übergangszeitraum vor, in dem Meldungen gemäss dem Standard ELM 4.0 akzeptiert werden, sofern die Lohnsoftware an die Quellensteuerberechnung entsprechend der neuen Gesetzesrevision angepasst wurde.

Wenn Sie bisher die Dateiimportfunktion in ISEL nutzen und Ihre Lohnsoftware nicht durch Swissdec zertifiziert ist oder wenn keine Aktualisierung Ihrer Software auf den Standard 5.0 vorgesehen ist, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte: 

  • Bewerten Sie die Möglichkeit, auf eine durch Swissdec zertifizierte Lohnsoftware mit dem Standard 4.0 umzusteigen, die im Laufe des Jahres 2021 gemäss dem Standard 5.0 zertifiziert wird (z. B. Abacus).
  • Oder denken Sie darüber nach, Ihre Lohnbuchhaltung auszulagern

Sofern Ihr Unternehmen weniger als 50 Quellensteuerpflichtige beschäftigt, können Sie die quellensteuerrelevanten Daten für den Kanton Genf weiterhin auch manuell erfassen. Eine solche manuelle Datenerfassung ist für den Arbeitgebenden jedoch mit einem höheren Fehlerrisiko verbunden und bietet keinen Mehrwert. Wir empfehlen Ihnen daher, auch in diesem Fall über eine Automatisierung des Verfahrens mittels Swissdec oder eine Auslagerung der Lohnbuchhaltung in Betracht zu ziehen. 

Die Berechnung gemäss dem Standard ELM 4.0 oder 5.0 und die Übermittlung via Swissdec – eventuell schon in diesem Jahr – bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Lohnausweise mit den in der Rubrik 15 «observation» geforderten Informationen zu erstellen und die Quellensteuerbescheinigung (attestation quittance) zu ersetzen. 

Mehr zum Thema Quellensteuer finden Sie hier.

 

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Jacques Kocher

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